Erststudium

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
umsrechtkämpfer
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)
Erststudium

Wie kann ich aktuell mein Erststudium von der Steuer absetzen?
Gibts jetzt schon eine Entscheidung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wie kann ich aktuell mein Erststudium von der Steuer absetzen? Als Sonderausgabe, d. h., nur vom laufenden Einkommen des betreffenden Jahres.
Gibts jetzt schon eine Entscheidung? Falls Sie die Absetzung als Werbungskosten meinen: Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
umsrechtkämpfer
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie muss ich das verstehen, dass man Studienkosten 7Jahre rückwirkend absetzen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Eigentlich gar nicht, weil es so pauschal nicht stimmt. Man kann 7 Jahre lang Verluste vortragen lassen. Bei Verlusten handelt es sich um Werbungskosten. Wie oben erwähnt, sind die Kosten eines Erststudiums (bzw. einer Erstausbildung) Sonderausgaben und keine Werbungskosten.

-- Editiert von muemmel am 20.11.2017 11:36

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
umsrechtkämpfer
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten :)

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wegen der anhängigen Verfassungsklage zum Thema "Erstausbildung als Werbungskosten" reichen manche Leute trotzdem Verlustfeststellungsanträge für Erstausbildungen ein - davon hat man derzeit natürlich nichts, aber im Falle eines positiv ausgehenden Verfahrens dann schon.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich aktuell mein Erststudium von der Steuer absetzen?


Im Moment gar nicht.

Zitat:
Gibts jetzt schon eine Entscheidung?


Nein, die Verfahren sind beim BVerfG noch anhängig, d.h. noch nicht entschieden.

Wenn man sich das Geltendmachen der Kosten offen halten will, dann muss man spätestens innerhalb von 7 Jahren eine Verlustfeststellungserklärung abgeben. Die wird dann vom Finanzamt zwar abgelehnt jedoch durch einen Vorläufigkeitsvermerk offen gehalten. Sollte dann das Urteil des BVerfG zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausgehen, wird der Bescheid auch nach mehr als 7 Jahren noch geändert. Sollte man nichts gemacht haben, sind Ansprüche jedoch nach 7 Jahren verjährt.

Spätestens bis zum Jahresende 2017 müsste daher ein Antrag auf Verlustfeststellung für 2010 beim Finanzamt vorliegen.

Sollte man für andere Jahre ohnehin eine Steuererklärung abgeben wollen, dann sollten die Studienkosten gleich mit angegeben werden. Dazu sei aber gesagt, dass ein Verlust nur dann entsteht, wenn die Studienkosten höher als das Bruttoeinkommen sind.

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