2014 hat die Gemeinde auf einer Versammlung entschieden, dass die Mitglieder monatliche Beiträge in Höhe von X€ in die Gemeindekasse zahlen müssen. Kein Lastschriftverfahren oder Aufforderung, das Geld zu bezahlen, wurde zur Kenntniss genommen, weil nicht alle Mitglieder auf der Versammlung waren. Jetzt hat die Gemeinde vor, alle Beiträge ab dem 01.2015 rückwierkend abzubuchen. Wie sollte man darauf reagieren ?
Eine religiose Gemeinde will Rückwirkend vom 2015 Beiträge abbuchen. Ist es gerecht ?
19. November 2017
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Frage vom 19. November 2017 | 18:56
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine religiose Gemeinde will Rückwirkend vom 2015 Beiträge abbuchen. Ist es gerecht ?
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#1
Antwort vom 19. November 2017 | 19:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Wie will die Gemeinde denn das machen - so ganz ohne Lastschriftverfahren?
#2
Antwort vom 19. November 2017 | 19:31
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie will die Gemeinde denn das machen - so ganz ohne Lastschriftverfahren? :
Neue Lastschriftverfahrenaufträge per Post senden und rückwrückwirkend abbuchen.
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#3
Antwort vom 19. November 2017 | 19:31
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie will die Gemeinde denn das machen - so ganz ohne Lastschriftverfahren? :
Neue Lastschriftverfahrenaufträge per Post senden und rückwrückwirkend abbuchen.
#4
Antwort vom 19. November 2017 | 19:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatWie sollte man darauf reagieren ? :
1.) Neue "Lastschriftverfahrenaufträge" nicht unterschreiben und überweisen.
2.) Die Gemeinschaft auffordern die Rechtsgrundlage für die Forderung detailiert zu benennen.
#5
Antwort vom 19. November 2017 | 23:03
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9318x hilfreich)
Zitat:2.) Die Gemeinschaft auffordern die Rechtsgrundlage für die Forderung detailiert zu benennen.
Die Rechtsgrundlage ist doch klar - der Versammlungsbeschluss von 2014.
Verjährt ist die Forderung noch nicht.
Aus Sicht des Fragestellers verjährt ist allerdings die Anfechtungsmöglichkeit des Versammlungsbeschlusses. D.h. wenn der Fragesteller der Meinung ist, der Versammlungsbeschluss wäre nicht auf gültige Weise gefasst worden, dann hätte er diese Meinung früher vorbringen müssen. Jetzt ist es zu spät.
Hat die Gemeinde denn von niemandem Beiträge kassiert oder nur vom Fragesteller nicht?
Wenn ersteres der Fall ist, könnte man damit argumentieren, dass die Gemeinde konkludent auf die Umsetzung des Beschlusses von 2014 verzichtet hat und einer neuer Beschluss nötig wäre, um das Geld einzutreiben.
Im zweiten fall sieht es für den Fragesteller einfach nicht gut aus.
#6
Antwort vom 20. November 2017 | 14:07
Von
Status: Senior-Partner (6438 Beiträge, 2318x hilfreich)
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