Mutter verstorben, kein Testament, trotzdem kompliziert

19. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go478719-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter verstorben, kein Testament, trotzdem kompliziert

Hallo zusammen,

in meinem Fall ist die Mutter verstorben und es gibt 2 Kinder die jeweils zu 50% erben sollen.
Soweit so klar. Nun aber der komplexe Teil an der Geschichte:
Das eine Kind A hat bereits in einer separaten Wohnung im Elternhaus gewohnt das andere nicht.
Das Elternhaus besteht aus 2 Stockwerken mit großem Keller. Auf dem Grundstück davor stehen mehrere Schuppen (ehemaliger Bauernhof).
Das Haus und auch das Grundstück gehörten aber zu 100% der Mutter.
Während den Jahren hat aber Kind A mit Ehemann die Wohnung in denen sie wohnen (Haus gehört aber der Mutter) Renovierungsarbeiten durchgeführt, den Schuppen umgebaut als Pferdestall etc.


Inwiefern werden hier die Investitionen des Ehemanns von Kind A verrechnet?
Kann Kind B (welches nicht im Elternhaus wohnt) auf einen Rückbau bestehen?
Kind A und Ehemann erwähnen hier ständig das sie eben das Geld investiert haben, aber was ist denn wenn die das Geld in das Haus der Mutter investieren? Sie bestehen darauf, dass dieser Teil dann aus dem Erbe ausgeschlossen wird und nicht mit einberechnet wird. Ist das rechtlich so korrekt?

Des Weiteren bestehen Versicherungen die für das Haus und die Schuppen etc. Davon soll Kind B aber die Hälfte bezahlen, denn es gehört Kind B ja nun auch zu 50%. Allein aber Kind A und Ehemann nutzen die Gebäude. Wie sieht es hier rechtlich aus?

Oben hatte ich ja bereits die Investitionen angesprochen die von Kind A und Ehemann in das Haus mittels Renovierungen etc eingegangen sind. Nun ist aber auch zu berücksichtigen, dass Kind A und Ehemann bereits seit 30 Jahren mietfrei in der Wohnung im Elternhaus wohnen. Kann dies auch angerechnet oder mit den Renovierungen gegengerechnet werden?

Demnächst wird ein Termin mit einem Gutachter sein bei dem es sicherlich Diskussionen gibt wie:
Ehemann von Kind A: Das habe aber ich bezahlt. Das habe aber ich renoviert. Das ist doch meins.
Wem gehört der Pferdestall der aus dem Schuppen der Mutter auf dem Grundstück der Mutter umgebaut wurde mit dem Geld des Ehemanns?

Ich hoffe es kann mir jemand ein paar Tipps geben, sodass ich auch bei dem Gutachtertermin argumentieren kann.

Liebe Grüße
Patrick

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Inwiefern werden hier die Investitionen des Ehemanns von Kind A verrechnet?

Es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen hierzu mit der Mutter?
Zitat:
Kann Kind B (welches nicht im Elternhaus wohnt) auf einen Rückbau bestehen?

Nein.
Zitat:
Sie bestehen darauf, dass dieser Teil dann aus dem Erbe ausgeschlossen wird und nicht mit einberechnet wird. Ist das rechtlich so korrekt?

Nein, vererbt wird der der jetzige Ist-Zustand. Der Ehemann müsste genau darlegen, in welcher Höhe Investitionen geflossen sind. Man hätte vorher eine Regelung mit der Mutter treffen müssen.
Zitat:
Davon soll Kind B aber die Hälfte bezahlen, denn es gehört Kind B ja nun auch zu 50%. Allein aber Kind A und Ehemann nutzen die Gebäude. Wie sieht es hier rechtlich aus?

Die Eigentümer haben die Versicherung anteilig zu tragen. Kind A muss Kind B Nutzungsentschädigung (sozusagen Miete) für den hälftigten Anteil von Kind B zahlen.
Zitat:
Demnächst wird ein Termin mit einem Gutachter sein bei dem es sicherlich Diskussionen gibt wie:
Ehemann von Kind A: Das habe aber ich bezahlt. Das habe aber ich renoviert. Das ist doch meins.

Da gibt es nicht zu diskutieren. Der Ehemann von A wird nicht Eigentümer, nur weil er investiert hat.
Zitat:
Wem gehört der Pferdestall der aus dem Schuppen der Mutter auf dem Grundstück der Mutter umgebaut wurde mit dem Geld des Ehemanns?

Alle fest aufstehenden Gebäudeteile gehören zum Grundstück, Eigentümer ist die Erbengemeinschaft aus Kind A und Kind B. es kann mir jemand ein paar Tipps geben, sodass ich auch bei dem Gutachtertermin argumentieren kann.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Denkbar ist in diesem Fall, dass der Ehemann von A seine Investitionen auf der Grundlage der Bestimmungen über ungerechtfertigte Bereicherung zurück fordern kann. Das führt allerdings nicht zu Eigentumsansprüchen für ihn an der Immobilie, sondern nur zu Geldzahlungsansprüchen.

Die Ansprüche sind dann allerdings begrenzt durch die Wertsteigerung, die die Immobilie durch die Investitionen erzielt hat. Daher wird der Ehemann von A auch in so einem Fall auf einem Großteil seiner Kosten sitzen bleiben.

Sollten die Investitionen als Gegenleistung für die unentgeltliche Überlassung der Wohnung erfolgt sein, so bestehen jedoch keine Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go478719-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst vielen Dank für die Antworten.
@cruncc1:
Nein es gibt hier keine schriftliche Vereinbarungen.
Daher auch meine Frage, was der Ehemann hier fordern kann.
Teilweise wurden hier Arbeitsleistungen (Renovierung der Schuppen) erbracht, die sogar von der Mutter getragen wurden (Materialkosten + Bezahlung der Arbeitskraft also den Ehemann)

Außerdem war die Mutter aufgrund von Krankheit das letzte Jahr nur noch im Bett gelegen. Ca. 10 Jahre zuvor verstarb der Ehemann der Mutter. Seitdem dieser verstorben war, wurde der gesamte Hof mit Schuppen etc. von dem Ehemann von Kind A genutzt. Gemeinstrom sowie Wasser/Abwasser wurden allerdings noch von der Mutter getragen. Kann hier rückwirkend Kind B auf Nachzahlungen bestehen oder zumindest auf eine Verrechnung Anteilig bestehen?`

@hh:
Die Investitionen waren in der Hinsicht ja auch keine "Investitionen aus Nächstenliebe" sondern eher darauf hinarbeitend um später das Haus und die Schuppen für die eigenen Zwecke zu nutzen. Das wurde vom Ehemann von Kind A auch schon seit ca 10 Jahren so gelebt, seitdem der Vater der Kinder A + B verstorben war. Die Mutter war aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr in der Lage nach allem zu schauen, aber das gibt dem Ehemann von Kind A ja nicht das Recht alles so umzubauen wie es ihm passt.


Was kann Kind B jetzt tun um nicht "unter die Räder" zu kommen und bei einem Gutachten den Kürzeren zu ziehen? Welche Argumente greifen hier um die "Investitionen" auf das Minimum einzuberechnen und gegebenenfalls auch das Thema 30 Jahre mietfrei und die Eigennutzung des Grundstückes inklusive Schuppens seit dem tot des Vaters der Kinder einzubeziehen.
Kann man eine Argumentation so aufbauen und würde das auch im Rechtsfall berücksichtigt werden?

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