Wenn jemand Anteile an einer Kapitalgesellschaft teilweise im Betriebsvermögen und teilweise im Privatvermögen hält, darf derjenige oder diejenige dann diese Anteile zur Ermittlung der Beteiligungsquote zusammenrechnen?
Antrag nach Paragraf 32d Absatz 2 Nummer 3 EStG
18. November 2017
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Frage vom 18. November 2017 | 14:22
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag nach Paragraf 32d Absatz 2 Nummer 3 EStG
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#1
Antwort vom 19. November 2017 | 15:22
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Bei teleologischer Auslegung der Vorschrift würde ich dies bejahen, da es um die mittelbare und unmittelbare Beteiligung des Steuerpflichtigen geht. Soweit die Vermögenszugehörigkeit relevant ist, wird sie in dem Paragraphen ausdrücklich aufgeführt.
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