Guten Tag,
Bei mir liegt folgender Fall vor.
Ich im Dezember mit meiner Partnerin in eine gemeinsame Wohnung gezogen im Mietvertrag stehe ich als Hauptmieter und sie als Untermieter. seit Sommer diesen Jahres macht sie ein Auslandssemester und wir haben vereinbart, dass sie für diese Zeit keine Miete zahlt und ich mit Messegästen die Miete ausgleiche.
Nun ist die Beziehung Mitte November diesen Jahres beendet worden, während sie noch im Ausland ist und ich habe den Entschluss gefasst, dass ich mir nun möglichst schnell einen anderen Untermieter holen möchte, da der Mieterlass für meine ehemalige Partnerin ja lediglich auf partnerschaftlichem entgegenkommen basierte.
Wie sieht diese Situation kündigungsrechtlich (Frist) aus ? Ich habe sie bereits mündlich von meinem Entschluss in Kenntnis gesetzt, kann aber nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass sich eine zügige Kündigung ihrerseits als Untermieter einvernehmlich klären lässt.
Ich benötige jedoch schnellstmöglich einen neuen Untermieter, da ich die Miete nicht alleine tragen kann.
Ich könnte sie jetzt natürlich bitten mir ab jetzt die Miete zu zahlen oder sich aus dem Untermietverhältnis zurück zu ziehen,
möchte die Situation jedoch so reibungslos wie möglich gestalten.
Gibts es für diesen Fall eine Möglichkeit die Kündigungsfrist von 3 Monaten zu umgehen, damit ich mich möglichst schnell um einen neuen Untermieter kümmern kann ? Die gesamte Wohnung wurde gemeinsam genutzt und es stehen Hauptsächlich meine Möbel jedoch auch ein paar von ihr darin.
Sie kehrt Anfang Februar zurück und wäre somit bei 3 Monaten Kündigungsfrist noch einen Monat berechtigt in der Wohnung zu bleiben. Was ich in diesem Falle sehr ablehnen würde.
Ich hoffe die Situation ist klar genug geschildert, damit mir geholfen werden kann. Mit freundlichen Grüßen,
Sven.
Kündigung Partnerschaft Untermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIch könnte sie jetzt natürlich bitten mir ab jetzt die Miete zu zahlen oder sich aus dem Untermietverhältnis zurück zu ziehen, :
möchte die Situation jedoch so reibungslos wie möglich gestalten.
Tja ... versuchen SIe es mit einem Mietaufhebungsvertrag ab sofort, wenn die Dame damit einverstanden ist, sollte dies die einfachste Variante sein.
Untervermietung bedeutet normalerweise die entgeldliche Überlassung von Wohnraum. Was steht denn genau in diesem Mietvertrag und wiegenau wurde der Mietverzicht vereinbart?
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Guten Abend, Danke für die schnelle Antwort. Es hat lediglich einen Mietvertrag über Wohnraum zwischen dem Hauptvermieter, mir und ihr gegeben, in welchem Ich als Hauptmieter und sie als Untermieter eingetragen ist. Nach dem Muster:
______________________________________
Mietvertrag zwischen:
Vermieter
(Name Vermieter)
Und 1.
Hauptmieter
(Mein Name)
Sowie 2.
Untermieter
(Ihr Name)
______________________________________
Im Anschluss folgen die üblichen Vertragsregelungen zur Miete und Kaution sowie Betriebskosten, in denen sich
in bezug für die Pflichten und Rechte im Wortlaut auf die "Vertragspartner" bezogen wird.
Das Mietverhältnis in diesem Vertrag ist unbefristet
In den Kündigungsvereinbarungen steht:
Ordentliche Kündigung:
Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraum 3 Monate.
In den sonstigen Vereinbarungen ist zwar Untermiete als Bsp. angegeben, dazu ist jedoch nichts geschrieben worden.
Den Vertrag haben der Vermieter, Ich und sie unter Verweis auf die Oben genannten Positionen (Vermieter, Hauptmieter, Untermieter) unterschrieben.
__________________
Ich bin etwas verwirrt, ob sich nun alles nur auf das Mietverhältnis zwischen mir und dem Hauptvermieter bezieht, oder auch direkt gegenüber dem Mietverhältnis zwischen mir als Haupt- und ihr als Untermieter.
Zwischen Mir und Ihr wurde nie ein seperater Untermietvertrag abgeschlossen.
Der Mietverzicht wurde lediglich mündlich "vereinbart" (Sie sagte sie könne nicht zwei Mieten zahlen) Ich habe damals aus Entgegenkommen nichts dagegen gehabt die Miete für diese Zeit alleine zu tragen. Schriftlich festgehalten wurde nichts.
Danke im Voraus für die Antworten
Ich hätte auch bereits einen Nachmieter, der Anfang des nächsten Monats einziehen könnte. Das Enddatum im Mietaufhebungsvertrag würde ich dann für das Ende diesen Monats festlegen. Ich weis nur noch nicht ob sie sich darauf einlässt, oder auf ihre Kündigungsfrist besteht. Ich habe mal etwas von verkürzter Kündigungsfrist bei teilmöbeliertem Wohnraum gehört. Ist das nicht hier der Fall ? sie hatt zwar auch eigene Möbel, aber das Meiste (Bett, Sofa, Herd, Ofen, Tisch, Lampen) ist von mir.
-- Editiert von SvenMuster am 18.11.2017 20:31
ZitatIch weis nur noch nicht ob sie sich darauf einlässt, oder auf ihre Kündigungsfrist besteht. :
Dann fragen SIe doch erst mal die Dame, wie sie dazu steht.
ZitatZwischen Mir und Ihr wurde nie ein seperater Untermietvertrag abgeschlossen. :
Tja, dann gibt es wohl auch keinen.
Sie dürfte somit wohl eher Mitmieter sein als Untermieter.
Der Vermieter ist auch nicht einfsch so berechteitgt in Deinem Namen Verträge abzuschließen.
Müsste man mal alles prüfen.
An wen hat sie dnen die Miete gezahlt? Direkt an den Vermieter? Oder lief das über Dich?
Also hätte ich seperat noch einen Untermietvertrag machen müssen ? Im Vertrag steht sie ja als Untermieter drin. Und der Vertragsabschluss findet doch zwischen allen Parteien statt.
Die Miete lief/läuft über mein Konto und meinen Namen. Sie hat mir das Geld dann meißtens Bar gegeben.
Auch die Kaution ist über mein Konto Überwiesen Worden.
Dann posten SIe doch mal bitte Wort für Wort diesen Passus des MV, ich kann da nicht ganz folgen. Oder Sie fotografieren ihn ab und setzen ihn hier ein (Namen und Adressen natürlich schwärzen)
@AltesHaus: Ich befürchte, dass hier
ZitatMietvertrag zwischen: :
Vermieter
(Name Vermieter)
Und 1.
Hauptmieter
(Mein Name)
Sowie 2.
Untermieter
(Ihr Name)
ist der Vertrag. Das ist also entweder ein kombinierter Hauptmiet-/Untermietvertrag oder doch ein Mietvertrag mit 2 Hauptmietern. Auf jeden Fall habe ich keine Ahnung, ob ohne Zustimmung aller drei Partner irgendeine Änderung möglich ist
Eine Zustimmung zur Kündigung von Hauptmietvertrag und eventuell vorhandenen Untermietvertrag wird man notfalls gerichtlich vom Untermieter einklagen können. Bei allem weiteren weiß ich nicht, ob der Vermieter zustimmen muss. Es steht ja alles auf einem Blatt. Mag sein, dass es hier rechtlich nicht zwei getrennte Verträge sondern einen kombinierten gibt.
Der Hauptvermieter ist ebenfalls der Überzeugung, ich bin Haupt- und sie Untermieterin und ist mit meinem Vorgehen mir einen neuen Untermieter zu suchen ebenfalls völlig einverstanden.
Ich habe jetzt für morgen einen Termin für eine Rechtsberatung gemacht. Ich Poste das Ergebnis dann zur Hilfe für zukünftige mit ähnlichen Problemen. Danke bis hier für eure tolle Hilfe.
ZitatDer Hauptvermieter ist ebenfalls der Überzeugung, ich bin Haupt- und sie Untermieterin :
Naja, entscheidend ist welcher Meinung im Falle des Falles ein Gericht wäre.
Zitatund ist mit meinem Vorgehen mir einen neuen Untermieter zu suchen ebenfalls völlig einverstanden. :
Dann soll er das doch schriftlich geben.
Wenn dann die Ex noch schriftlich gibt, das sie auch nicht mehr an dem Vertrag festhalten will, hat man eigentlich einen Aufhebungsvertrag und die Kuh wäre vom Eis ...
@cauchy
... mir ist dieses Thema wirklich völlig fremd. Darf der Hauptmieter dann überhaupt ohne die Zustimmung des Hauptvermieters einen neuen Untermieter nehmen? Und wie sieht das aus, mit dem Aufhebungsvertrag für den alten Untermieter? Wer in aller Welt macht solche MV??
@alteHaus: dito. Normalerweise gibt es einen Hauptmietvertrag und getrennt davon einen Untermietvertrag. Da ist einigermaßen klar, wer welche Möglichkeiten hat. Bei dem Vertrag, der hier offenbar geschlossen wurde, bin ich raus. Wenn sich die Parteien nicht einigen, wird das ein rechtliches Ratespiel mit zumindest für mich ungewissem Ausgang.
Wie gesagt, ich poste morgen was der Anwalt dazu sagt.
Hey, Wie versprochen die Aufklärung/Einschätzung des Sachverhaltes eines Anwaltes für Mietrecht. Die Mietposition meiner Partnerin im Hauptmietvertrag als Untermieterin sei ungewöhnlich, jedoch machbar. Sie sei nach dem vereinbarten Mietvertrag tatsächlich in der Position einer Untermieterin und ich als Hauptmieter (ihr Vermieter). Das es zwischen uns keinen schriftlichen Untermietvertrag gegeben hat sei ebenfalls kein Problem und befinde sich keineswegs im rechtlosen Raum.
Ein Untermietvertrag müsse nicht zwangsläufig schriftlich festgehalten werden. Alleine die mündliche Abmachung der Mietverhältnisse gilt in diesem Fall sogar als mündlicher Untermietvertrag vor Zeugen (nämlich dem Vermieter) Da die Abmachung ihrer Mietposition im Mietvertrag ja im Beisein eben diesen und mir erfolgt ist. Da es zwischen ihr und mir keine Abmachung gegeben hat zu Miet- und Kündigungsfristen greife hier das § 573c Abs. 1 und somit hätten beide Parteien 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. In diesem speziellen Fall sei die Tatsache, dass ich ihr als Hauptmieter jedoch den Wohnraum möbliert zur verfügung stelle da ständige Nutzmöbel von mir darin stehen, die sie mitbenutzt ausschlaggebend. Hierbei sei es egal, dass sie auch eigene Möbel mit in die Wohnung bringt. Somit greife hier § 573 c Abs. 3
i.V.m. § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
und der Wohnraum gilt als möblierter Wohnraum zur Untermiete. Somit verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 14 Tage (Also bis Ende des laufenden Monats bei Einreichung der Kündigung bis zum 15. des Monats). Dementsprechend, ist das Mietverhältnis nun allerspätestens ende nächsten Monats beendet.
Das ist ein sehr erleichterndes Votum für mich.
Zumindest macht es die Kommunikationsbasis zu einem Mietaufhebungsvertrag für sie und mich eindeutiger/Sinnvoller und verringert die Chancen auf einen über Monate langgezogenen Rosenkrieg.
Danke für eure Hilfe und Ich hoffe das euch und anderen das weiterhilft.
Gruß,
Sven
-- Editiert von SvenMuster am 20.11.2017 19:53
-- Editiert von SvenMuster am 20.11.2017 19:55
Da fällt mir jetzt natürlich ein. Muss ich die Kündigung jetzt an ihre Auslandsadresse schreiben oder an ihre aktuelle Meldeadresse (Diese ist nämlich noch bei ihrer Mutter hier in Deutschland) ? Oder besser Beides.
Da fällt mir jetzt natürlich ein. Muss ich die Kündigung jetzt an ihre Auslandsadresse schreiben oder an ihre aktuelle Meldeadresse (Diese ist nämlich noch bei ihrer Mutter hier in Deutschland) ? Oder besser Beides.
Da fällt mir jetzt natürlich ein. Muss ich die Kündigung jetzt an ihre Auslandsadresse schreiben oder an ihre aktuelle Meldeadresse (Diese ist nämlich noch bei ihrer Mutter hier in Deutschland) ? Oder besser Beides.
ZitatOder besser Beides. :
Ich würde wegen ein paar Cent Porto nicht wirklich was riskieren ...
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