Hallo zusammen,
habe einen befristeten AV, mit Beginn 1.11.16.
Angefangen in der Firma habe ich jedoch am 2.11.16, da 1.11.16 ein Feiertag. In Gehaltsabrechnungen etc. steht Beginndatum 1.11.16 im Vertrag auch. Alle, die zum 1.11. mit mir eingestellt wurden, haben 2.11. überall drinstehen.
Kann man deswegen die Befristung anfechten? Habe sowas in die Richtung von einem Juristen gehört, würde gern mehr erfahren, z.B. Paragraph o.Ä.
Danke und viele Grüße
Befristeter Arbeitsvetrag
18. November 2017
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Frage vom 18. November 2017 | 10:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvetrag
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#1
Antwort vom 18. November 2017 | 11:46
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Nein, deshalb kann man die Befristung nicht anfechten. Ob 01.11. oder 02.11. im Vertrag steht, das ist egal. Wichtig ist nur, dass mit Beginn des befristeten Vertrags dieser schriftlich vorliegt, und dem ist ja so.
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