Befristeter Arbeitsvetrag

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Befristet eingestellt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvetrag

Hallo zusammen,

habe einen befristeten AV, mit Beginn 1.11.16.

Angefangen in der Firma habe ich jedoch am 2.11.16, da 1.11.16 ein Feiertag. In Gehaltsabrechnungen etc. steht Beginndatum 1.11.16 im Vertrag auch. Alle, die zum 1.11. mit mir eingestellt wurden, haben 2.11. überall drinstehen.

Kann man deswegen die Befristung anfechten? Habe sowas in die Richtung von einem Juristen gehört, würde gern mehr erfahren, z.B. Paragraph o.Ä.

Danke und viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, deshalb kann man die Befristung nicht anfechten. Ob 01.11. oder 02.11. im Vertrag steht, das ist egal. Wichtig ist nur, dass mit Beginn des befristeten Vertrags dieser schriftlich vorliegt, und dem ist ja so.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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