Hallo, ich wohne seit 1.3.2016 in einem Einfamilienhaus!
Nun kam meine Vermieterin im Juli und erzählte mir die möchte das Haus verkaufen.
Da ich mit ihr nur Ärger habe und aus gesundheitlichen Gründen dieses Haus eh nicht mehr versorgen kann möchte ich ausziehen. Ich habe nun ganz schnell eine Wohnung gefunden zum 1.1.2018. Fakt ist zusätzlich, daß ich auch die monatliche Miete nicht mehr aufbringen kann, da ich ab sofort von Alg2 leben muss!
Was habe ich für eine Kündigungsfrist?
Es wäre schön hier ein paar Antworten zu finden.
Liebe Grüße C.K.
Mieter möchte wg. Hausverkauf ausziehen
18. November 2017
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Frage vom 18. November 2017 | 09:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter möchte wg. Hausverkauf ausziehen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 18. November 2017 | 09:56
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatWas habe ich für eine Kündigungsfrist? :
3 Monate.
Vielleicht mit der Vermieterin verhandeln. Ein leeres Haus ist einfacher zu verkaufen.
#2
Antwort vom 18. November 2017 | 10:04
Von
Status: Unparteiischer (9888 Beiträge, 4480x hilfreich)
Kündigungsfristen stehen in § 573c BGB
. Wenn kein Zeitmietvertrag und kein Kündigungsverzicht vorliegt, kannst du aktuell zum Ende Februar kündigen. Aus mietrechtlicher Sicht ist es dabei unerheblich, ob du die Wohnung bis dahin bezahlen kannst.
Wenn du dich frühzeitig mit dem Vermieter zusammensetzt, lässt sich vielleicht etwas auf der zwischenmenschlichen Ebene machen. Rein rechtlich sehe ich keine Möglichkeiten.
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#3
Antwort vom 18. November 2017 | 12:09
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitat3 Monate. :
Vielleicht mit der Vermieterin verhandeln. Ein leeres Haus ist einfacher zu verkaufen.
Korrekt und 1a Vorschlag!
#4
Antwort vom 18. November 2017 | 21:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119624 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatFakt ist zusätzlich, daß ich auch die monatliche Miete nicht mehr aufbringen kann, da ich ab sofort von Alg2 leben muss! :
Das ist kein Fakt, sondern schlicht falsch. Das Amt ist verpflichtet bis zu 6 Monate die Kosten der aktuellen Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen.
Von daher kann man zwar versuchen damit zu bluffen, aber spätestens wenn die Vermieterin sich rechtlich beraten laässt dürfte das auffliegen.
ZitatVielleicht mit der Vermieterin verhandeln. Ein leeres Haus ist einfacher zu verkaufen. :
Volle Zustimmung. Und da man sich eh nicht leiden kann. sollte ein schneller Auszug auch imInteresse der Vermieterin sein.
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