Mieter möchte wg. Hausverkauf ausziehen

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb478669-32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter möchte wg. Hausverkauf ausziehen

Hallo, ich wohne seit 1.3.2016 in einem Einfamilienhaus!
Nun kam meine Vermieterin im Juli und erzählte mir die möchte das Haus verkaufen.
Da ich mit ihr nur Ärger habe und aus gesundheitlichen Gründen dieses Haus eh nicht mehr versorgen kann möchte ich ausziehen. Ich habe nun ganz schnell eine Wohnung gefunden zum 1.1.2018. Fakt ist zusätzlich, daß ich auch die monatliche Miete nicht mehr aufbringen kann, da ich ab sofort von Alg2 leben muss!
Was habe ich für eine Kündigungsfrist?
Es wäre schön hier ein paar Antworten zu finden.

Liebe Grüße C.K.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb478669-32):
Was habe ich für eine Kündigungsfrist?


3 Monate.

Vielleicht mit der Vermieterin verhandeln. Ein leeres Haus ist einfacher zu verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Kündigungsfristen stehen in § 573c BGB . Wenn kein Zeitmietvertrag und kein Kündigungsverzicht vorliegt, kannst du aktuell zum Ende Februar kündigen. Aus mietrechtlicher Sicht ist es dabei unerheblich, ob du die Wohnung bis dahin bezahlen kannst.

Wenn du dich frühzeitig mit dem Vermieter zusammensetzt, lässt sich vielleicht etwas auf der zwischenmenschlichen Ebene machen. Rein rechtlich sehe ich keine Möglichkeiten.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ver):
3 Monate.

Vielleicht mit der Vermieterin verhandeln. Ein leeres Haus ist einfacher zu verkaufen.


Korrekt und 1a Vorschlag!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von fb478669-32):
Fakt ist zusätzlich, daß ich auch die monatliche Miete nicht mehr aufbringen kann, da ich ab sofort von Alg2 leben muss!

Das ist kein Fakt, sondern schlicht falsch. Das Amt ist verpflichtet bis zu 6 Monate die Kosten der aktuellen Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen.

Von daher kann man zwar versuchen damit zu bluffen, aber spätestens wenn die Vermieterin sich rechtlich beraten laässt dürfte das auffliegen.



Zitat (von Ver):
Vielleicht mit der Vermieterin verhandeln. Ein leeres Haus ist einfacher zu verkaufen.

Volle Zustimmung. Und da man sich eh nicht leiden kann. sollte ein schneller Auszug auch imInteresse der Vermieterin sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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