Über 17h Arbeit zulässig?

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kara123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Über 17h Arbeit zulässig?

Hallo,



bin sehr neu hier und würde um eure Hilfe bitten:



A arbeitet als Controller bei einem Firma die Produkte für den Einzelhandel produziert und hat Inventur am Freitag.

Sie arbeitet 6:30 bis 00:00 Uhr um fertig zu werden. Am nächsten Tag soll A um ~7 Uhr wieder bei der Arbeit sein.



Wenn ich mich nicht verrechnet habe, ist A von 6:30-24 Uhr, also 17h bei der Arbeit (30 min Pause).



Ist das zulässig? Muss A um 7 Uhr am Nächsten Tag, also mit ca. 7,5h Pause dazwischen erscheinen?

Was kann A tun gegen den Arbeitnehmer, da dieser Ihn 17h hat arbeiten lassen?



Vielen Dank für eure Hilfe

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Kara123123):
Sie arbeitet 6:30 bis 00:00 Uhr um fertig zu werden.


Hat der Arbeitgeber das angeordnet oder hat der Arbeitnehmer einfach weitergemacht? Wenn 2., weiß der Arbeitgeber davon?

Es ist nicht erlaubt, aber der Arbeitnehmer muss auch ein wenig Selbstverantwortung übernehmen und ggf eben die Arbeit abbrechen.

-- Editiert von fb367463-2 am 18.11.2017 00:40

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kara123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, der Arbeitnehmer hat gemeint, dass die Inventur bis ca. 22 Uhr gehen könnte.
Person A war der Ansicht, dass wenn der Arbeitgeber von 6:30 bis 22 Uhr angibt, dies natürlich gesetzlich erlaubt sein müsste.
Tatsächlich musste A jedoch von 6:30 bis 00:30 arbeiten....

Also ist das so erlaubt ?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Arbeitszeit darf maximal 10h betragen. Eine geplante Arbeitszeit über 10h hinaus ist in keinem Fall zulässig. Die 10h dürfen ausnahmsweise dann überschritten werden, wenn andernfalls der Firma ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen würde.

Wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt, dann darf bis zu 12h gearbeitet werden. Bei Arbeitszeiten >9h ist eine Gesamtpause von 45 Min. zu gewähren.

Zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn müssen mindestens 11h liegen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Also ist das so erlaubt ?!

Nein.
Aber wenn man auf die Frage, warum A nicht früher Feierabend gemacht hat, keine Antwort hat (z.B. "ich wollte nach 10h Arbeit nach Hause gehen, aber mein Chef hat mich trotz Nachfrage nicht gehen lassen"), dann braucht man nicht weiter diskutieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zwischen einzelnen Schichten müssen laut Arbeitszeitgesetz 11 Stunden Pause liegen. Die Ruhezeit ist hier viel zu kurz.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie haben Ihre Antwort ja auch auf Frag-einen-Anwalt bekommen. Natürlich hat er Recht, Sie können Ihren AG anzeigen - allerdings sollten Sie sich auch fragen, ob Sie mit dem Echo leben können, denn das wird kommen, so oder so. Hängt halt davon ab, wie Sie die Arbeitsatmosphäre derzeit empfinden - wenn es eh nicht schlimmer werden kann, dann gut. Man sollte auch im Hinterkopf behalten, daß Sie von der Anzeige nichts "haben", also finanziell gesehen. Es geht dann nur ums "prinzipielle Recht". Gibt's eigentlich keinen Betriebsrat?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.278 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen