Hallo,
bin sehr neu hier und würde um eure Hilfe bitten:
A arbeitet als Controller bei einem Firma die Produkte für den Einzelhandel produziert und hat Inventur am Freitag.
Sie arbeitet 6:30 bis 00:00 Uhr um fertig zu werden. Am nächsten Tag soll A um ~7 Uhr wieder bei der Arbeit sein.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, ist A von 6:30-24 Uhr, also 17h bei der Arbeit (30 min Pause).
Ist das zulässig? Muss A um 7 Uhr am Nächsten Tag, also mit ca. 7,5h Pause dazwischen erscheinen?
Was kann A tun gegen den Arbeitnehmer, da dieser Ihn 17h hat arbeiten lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Über 17h Arbeit zulässig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatSie arbeitet 6:30 bis 00:00 Uhr um fertig zu werden. :
Hat der Arbeitgeber das angeordnet oder hat der Arbeitnehmer einfach weitergemacht? Wenn 2., weiß der Arbeitgeber davon?
Es ist nicht erlaubt, aber der Arbeitnehmer muss auch ein wenig Selbstverantwortung übernehmen und ggf eben die Arbeit abbrechen.
-- Editiert von fb367463-2 am 18.11.2017 00:40
Hallo, der Arbeitnehmer hat gemeint, dass die Inventur bis ca. 22 Uhr gehen könnte.
Person A war der Ansicht, dass wenn der Arbeitgeber von 6:30 bis 22 Uhr angibt, dies natürlich gesetzlich erlaubt sein müsste.
Tatsächlich musste A jedoch von 6:30 bis 00:30 arbeiten....
Also ist das so erlaubt ?!
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Die Arbeitszeit darf maximal 10h betragen. Eine geplante Arbeitszeit über 10h hinaus ist in keinem Fall zulässig. Die 10h dürfen ausnahmsweise dann überschritten werden, wenn andernfalls der Firma ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen würde.
Wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt, dann darf bis zu 12h gearbeitet werden. Bei Arbeitszeiten >9h ist eine Gesamtpause von 45 Min. zu gewähren.
Zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn müssen mindestens 11h liegen.
Zitat:Also ist das so erlaubt ?!
Nein.
Aber wenn man auf die Frage, warum A nicht früher Feierabend gemacht hat, keine Antwort hat (z.B. "ich wollte nach 10h Arbeit nach Hause gehen, aber mein Chef hat mich trotz Nachfrage nicht gehen lassen"), dann braucht man nicht weiter diskutieren.
Zwischen einzelnen Schichten müssen laut Arbeitszeitgesetz 11 Stunden Pause liegen. Die Ruhezeit ist hier viel zu kurz.
Sie haben Ihre Antwort ja auch auf Frag-einen-Anwalt bekommen. Natürlich hat er Recht, Sie können Ihren AG anzeigen - allerdings sollten Sie sich auch fragen, ob Sie mit dem Echo leben können, denn das wird kommen, so oder so. Hängt halt davon ab, wie Sie die Arbeitsatmosphäre derzeit empfinden - wenn es eh nicht schlimmer werden kann, dann gut. Man sollte auch im Hinterkopf behalten, daß Sie von der Anzeige nichts "haben", also finanziell gesehen. Es geht dann nur ums "prinzipielle Recht". Gibt's eigentlich keinen Betriebsrat?
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