Guten Abend,
wir haben vor 4 Wochen in einem Möbelhaus einen Vertrag über 1,500 € für eine Eßgruppe abgeschlossen und 40% angezahlt. Der Verkäufer hat uns vorab einen soliden Rabatt eingeräumt, den er sich vorab auch von seinem Vorgesetzten telefonisch in unserem Beisein bestätigen ließ.
Nun erhielten wir die Nachricht, dass er die Möbel nicht zu dem vereinbarten Preis verkaufen könne, da er wohl zu viel Rabatt gewährt hätte.
Meine Frage ist jetzt: müssen wir uns darauf einlassen oder können wir die Möbel zum vereinbarten Preis verlangen?
Lg
Möbelkauf- Händler fordert nun mehr Geld
17. November 2017
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Frage vom 17. November 2017 | 21:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelkauf- Händler fordert nun mehr Geld
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#1
Antwort vom 17. November 2017 | 21:58
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
nein.Zitatmüssen wir uns darauf einlassen :
verlangen ja, aber der Händler könnte möglicherweise den Vertrag anfechten. Dann hättet ihr ggf. einen Schadenersatzanspruch.Zitatoder können wir die Möbel zum vereinbarten Preis verlangen? :
Daher die Antwort noch etwas hinauszögern wg. § 121 BGB und sich dann irgendwie einigen, wenn es geht.
Berry
#2
Antwort vom 17. November 2017 | 22:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:nein.Zitatmüssen wir uns darauf einlassen :
verlangen ja, aber der Händler könnte möglicherweise den Vertrag anfechten. Dann hättet ihr ggf. einen Schadenersatzanspruch.Zitatoder können wir die Möbel zum vereinbarten Preis verlangen? :
Daher die Antwort noch etwas hinauszögern wg. § 121 BGB und sich dann irgendwie einigen, wenn es geht.
Berry
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort.
Wie lange müßten wir denn die Antwort hinauszögern, damit der Händler den Vertrag nicht anfechten kann?
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#3
Antwort vom 18. November 2017 | 01:34
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
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