Möbelkauf- Händler fordert nun mehr Geld

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.06.2018 21:29:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelkauf- Händler fordert nun mehr Geld

Guten Abend,
wir haben vor 4 Wochen in einem Möbelhaus einen Vertrag über 1,500 € für eine Eßgruppe abgeschlossen und 40% angezahlt. Der Verkäufer hat uns vorab einen soliden Rabatt eingeräumt, den er sich vorab auch von seinem Vorgesetzten telefonisch in unserem Beisein bestätigen ließ.
Nun erhielten wir die Nachricht, dass er die Möbel nicht zu dem vereinbarten Preis verkaufen könne, da er wohl zu viel Rabatt gewährt hätte.

Meine Frage ist jetzt: müssen wir uns darauf einlassen oder können wir die Möbel zum vereinbarten Preis verlangen?

Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Kimini):
müssen wir uns darauf einlassen
nein.

Zitat (von Kimini):
oder können wir die Möbel zum vereinbarten Preis verlangen?
verlangen ja, aber der Händler könnte möglicherweise den Vertrag anfechten. Dann hättet ihr ggf. einen Schadenersatzanspruch.

Daher die Antwort noch etwas hinauszögern wg. § 121 BGB und sich dann irgendwie einigen, wenn es geht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.06.2018 21:29:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Kimini):
müssen wir uns darauf einlassen
nein.

Zitat (von Kimini):
oder können wir die Möbel zum vereinbarten Preis verlangen?
verlangen ja, aber der Händler könnte möglicherweise den Vertrag anfechten. Dann hättet ihr ggf. einen Schadenersatzanspruch.

Daher die Antwort noch etwas hinauszögern wg. § 121 BGB und sich dann irgendwie einigen, wenn es geht.

Berry


Hallo!

Vielen Dank für die Antwort.

Wie lange müßten wir denn die Antwort hinauszögern, damit der Händler den Vertrag nicht anfechten kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

14 Tage sollte man schon einplanen...

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