Hallo,
ich nutze die Kleinunternehmerregelung und biete Data Entry Dienstleistungen an (sortieren & bearbeiten von Daten).
Kunden sind ein chinesisches und ein amerikanisches Unternehmen.
Soweit ich es verstehe, wenn ich jetzt an diese Unternehmen eine Rechnung schreiben will, darf ich keine Umsatzsteuer ausweisen, brauche auch keine USt-ID.
Muss ich auf die Rechnung noch ein Hinweis schreiben von wegen "nicht im Inland steuerbare Leistung" oder "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"?
Wenn ich die Rechnungen auf Englisch schreibe, muss ich dann für meine Unterlagen auch noch eine deutsche Variante aufbewahren? Falls ja, wie macht man das am besten, da man ja nicht zwei Mal die gleiche Rechnungsnummer vergeben darf. Es ist ja eigentlich die gleiche Rechnung, nur eben als Übersetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Elias
Rechnung (sonst. Leistung) als Kleinunternehmer an Unternehmen in USA & China, was beachten?
17. November 2017
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Frage vom 17. November 2017 | 18:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung (sonst. Leistung) als Kleinunternehmer an Unternehmen in USA & China, was beachten?
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#1
Antwort vom 18. November 2017 | 14:40
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Umsätze in den USA oder China sind umsatzsteuerfrei. Für die Rechnung gibt es keine Sprachvorschriften, die kann auch in Englisch gestellt werden. Wenn ein Steuerprüfer sie nicht lesen kann, wird er ggf. nachfragen.
Und jetzt?
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