Gewährleistung - Auspuff

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chaosnudel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung - Auspuff

Hallo zusammen, ich habe am 29.09. ein Auto gekauft (BJ 2005). Am 09.11. war mit dem PKW unterwegs und von jetzt auf gleich wurde er sehr laut. Ein paar km weiter gabs einen Schlag und ich habe natürlich gleich angehalten. der Krümmer hing auf der Straße, der Endtopf ebenso. Ich habe die Werkstatt wo ich den Wagen gekauft habe angerufen und man teilte mir mit ich solle den Endtopf abmachen und hinkommen.

Das habe ich nicht geschafft. Ich habe dann beschlossen den PKW an die Seite zu fahren und zu warten bis einer von der Werkstatt danach schaut. Ich fahren also vorsichtig zur Seite, dabei bricht der Endtopf komplett nach hinten aus, reißt die Stoßstange mit ab usw.

Inzwischen hat die Werkstatt den Schaden weitgehend behoben, ich soll allerdings dafür zahlen. Das sehe ich allerdings irgendwo nicht ein. Klar ist ein Auspuff ein Verschleißteil, aber ist es normal das ein Auto was ich grade mal gut 6 Wochen fahre von jetzt auf gleich den kompletten Auspuff verliert?

Ich wäre sehr dankbar für Meinungen bzw. eine Auskunft wie ich damit umgehen soll.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Chaosnudel):
aber ist es normal das ein Auto was ich grade mal gut 6 Wochen fahre von jetzt auf gleich den kompletten Auspuff verliert?


Kommt drauf an, wie und wo das Auto bewegt und gepflegt wurde, wo es Nachts gestanden hat etc.......
Nach 12 Jahren bei Wind und Wetter auf der Straße, oder nass in der Garage, kann es aber durchaus vorkommen, dass irgendwelche Halterungen oder Schellen durchgegammelt sind.

Zitat (von Chaosnudel):
ich soll allerdings dafür zahlen


Kann ich nachvollziehen, denn das die Stoßstange abreißt haben Sie sich selbst zuzuschreiben.
Warum haben Sie das Fahrzeug denn noch bewegt, wenn Sie den Endtopf nicht demontieren konnten und dieser offensichtlich auf der Straße hängt?

Zitat (von Chaosnudel):
Ich wäre sehr dankbar für Meinungen bzw. eine Auskunft wie ich damit umgehen soll.


Sich ärgern und es beim (hoffentlich nicht) nächsten Mal, wenn Teile auf der Straße hängen anders machen.

Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und auf die Werkstatt warten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Chaosnudel):
Klar ist ein Auspuff ein Verschleißteil, aber ist es normal das ein Auto was ich grade mal gut 6 Wochen fahre von jetzt auf gleich den kompletten Auspuff verliert?
Es ist durchaus normal, dass ein Auspuff nach 12 Jahren kaputt geht. Ja. Dass er dabei erst seit 6 Wochen in deinem Besitz ist, das ist einfach nur Pech für dich. Du hast keinen Neuwagen gekauft!

Zitat (von Chaosnudel):
....ich soll allerdings dafür zahlen.
Völlig verständlich.

Zitat (von Chaosnudel):
Ich wäre sehr dankbar für Meinungen bzw. eine Auskunft wie ich damit umgehen soll.
Die beauftragte Leistung bezahlen und weiterfahren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)

Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung käme es darauf an, was genau zum Zustand des Kaufgegenstandes vertraglich vereinbart war und ob es sich nicht um normalen Verschleiß handelt (der wäre nämlich durchaus von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen).

Wenn man als Verbraucher gekauft hat, dann muss der gewerbliche Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen (also tatsächlich beweisen, nicht nur behaupten) das es eben kein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre.
Mit etwas Glück kann die Werkstatt den Beweise nicht führen.


Das bezieht sich aber nur auf den Auspuff.


Die Stoßstange usw. wird man wohl selbst zahlen müssen, da kann die Werkstatt nichts für.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen