Nach Trennung mit Kindern aus der Wohnung ziehen müssen?

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
000pazan000
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
Nach Trennung mit Kindern aus der Wohnung ziehen müssen?

Hallo Gemeinde,
Ich bzw. eine gute Freundin braucht hilfe.
Folgender Sachverhalt: sie ist mit ihrem mann seit 7 jahren verheiratet, 2 gemeinsame kinder 2 jahre und 5 jahre. Er verschuldet die familie hinter ihrem rücken in onlinecasinos usw... bis zur seiner privatinsolvenz, hat vertäge auf ihren namen getätigt, schulden auf ihren namen gemacht. Als sie das erfährt, trennt sie sich und er zieht zum freund. Die gemeinsame mietswohnung (mietvertrag) läuft aber auf seinen namen. Jetzt ist er zurück und möchte in der wohnung weiterleben und sie soll mit den 2 kindern raus. Sie hat kein einkommen weil sie die kinder erzieht. Sie war beim anwalt um den unterhalt einzufordern und der anwalt hat ihr auch gesagt dass sie ausziehen muss, da die wohnung auf den namen des exehemanes läuft.
Meines wissens nach ist es doch nicht möglich, eine mutter mit 2 kleiben kindern auf die strasse zu setzen, nur weil der exehemann keine lust hat sich eine wohnung zu suchen oder behauptet das er eh keine bezahlbare wohnung findet, da er in der privstinsolvenz ist.
Sie weis nicht mehr weiter ... der anwalt sagt igr ,sie muss ausziehen mit den kindern,
An wenn oder welche stelle kann sie sich noch wenden.
Vielen dank im vorraus.... bitte um hilfe!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von 000pazan000):
Jetzt ist er zurück und möchte in der wohnung weiterleben und sie soll mit den 2 kindern raus.


Hier ist der erste Ansatz: sie soll, muss aber noch nicht. Aber der Wille zur Trennung geht, so schreibst Du es, von ihr aus.

Zitat (von 000pazan000):
Meines wissens nach ist es doch nicht möglich, eine mutter mit 2 kleiben kindern auf die strasse zu setzen, nur weil der exehemann keine lust hat sich eine wohnung zu suchen
Dann solltest Du Dein Wissen vervollständigen. Es ist möglich. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die ehemalige Ehewohnung der Frau vom Gericht zugesprochen wird.
nur soweit scheint es ja noch nicht zu sein.

Außerdem scheinst Du wie selbstverständlich davon auszugehen, dass die Kinder grundsätzlich bei der Mutter bleiben. Auch dass ist heute nicht mehr grundsätzlich der Fall.

Zitat (von 000pazan000):
Sie war beim anwalt um den unterhalt einzufordern und der anwalt hat ihr auch gesagt dass sie ausziehen muss, da die wohnung auf den namen des exehemanes läuft.


Wenn der Anwalt der Frau, der sicherlich mehr Informationen zu dem Sachverhalt hat als wir schon so argumentiert, wird man über ein Forum kaum anderes erreichen.

Zitat (von 000pazan000):
An wenn oder welche stelle kann sie sich noch wenden.
Um eine neue Wohnung zu finden?
Internetportale, Samstagszeitung.

Die Trennung forcieren aber die Folgen zum Großteil auf den anderen Partner abzuwälzen klappt vielfach, aber nicht immer.
Wenn sie sich dem Anwalt anvertraut hat, sollte sie auch dem Rat ihres Interessenvertreters folgen und sich nicht durch Meinungen von uninformierten Dritten verunsichern lassen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
000pazan000
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja die trennung geht von ihr aus.

Ich selber habe eine scheidung durch... bin damals aus der gemeinsamen wohnung gezogen und meine exfrau ist mit unserem sohn in der wohnung geblieben. War auch mein wusch so.

Der vater schert sich ein dreck um die kinder, verspielt deren erspartes, was man so zu feiertagen und geburtstagen geschenkt bekommt, in spielotheken..... ist auch egal.

Niemand möchte die folgen der trennung auf den anderen abwälzen.
Ein gemeinsames zusammenleben ist nach den ganzen vorfällen nicht möglich

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sie muss ja auch nicht mit ihm zusammenleben. Aber ihr muss klar sein, dass bei der Konstellation nicht alles so weiter gehen kann, wie bisher. Er ist alleiniger Mieter, damit ist auf Dauer gesehen seine Position hinsichtlich der Wohnung ungleich stärker als sie wäre, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben hätten. Das ist natürlich auch von der Einzelfallbetrachtung abhängig, vom Wohnungsmarkt und insbesondere von der richterlichen Betrachtungsweise, die der Anwalt, der vor Ort arbeitet, kennt, nicht aber wir hier. Ich würde mich als erstes in die Listen der Wohnungsbaugesellschaften eintragen lassen evtl. vom Wohnungsamt beraten lassen, auch die Frauenhäuser haben ja oft auch Beratungsstellen für Externe, und die wissen nun wirklich, was in der Gegend machbar ist. Auch wäre zu überprüfen, ob man wirklich z.B. in einer Gegend wie Hamburg/München/Frankfurt wohnen bleiben muss, oder ein paar Kilometer aufs Land ziehen kann, wo Wohnraum ja häufig durchaus noch zur Verfügung steht. Die Frau ohne Berufsausübund kann sich doch Flexibilität leisten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 000pazan000):
Ja die trennung geht von ihr aus.

Ich selber habe eine scheidung durch... bin damals aus der gemeinsamen wohnung gezogen und meine exfrau ist mit unserem sohn in der wohnung geblieben. War auch mein wusch so.

Der vater schert sich ein dreck um die kinder, verspielt deren erspartes, was man so zu feiertagen und geburtstagen geschenkt bekommt, in spielotheken..... ist auch egal.

Niemand möchte die folgen der trennung auf den anderen abwälzen.
Ein gemeinsames zusammenleben ist nach den ganzen vorfällen nicht möglich


Sieht nicht so aus als wärst du nur "ein" Freund... Tipp: Misch dich nicht in die private Belange anderer ein. Das geht in die Hose.

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