Köchin in einer Kantine. Arbeitszeugnis i.O.?

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dettmann444
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Köchin in einer Kantine. Arbeitszeugnis i.O.?

Hallo,
habe selber gekündigt (war 11 Jahre dort) u. habe folgendes Arbeitszeugnis mit Firmen Logo erhalten.
Für alles was ich gemacht habe ist mir die Bewertung recht kurz geraten oder allgemein stimmt das?
Auch verstehe ich nicht folgendes: "übertragenen Aufgaben", "flexibel und zuverlässig Ehrlichkeit
und Pünktlichkeit" es hört sich an als ob ich nicht selbstständig Arbeiten könnte und nicht Ehrlich
und pünktlich war. Auch fehlt ein bedauern das ich gehe im Schlusssatz oder?

Danke für eine Rückantwort.

Hier das Zeugnis.

Frau xxxx geb. xxxx wohnhaft xxxx war vom xxxx bis xxxx in unserer Betriebskantine als Köchin
und Kantinenarbeiterin tätig.

Ihr Aufgabengebiet umfasste folgende Tätigkeiten:

Früstücksvorbereitung und Verkauf
Speisenzubereitung
Automatenbewirtschaftung
Kontrolle der Hygieneverordnung
Komplettes Bestellwesen
Konferenzservice
Vertretung der Geschäftsleitung

Frau xxxx hat die Ihr übertragenen Aufgaben mit hohen Einsatz und
über das normale Maß hinaus, stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
erfüllt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
war stets einwandfrei. Sie ist sehr flexibel und zuverlässig, Ehrlichkeit
und Pünktlichkeit ist für Sie selbstverständlich.

Frau xxxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir dan-
ken Ihr sehr für die geleistete Arbeit und wünschen Ihr für Ihre private
und berufliche Zukunft viel Erfolg.

Unterschrift
Name
Geschäftsleitung
Datum

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

Mehr geht nicht. Schlussformel herzlich. Alles in Butter.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

"weiterhin"(!) viel Erfolg!

Sonst kommt der Verdacht auf, daß Sie Ihren Job doch nicht ganz so gut ausgefüllt haben und man nun hofft, dass Sie in Zukunft vielleicht denn doch mal erfolgreich Ihren Job machen werden. Meine Meinung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich halte das Zeugnis für zusammengestoppelt, entweder mit einer Botschaft versehen, oder derjenige wusste es nicht besser.

1) Vertretung der Geschäftsleitung ? als Köchin und Servicekraft?

2) übertragenen Aufgaben: warum die Betonung durch die Unterstreichung. Wurden bewusst nur Aufgaben übertragen, die dem Fähigkeitsstand angepasst waren?

3) Ehrlichkeit: der Hinweis ist bei einem Kassierer wichtig, warum wird dies bei einer Servicekraft betont?

4) Pünktlichkeit: gleiche Frage wie zu 3.

Zitat (von Dettmann444):
Auch verstehe ich nicht folgendes: "übertragenen Aufgaben", "flexibel und zuverlässig Ehrlichkeit
und Pünktlichkeit" es hört sich an als ob ich nicht selbstständig Arbeiten könnte und nicht Ehrlich
und pünktlich war. Auch fehlt ein bedauern das ich gehe im Schlusssatz oder?


Richtig, der Satz, dass man Dein Gehen bedauert fehlt. Er ist aber nicht zwingend erforderlich. Ansonsten hast Du die gleichen Bedenken wie ich.
Wobei ich nicht ausschließen will, dass das Zeugnis gut gemeint ist, nur textlich schlecht gestaltet. Ich würde zunächst mit dem AG sprechen und meine Bedenken sachlich vortragen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dettmann444
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antworten.
die Worte "übertragene Aufgaben" hatte ich irrtümlich beim Abschreiben unterstrichen. Also nicht im Zeugnis unterstrichen.

Vertretung der Geschäftsleitung weil nur 4 Personen in der Kantine arbeiten davon 2 nur halbtags und bei Urlaub / Krankheit
der Chefin hatte ich Verantwortung über die der ganze Kantine und musste alles am laufen halten.

In der kleinen Kantine musste ich auch an der Kasse abkassieren.

War immer pünktlich.

Ist das Zeugnis bei allen Aufgaben die ich über die 11 Jahre hatte nicht doch zu kurz beschrieben?
Ich habe ja 11 Jahre alle Aufgaben gemacht. Das sollte doch auch positiv im Zeugnis erscheinen für neuen Arbeitgeber.
Der sieht ja was ich alles gemacht habe und sollte das doch auch einzeln positiv im Zeugnis stehen oder?
Was sollte wo geändert werden?

Danke für weitere Infos.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mamamaldrei
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde das Zeugnis zu kurz und es fehlen Passagen. Für mich hört es sich aber eher nach Unwissenheit als nach Boshaftigkeit seines Vorgesetzten an.
Kannst du gut mit ihm? Dann bitte ihn, ob du das Zeugnis überarbeiten darfst und er deinen Vorschlag unterschreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Ich finde das Zeugnis sehr gut, nur auch ziemlich knapp. Deine Leistungen in den aufgeführten Tätigkeiten könnte man noch genauer beschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dettmann444
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Habt Ihr Tipps wie und wo ich was ändern sollte?
Habt Ihr ein gutes Beispiel?

Mit der "alten" Chefin habe ich keinen guten Kontakt mehr.
Ich könnte Ihr nur die Änderungen geben und hoffen das Sie unterschreibt.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ich finde das Zeugnis sehr gut, nur auch ziemlich knapp. Deine Leistungen in den aufgeführten Tätigkeiten könnte man noch genauer beschreiben.


Sehe ich auch so. Aus meiner Sicht sieht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei einer 11jährigen Betriebszugehörigkeit anders aus. Und du hast einen Anspruch auf ein solches.

Zitat:
Mit der "alten" Chefin habe ich keinen guten Kontakt mehr.


Das ist ein anders Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, wie sollte die Frühstücksvorbereitung beschrieben werden? Etwa so: sie hat Pulver in die Kaffeemaschine geschüttet, dann für den Wasserzulauf gesorgt. Anschliessend die Brötchen halbiert, mit Margarine bestrichen, eine Scheibe Käse pro Hälfte drauf gelegt. Gewisse Tätigkeiten kann man sich bei allgemeiner Fassung wie hier auch alleine vorstellen, ohne dass sie beschrieben werden müssen. Sie hat den Job gut gemacht, das wird klar. Und darum geht es doch. Nicht um einzelne Vokabeln oder was weiss ich. Die interessieren niemanden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119519 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, wie sollte die Frühstücksvorbereitung beschrieben werden

Naja, eventuell das sie auch Besonderheiten wie Diabetiker, Hala, Koscher, ... beherrscht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Da in einer Kantine mit Sicherheit nicht koscher zubereitet wird, ist es wurscht, ob sie das beherrscht. Tut sie in der Regel nicht, oder hat der Rabbi ihr das bestätigt? Geht doch gar nicht, wirklich überhaupt nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Aber trotzdem ist es ja so, dass die Ausführlichkeit eines Arbeitszeugnisses in gewisser Relation zur Länge des Arbeitsverhältnisses steht. Bei 11jähiger Betriebzugehörigkeit würde ich da mehr erwarten.
Die verwendeten Formulierungen entsprechen guten Noten, da gibt es nichts zu meckern. Aber wenn der Arbeitgeber das Zeugnis so lieblos und knapp "dahinklatscht" (sich also erkennbar wenig Mühe gibt), dann muss die Arbeitnehmerin keinen besonders hohen Stellenwert beim Arbeitgeber gehabt haben.
Dass Kantinenmitarbeiter nicht den höchsten Stellenwert im Betrieb haben, ist zwar meist einfach die Wahrheit - aber wenn der Arbeitgeber wollen würde, könnte er sich mehr Mühe geben - auch bei der Tätigkeitsbeschreibung. Dass der Arbeitgeber sich offensichtlich nicht mehr Mühe geben will, hinterlässt einen faden Beigschmack beim Zeugnis und - sehr viel wichtiger - wirft ein ganz schön schlechtes Licht auf den Arbeitgeber. Vielleicht sollte man das dem Arbeitgeber mal sagen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Weisst Du, drkabo, bei manchen Jobs fällt einem doch einfach nicht ein, was man da noch mehr ausführen sollte. Mich als alte olle Personalerin würde das Zeugnis nicht stören, im Gegenteil. Wenn der Rest auch passen würde, würde ich die Lady einstellen. Mich würde allerdings stören, wenn da was drinne stünde, was sie gar nicht kann bzw. in dem Job nicht gemacht hat. Das bekommt man doch durch einfache Frage im Vorstellungsgespräch raus. Und dann würde sie wegen der unrichtigen Angaben im Zeugnis eben nicht in die engere Wahl kommen. So einfach ist das.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Außer der Beschreibung des Kaffee-Zubereitens kann man durchaus noch die Angaben präzisieren, zb. bei:

Früstücksvorbereitung und Verkauf (Umfang der Vorbereitung?)
Speisenzubereitung (in welchem Umfang und welche Speisen: Anspruchsvoll?)
Automatenbewirtschaftung (auch Anschaffung/Anmietung, Verwaltung der EInnahmen usw.)
Kontrolle der Hygieneverordnung (Nach DIN XYZ? Jederzeit ohne Auffälligkeiten)
Komplettes Bestellwesen (welche Anforderung in finanz. Hinsicht - Verantwortung?)
Konferenzservice
Vertretung der Geschäftsleitung (wie sieht die aus? 100% oder nur Teilbereiche?)

@dettmann444:

Ich kenne dein Arbeitsgebiet nicht, das sind Denkanstöße
Gib mal ein paar nähere Infos, dann hilft man dir vllt. bei der Formulierung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dettmann444
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Kantine ist in einen größeren Betrieb ca. 250 Mitarbeiter.
Die Kantine ist davon ausgegliedert und wird von meiner ex Chefin geführt mit eigenen Firmennamen. Pacht für die Räume brauchen nicht bezahlt werden und es gibt auch einen Zuschuss auf die Preise vom großen Betrieb.

Die Kantine besteht aus 6 Personen Chefin, deren Ehemann sowie von der Chefin Vater und Mutter, und einer Frau die letzten drei arbeiten als Minijob er, dazu kahm ich mit 35 Stunden je Woche auf Mindestlohn.
Ich war die einzige ausgebildete Köchin. Es war ein Familienbetrieb wo die Familienangehörigen sehr viel Freiheiten hatten
(über alles möchte ich nicht berichten) Kasse stimmte nicht weil jeder Zugang hatte usw. Ich war Mädchen für alles und mein Fehler war das ich mir alles gefallen lassen habe.
Ich hatte dadurch alles am Hals und habe das auch 11 Jahre durchgehalten,
weil ich zwei kleine Kinder habe und die Arbeitszeit von 5 Uhr bis 13,30 war dafür gut. Mein Mann arbeitet auch und Kinder werden von der Oma versorgt. Die ersten ca. 10 Jahre weil es auch finanziell der Kantine gut ging war trotzdem ein anderes Arbeitsklima obwohl ich im nachhinein auch ausgenutzt wurde.
Die letzten Monate wurde regelrecht ein Mobbing von der Chefin und Familie durchgeführt weil es finanziell der Kantine nicht gut ging. Jeder hatte Frust und ich habe es abbekommen. Um Urlaub in Schulferien zu bekommen musste ich Betteln.
Aber jeder Familienangehörige konnte Urlaub buchen zu jeder Zeit darauf hatte ich Rücksicht zu nehmen usw..
Auch bei Krankheit habe ich die Kantine aufrecht erhalten.

Mein Lohn für September sollte ich falls Geld über ist ab und zu bekommen. Meinen Sonderurlaub von 5 Tagen weil ich 50 GdB
habe wurde mir jahrelang nicht gewährt.
Bin in psychischer Behandlung und habe nach neuen Arbeitgeber gesucht und auch einen gefunden und habe gekündigt.

Aber das Zeugnis spiegelt nicht meine geleistete Arbeit wieder, falls ich das noch mal für eine Bewerbung (bin 35 Jahre alt)
abgeben müsste.
Die Chefin hat von Zeugnissprache wahrscheinlich keine Ahnung dafür hat Sie einen Berater/Steuerberater.
Mir scheint wenn ich Zeugnisse hier im Internet ansehe das Sie mir einen drauf geben wollte weil ich gekündigt habe.
So eine "Dumme" findet Sie wahrscheinlich nicht mehr


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dettmann444
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hatte noch vergessen.
Hat einer einen Vorschlag wie das Zeugnis verändert werden Könnte???

Danke dafür

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo,

in Aufnahme der dankenswerten Anmerkungen anderer Forumsteilnehmer mache ich mal einen Vorschlag, wie man das Zeugnis in stilistischer und inhaltlicher Weise ändern könnte, ohne dass die (durchweg positiven) Grundaussagen verändert werden. Änderungen setze ich in Fettschrift.

Frau xxxx geb. xxxx wohnhaft xxxx war vom xxxx bis xxxx in unserer Betriebskantine als Köchin und stellvertretende Kantinenleiterin tätig.

Ihr Aufgabengebiet umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:

Frühstücksvorbereitung
Verkauf von Speisen und Getränken
Speisenzubereitung nach einfachen bis mittelschweren Rezepturen
Automatenbewirtschaftung, hierzu gehörte auch die Verhandlung mit Automatenaufstellern sowie die Warenlogistik
Kontrolle der Hygieneverordnung nach DIN ISO xyz (oder: nach innerbetrieblichen Qualitätsvorgaben)
Komplettes Bestellwesen hinsichtlich des Wareneinsatzes sowie sonstiger Verbrauchsartikel
Konferenzservice (Vorbereitung der Konferenzräume nach Kundenanforderung, Einkauf und Bereitstellen von hochwertigen Speisen und Getränken, Organisation der Servicekräfte, Nachbereitung und Reinigung der Konferenzräume gemäß innerbetrieblicher Vorgaben)
Vertretung der Geschäftsleitung bei deren Urlaub und in Krankheitsfällen

Frau xxxx hat die ihr übertragenen Aufgaben mit hohem Einsatz und über das normale Maß hinaus stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets jederzeit einwandfrei. Sie ist sehr flexibel und zuverlässig, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit ist für Sie sind für sie selbstverständlich.

Frau xxxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr sehr für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für Ihre private und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg.

Unterschrift
Name
Geschäftsleitung
Datum

Bei Nachfragen zu einzelnen Punkten gerne fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Noch zwei Anmerkungen:

Zitat (von Dettmann444):
Mein Lohn für September sollte ich falls Geld über ist ab und zu bekommen.

Darauf hast du aber einen Anspruch, und er muss sofort ausgezahlt werden. Notfalls klage beim Arbeitsgericht auf Lohnzahlung, aber bitte bald, denn die Verfallsfrist beträgt hier m.W. nur drei Monate!

Zitat (von Dettmann444):
Meinen Sonderurlaub von 5 Tagen weil ich 50 GdB habe wurde mir jahrelang nicht gewährt.

Dann würde ich zusätzlich auf Urlaubsabgeltung klagen, damit der Urlaubsanspruch wenigstens ausgezahlt wird Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 07.08.2012 – 9 AZR 353/10 ) möglich.

Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute, und dass du bei deinem neuen Arbeitgeber bessere Bedingungen hast.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dettmann444
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die ganzen Antworten
Insbesondere die letzten zwei von so475670-44 die mir sehr geholfen haben.

DANKE

0x Hilfreiche Antwort

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