Firmenwagen wird nicht bereitgestellt

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schdoggbert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen wird nicht bereitgestellt

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Bei Einstellung wurde mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich bei Übergang in den Außendienst ein Firmenfahrzeug bekomme und dies auch privat nutzen kann. Diese wurde auch im Arbeitsvertrag so festgehalten.
Mittlerweile bin ich seit 2 Monaten im Außendienst doch mein Arbeitgeber weigert sich mir ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Welche Möglichkeiten gibt es hier für mich, dies doch zu bekommen? Theoretisch sollte ich es einklagen können, oder? Allerdings wird dann das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber vermutlich nicht besser.
Da ich aufgrund der nicht eingehaltenen Abmachung mich auch parallel nach einem neuen Arbeitgeber umschaue, wär es auch interessant zu wissen ob ich quasi wegen eines "Vertragsbruches" fristlos kündigen kann um dadurch schneller zu wechseln.

Danke für eure Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// bei Übergang in den Außendienst

Das ist freilich die spannende Frage, ob du deinen Teil der Abmachungen einhalten musst, wenn der AG seinen Teil nicht erfüllt. Will sagen: Wenn du dort zuvor 'was anderes gemacht hast (wegen 'Übergang in den A), könntest du ja Mal testhalber auf deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Wird das Verhältnis zum AG aber auch nicht bessern.
Vor Gericht magst du nicht ziehen - der AG gibt dir keinen Wagen. Also??? (Nebenfrage: Wie löst du das denn derzeit?)
Dass die Fristlose möglich ist, glaube ich nicht so recht. Dafür solltest du dann doch sicherheitshalber einen Anwalt hinzuziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schdoggbert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

"Außendienst" ist bei uns ein blöder Begriff.
Im Prinzip ändert sich an der Tätigkeit zu vorher nicht viel, außer das ich jetzt meinen Kundenstamm zugewiesen bekommen habe, dem ich in unterschiedlichen Abständen Besuche abstatte. Ist also kein Homeoffice und ich fahre den ganzen Tag rum, sonder ich bin im Büro und mach sporadisch Kundenbesuche. Der Übergang ist aber mit der Verteilung des Kundenstamms vollzogen worden.
Momentan fahre ich mit einem Poolfahrzeug zum Kunden. Das ist natürlich während der Arbeitszeit in Ordnung, allerdings muss ich meinen Weg zur Arbeit und meine Freizeitfahrten mit meinen Privat-PKW fahren.

Das Also?? ist tatsächlich die große Frage. Müsste mir die gerichtliche Lösung vielleicht doch überlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schdoggbert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

"Außendienst" ist bei uns ein blöder Begriff.
Im Prinzip ändert sich an der Tätigkeit zu vorher nicht viel, außer das ich jetzt meinen Kundenstamm zugewiesen bekommen habe, dem ich in unterschiedlichen Abständen Besuche abstatte. Ist also kein Homeoffice und ich fahre den ganzen Tag rum, sonder ich bin im Büro und mach sporadisch Kundenbesuche. Der Übergang ist aber mit der Verteilung des Kundenstamms vollzogen worden.
Momentan fahre ich mit einem Poolfahrzeug zum Kunden. Das ist natürlich während der Arbeitszeit in Ordnung, allerdings muss ich meinen Weg zur Arbeit und meine Freizeitfahrten mit meinen Privat-PKW fahren.

Das Also?? ist tatsächlich die große Frage. Müsste mir die gerichtliche Lösung vielleicht doch überlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Fristlos in meinen Augen auf keinen Fall. Sie haben sogar ein Fahrzeug zur Verfügung, von daher ist das nicht noch bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar durchzuhalten. Einklagen könnten Sie den Anspruch wohl schon.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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