Hallo zusammen,
ich habe mir eine Wohnung gekauft und darauf hin mit den Mieter gesprochen das ich Eigenbedarf anmelde. Waren natürlich nicht begeistert.
Wir haben zusammen eine Vereinbarung unterschrieben dass das Mietverhältnis zum 31.12 endet. Sind genau 6 Monate wo sie Zeit haben eine Wohnung zu finden. Sie haben jetzt zwar eine Wohnung gefunden die vorraussichtlich ein Monat später zum Tag 31.12 frei wird. Vorraussichtlich heißt, dass mit dem Vermieter vereinbar ist, sogar 1-2 Monate dran zu hängen.
Zweite Punkt:
Sie beharen drauf eine Wohnung zu finden die genausoviel kostet wie die jetzige dies ist leider nicht mehr möglich. In unseren Dorf und umliegenden Dörfern ist der Mietpreis angestiegen.
Bei der Wohnung wo vorraussichtlich 1 Monat später frei wird, weis ich das die Miete mit den neuen Mieter erhöht wird. Ist ein Freund von mir, der hat mir erzähl das er auf ihnen zu gegangen ist und gesagt das er als Nachmieter einverstanden ist. Mehr ist noch nicht passiert. Hat nicht nach der Miete vefragt, weiß nur die Miete was die alten Mieter bezahlt haben.
Meine Sorge ist, dass die in Januar den Mietvertrag vor gelegt bekommen und dann ist denen die Miete wieder zu teuer und bleiben wieder einfach drin. Ein Bekanter hat mir ein schreiben aufgesetzt, mit einer Nutzungsentschädigung, leider ist auch die höhe bisschen unklar, da keine vergleichs Wohnung / Miete im umkreis vorhanden ist.
Ich möchte dennen signalisieren das ich nicht einverstanden bin.
Bin noch jund und das ist meine erste ETW und bin mir daher total unsicher, wie ich vorgehen soll.
Habt ihr für mich ein Rat?
-- Editiert von onotop am 16.11.2017 12:52
Nutzungsentschädigung für die Wohnung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Zitat:Wir haben zusammen eine Vereinbarung unterschrieben dass das Mietverhältnis zum 31.12 endet.
Wenn daran keine weiteren Bedingungen geknüpft wurden, dann müssen die MIeter zum 01.01.2018 raus sein!
Bleiben sie einfach weiter wohnen, ist eine Räumungsklage notwendig. HIer ein LInk mit den Infos zum Ablauf:
https://ratgeber.immowelt.de/a/raeumungsklage-ablauf-dauer-kosten.html
Ich würde dem Mieter bereits jetzt ganz klar machen, dass du das "durchziehst".
-- Editiert von HeHe am 16.11.2017 13:39
ZitatWir haben zusammen eine Vereinbarung unterschrieben dass das Mietverhältnis zum 31.12 endet. :
Dann sollte man mal prüfen, ob diese Vereinbarung in der Form überhaupt rechtlich haltbar wäre.
Zitatleider ist auch die höhe bisschen unklar, da keine vergleichs Wohnung / Miete im umkreis vorhanden ist. :
Doch, nämlich die in der die Mieter wohnen. Deshalb entspricht die Nutzungsentschädigung der bisheringen Miete.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Zitat:
Zitatleider ist auch die höhe bisschen unklar, da keine vergleichs Wohnung / Miete im umkreis vorhanden ist. :
Doch, nämlich die in der die Mieter wohnen. Deshalb entspricht die Nutzungsentschädigung der bisheringen Miete.
Wow, dass finde ich krass. Die alte Miete ist passt nicht mehr zu realation.
ZitatWow, dass finde ich krass. Die alte Miete ist passt nicht mehr zu realation. :
Aus dem Grund die Ankündigung der Räumungsklage, kostet unterm Strich die Mieter dann noch zusätzlich richtig Kohle wenn am Ende geräumt wird.
Ansonsten werden die nie Ausziehen, da immer die Ausrede kommen wird, nichts vergleichbares gefunden. Beim Wohnungskauf muss man sich im klaren sein, die bisherigen Mieter werden nie gerne freiwillig ausziehen, vor allem unter den Umständen nicht.
Aus meiner Sicht warst du kulant genug.
Nur eine Frage:
Welche Miete passt nicht mehr - die von deiner Wohnung - also die die Mieter jetzt an dich zahlen?
Die hättest du natürlich erhöhen sollen bei der Übernahme
ZitatAus meiner Sicht warst du kulant genug. :
Nur eine Frage:
Welche Miete passt nicht mehr - die von deiner Wohnung - also die die Mieter jetzt an dich zahlen?
Die hättest du natürlich erhöhen sollen bei der Übernahme
Das wurde in der Vereinbarung gemacht. Nach 4 Monate wurde die kalt Miete um 10% erhöht.
Der Vorbesitzer hat die Miete seit 10 Jahren nicht erhöht gehabt.
ZitatWow, dass finde ich krass. Die alte Miete ist passt nicht mehr zu realation. :
Als Vermieter kann man entweder die vereinbarte Miete fordern, oder aber - wenn dieser höher ist - einen für vergleichbare Wohnungen ortsüblichen Betrag.
Da es hier keine ortsüblichen vergleichbaren Wohnungen gibt, hat man ein Problem...
Taktisch sinnvoll wäre es wohl, die bisherige Miete als Mindestsatz der Entschädigung anzukündigen. Erhöhen kann man den Betrag dann später immer noch.
Zieht Ihr Mieter nach Beendigung des Mietvertrags nicht sofort aus der Wohnung aus, gehen Sie das Risiko ein, dass sich der Mietvertrag entgegen Ihrem Willen auf unbestimmte Zeit verlängert.
Der Grund dafür findet sich in der vielen Vermietern unbekannten Vorschrift des § 545
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
„Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt."
Du solltest dir so schnell wie möglich professionelle Hilfe holen.
vermutlich haben die meisten Anwälte ab dem 01.01. Urlaub, da sind die 2 Wochen schnell vorbei.
ZitatZieht Ihr Mieter nach Beendigung des Mietvertrags nicht sofort aus der Wohnung aus, gehen Sie das Risiko ein, dass sich der Mietvertrag entgegen Ihrem Willen auf unbestimmte Zeit verlängert. :
Der Grund dafür findet sich in der vielen Vermietern unbekannten Vorschrift des § 545 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
„Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt."
Du solltest dir so schnell wie möglich professionelle Hilfe holen.
vermutlich haben die meisten Anwälte ab dem 01.01. Urlaub, da sind die 2 Wochen schnell vorbei.
Danke für den Hinweis, habe das schreiben jetzt so aufgesetzt.
Sehr geehrte Familie xxx,
wie mit Ihnen am 01.07.2017 vereinbart endet das Mietverhältnis von Ihrer Wohnung am 31.12.2017. Eine Verlängerung des aufgelösten Mietvertrag ist rechtlich nicht möglich.
Ab 01.01.2018 beträgt die Nutzungsentschädigung für die von Ihnen bewohnte Wohnung pro Monat 850 € incl Nebenkosten.
In diesen Kosten sind sowohl die Entschädigung für die Nutzung als auch die Nebenkosten enthalten.
Die Entschädigung ist monatlich voraus zu zahlen, die Abrechnung erfolgt bei Auszug auf den Tag genau.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrags nach § 545 BGB bei nicht fristgerechter Herausgabe widerspreche ich rein vorsorglich bereits jetzt.
Zitathabe das schreiben jetzt so aufgesetzt. :
Ach Du meine Güte ...
ZitatDu solltest dir so schnell wie möglich professionelle Hilfe holen. :
Gute Empfehlung.
Warum "Ach Du meine Güte"?
Hab keine Rechtsschutzversicherung muss ich dann den Anwalt bezahlen?
ZitatHab keine Rechtsschutzversicherung muss ich dann den Anwalt bezahlen? :
Außergerichtlich sind die Kosten überschaubar, die Räumungsklage danach geht bei Sieg zu Lasten des Mieters.
Wenn man unbedingt ein Schreiben noch mal selbst an den Mieter schicken will, sollte man nur schreiben man bestehe auf den Auszugstermin und die Übergabe zum 31.12. Sollte man innerhalb von 14 Tagen keine positive Rückantwort erhalten, wird man einen Anwalt mit den weiteren Schritten bis zur Räumungsklage beauftragen.
Das gedachte Schreiben von oben ist grausam und würde den Mietern zu viel Spielraum lassen. Und der Anwalt braucht auch Vorlaufzeit somit sollte man auf keinen Fall bis zum 31.12 warten. Die Zeit dräng und bei jedem Zugeständnis wird man die Mieter nicht mehr so schnell los.
ZitatWarum "Ach Du meine Güte"? :
Sagen wir mal so: man gräbt sich selbst eine Grube und während man reinfällt schießt man sich noch ins Knie ...
ZitatHab keine Rechtsschutzversicherung muss ich dann den Anwalt bezahlen? :
Ja. Dürfte aber gut angelegt sein ...
Hab bei einem Anwalt angerufen. Das Beratungsgespräch kostet 190€ + Märchensteuer.
Bei der nächstgelegenden Stadt gibt es Haus und Grund da gibt es 4 kostenlose Beratungen im Jahr kostet 50€ Beitrag + 20 € Aufnahmegebühr.
Beide machen bei der Beratung kein Schriftlichen Verkehr. Nur Beratung
Ich würde einen Fachanwalt für (Ver-)Mietrecht vorziehen.
Habe nächste Woche Donnerstag ein Termin beim Fachanwalt. Danke erstmal für eure Hilfe. Werde euch auf dem laufenden halten.
Und jetzt?
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