Hallo,
folgender Fall. Eine Freundin hat einen Vertrag bei einem Fitness Studio als duale Studentin (Fitnessökonomie). Das Studium bezahlt der Arbeitgeber und zahlt darüber hinaus eine Ausbildungsvergütung. Das BBIG findet hier meiner Meinung nach keine Anwendung.
Der Ausbildungsbetrieb meldet die Studentin bei der Hochschule an und bezahlt monatlich die Studiengebühren.
Nun ist folgendes passiert. Der Ausbildungsbetrieb kündigt der Studentin aus "betrieblichen Gründen" mit der Aussage, dass das Studio schließen wird. Dies steht zwar nicht in der Kündigung (ist auch unerheblich), trifft aber nicht zu. Ja, man möchte Kosten sparen, aber schließen wird man nicht.
Die Studentin sucht sich einen neuen Ausbildungsbetrieb (weil auch Rechtlich nicht erfahren, Kündigungsschutz kennt sie nicht).
Der Punkt ist, ICH bin der neue Ausbildungsbetrieb, kann mir die Dame eigentlich nicht leisten, stelle sie trotzdem ein. Mein Versuch meinen "Kollegen" zumindest zu überreden, weiterhin die Studiengebühren zu bezahlen (dann hätte er sie von der Payroll) sind gescheitert (O-Ton "vergiss es"). Nun ist die Frage, wenn sie KEINEN neuen Ausbildungsbetrieb findet, wer zahlt denn dann die Studiengebühren weiter? Der Betrieb meldet an und zahlt direkt, wenn ich sie *nicht* übernehmen (oder nicht direkt) würde, wer zahlt dann? Eigentlich hat der AUsbildungsbetrieb meiner Meinung nach diese Verpflichtung weiterhin, oder?
Die Kündigung Betriebsbedingt ist imho sowieso nicht Rechtens, aber dazu müsste man dann doch eine Klage einreichen.
Danke
Kündigung des Arbeitgebers bei dualem Studium (Betriebsbedingt)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatDas BBIG findet hier meiner Meinung nach keine Anwendung. :
Das wird richtig sein.
ZitatDie Kündigung Betriebsbedingt ist imho sowieso nicht Rechtens, aber dazu müsste man dann doch eine Klage einreichen. :
Auf jeden Fall. Und zwar fristgerecht.
ZitatNun ist die Frage, wenn sie KEINEN neuen Ausbildungsbetrieb findet, wer zahlt denn dann die Studiengebühren weiter? :
Derjenige, der gegenüber der Hochschule beitragspflichtig ist. Müsste man in die Unterlagen schauen.
Hier empfiehlt sich der Kontakt zur Hochschule, um das kurzfristig zu klären.
Was steht denn im Studienvertrag zu Kündigungsmöglichkeiten?
Im Falle einer Betriebsschließung kann es u. U. sein, dass sich der Betrieb um einen neuen Studienpartner bemühen muss.
-- Editiert von HeHe am 16.11.2017 13:17
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Hallo, der Betrieb schließt ja nicht. Der alte Betrieb hat die Dame schlicht und ergreifend angelogen .... und er hat sie sofort bei der Uni quasi abgemeldet, die Uni hat ihr ein Schreiben geschickt, dass sie sich einen neuen Betrieb suchen soll wenn sie weiter studieren möchte UND mit der Kündigung einverstanden ist ..... ist sie aber nicht. Nun geht sie eben vor Gericht.
So einfach sehe ich das nicht. Es scheint sich um eine private Hochschule zu handeln, sonst würden da keine monatlichen Studiengebühren anfallen. Da kann ich mir jetzt mehrere vertragliche Konstellationen vorstellen, und zwar zwischen allen drei Betroffenen. Die müsste man sich mal anschauen. Und wenn der Betrieb unter 10 Mitarbeitern hat, wird es auch noch mal schwierig. Denn der Uni-Beitrag ist ja im Zweifel an das Arbeitsverhältnis angedoppt.
wirdwerden
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