Möbelstück hat eine ausgebesserte Stelle. Möbelhaus lehnt die Reklamation ab.

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
rodnoc
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)
Möbelstück hat eine ausgebesserte Stelle. Möbelhaus lehnt die Reklamation ab.

Guten Tag,

wir habe bei unserer Küche (4 Monate alt) an eine Seitenwand eine ausgebesserte Stelle entdeck. Muss entweder durch den Hersteller oder durch das Montageteam erfolgt sein. Wir habe die "Macke" dem Möbelhaus mitgeteilt und auf Wunsch entsprechendes Bildmaterial zugesandt. Die Reklamation wurde abgelehnt, da wir laut Vertrag solche Beanstandungen innerhalb von 2 Woche nach Einbau melden müssen. "Jetzt sei es zu spät"- so die Aussage. Seht ihr aus der rechtlichen Sicht eine Chance?

Danke für Eure Hilfe.

Beste Grüße
Thomas

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Was heißt ausgebessert? Den Schaden per Einschreiben anzeigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

So ist es korrekt:

Zitat:
Die Reklamation wurde abgelehnt, da wir laut Vertrag Gesetz solche Beanstandungen innerhalb von 2 Woche Jahren nach Einbau Kauf melden müssen


Zitat:
Seht ihr aus der rechtlichen Sicht eine Chance?


Ja, sogar ziemlich gute, denn der Verkäufer ist hier in der Beweispflicht, dass die Küche mängelfrei übergeben wurde.
Wie schon geschrieben: Schriftlich zur Nachbesserung auffordern

-- Editiert von fm89 am 17.11.2017 08:07

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung käme es darauf an, was genau zum Zustand des Kaufgegenstandes vertraglich vereinbart war.

Wenn man als Verbraucher gekauft hat, dann muss der gewerbliche Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer nachweisen (also beweisen, nicht nur behaupten) das es eben kein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre.
Nach diesen 6 Monaten hat der Verbraucher die volle Beweislast dafür das es ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre.

Sofern man sich als Verbraucher also noch innerhalb der ersten 6 Monate befindet, wäre eine solche Klausel

Zitat (von rodnoc):
Die Reklamation wurde abgelehnt, da wir laut Vertrag solche Beanstandungen innerhalb von 2 Woche nach Einbau melden müssen.

nichtig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rodnoc
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Guten Tag,

besten dank für Eure Rückmeldungen. Zur Frage nach dem Schaden: Bei der besagten Stelle ist das das Furnier ausgerissen / abgeplatzt und entsprechend ausgebessert worden.
Ich werde dem Möbelhaus per Einschreiben eine Frist setzen ( 14 Tage ) und mich auf die Sachmängelhaftung berufen, richtig?

Danke nochmals.

Viele Grüße
Thomas

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rodnoc
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Kurzes Update:

So schnell kann es gehen: Das entsprechende Schreiben per Mail vorab an den Kundenservice gesendet und prompt kam ein Anruf vom Möbelhaus. Das Möbelteil wird komplett ausgetauscht.

Nochmals vielen Dank

VG, Thomas

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Tja, die wissen genau wann sie verloren haben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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