Mein Vater ist verstorben und ich verstehe nix...

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marioberlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Vater ist verstorben und ich verstehe nix...

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe bereits versucht irgendwie den Faden zu finden, aber ich begreife absolut nichts bis jetzt. Vielleicht kann hier jmd mir helfen bitte.
Die Fakten:
Vater verstorben. Die Erben sind a.seine Tochter und b.sein Sohn (Ich).
Mit Kenntnis aus 2015 wurde ein Testament bei einem Notar hinterlegt.
Tochter hat eine allumfassende Vollmacht für bzw von meinem Vater. Ich habe auch eine.
Sein Leben hat die Tochter begleitet, also alle Rechnungen bezahlt usw. Zudem hat sie eine Wohnung in Griechenland verkauft.
Ich weiß gar nichts über Vatis Nachlass und wünsche mir Aufklärung.
Außerdem möchte ich gerne das Testament sehen und wissen, was ich damit machen soll.
Der Kontakt zwischen uns Halbgeschwistern (unterschiedliche Mütter)ist mehr als gestört.

Weiß jemand, was ich tun kann bzw soll oder muss?

Vielen Dank und lieber Gruß
Mario

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

mir wurde das Testament vom Amtsgericht zugeschickt. Wenn das beim Notar hinterlegt war, ist es auch beim amtsgericht hinterlegt (hatte jedenfalls der Notar meines Vaters gesagt). Die "eröffnen" das, im Gegensatz zum Film war da bei uns niemand dabei, das machen die alleine, und schreiben u.a. die "gesetzlichen Erben" an.
bei dem mir zugeschickten Testament war eine Belehrung dabei, wo stand, gesetzliche Erben, als Sohn solltest du gesetzlicher Erbe sein, bekommen das Testament immer zugeschickt, selbst wenn sie im testament nicht bedacht sind.
ruf doch mal beim zuständigen Nachlassgericht an und erkundige Dich.
Das Nachlassgericht befindet sich beim amtsgericht, zuständig ist das, wo Dein Vater zuletzt gemeldet war.

grundsätzlich empfehle ich Dir eine "Erstberatung" bei einem Anwalt für Erbrecht. kostet max. 190,- + Steuer,
hat mir sehr geholfen.
wenn du rechtsschutzversichert bist, zahlt das vielleicht die Rechtsschutzversicherung, hol Dir vorher eine kostenzusage dort (Anrufen reicht meist)

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