Hallo
ich habe einen Strafzettel bekommen weil ich im Haltverbot geparkt haben soll. (Zeichen 283)
Meine Frage dazu wird dieses Schild durch ein anderes aufgehoben?
ein paar Meter nach dem Schild befindet sich erst ein Zeichen 283-20 kurz danach gefolgt von Zeichen 283-10.
Normalerweise wird das 283 ja dann durch das 283-10 aufgehoben oder?
Hier mal ein gezeichnetes Bild des Ortes: https://tobiaspuhl.de/pic/Bild.png
Die beiden hinteren Schilder sind an einem Zaun angebracht aber das hat doch dann nichts damit zu tun oder?
Vielen Dank schonmal für eure mühen
Gruß
Tobias
Gültigkeit verschiedener Haltverbotsschilder in einer Straße
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Durch Zeichen 283-20 wird das Ende des Halteverbots gekennzeichnet. Durch das nachfolgende Zeichen 283-10 beginnt aber ein neues Halteverbot. Der Strafzettel ist also gerechtfertigt
Ich interpretiere das Bild so: Parken am linken Fahrbahnrand auf dem Bürgersteig.
1) Es ist am rechten Fahrbahnrand zu parken. Parken entgegen der Fahrrichtung ist verboten.
2) Auf dem Bürgersteig zu Parken ist verboten.
DAs ist schon mal falsch! Zuerst kommt 283-10 (Anfang Haltverbot) danach kommt erst 283-20 (Ende Haltverbot)Zitatein paar Meter nach dem Schild befindet sich erst ein Zeichen 283-20 kurz danach gefolgt von Zeichen 283-10. :
Daher auch mein Einwand, dass du auf der falschen Seite parkst.
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Ist das eine Einbahnstraße?
Gruß
Shihaya
ZitatDie beiden hinteren Schilder sind an einem Zaun angebracht aber das hat doch dann nichts damit zu tun oder? :
Kann es sein, dass da ein Anwohner auf eine Einfahrt die nicht zugeparkt werden soll durch eigene Schilder auf eigenem Grund besonders hingewiesen hat?
So ergibt die Beschilderung in der Einbahnstraße jedenfalls keinen Sinn. Ist es keine Einbahnstraße, ergibt sie ebenfalls keinen Sinn.
Berry
Danke schonmal für die Antworten
Die Straße ist eine Einbahnstraße.
Zwischen Asphalt und dem Zaun ist ca ein halber Meter breiter Erdstreifen also kein Fußweg o.ä.
Die beiden Schilder hängen an einem Tor in dem Zaun Hinter dem Zaun ist ein öffentlicher Spielplatz
ZitatDie beiden Schilder hängen an einem Tor in dem Zaun :
Damit dürfte meine Vermutung zutreffen, dass der Eigentümer dadurch auf sein Tor hinweisen will, sodass die Einfahrt nicht zugeparkt wird.
Daraus folgert, dass das erste Schild zählt.
Aber in Unkenntnis der Straße nur Vermutung.
Berry
Das wäre eine logische Erklärung.ZitatDamit dürfte meine Vermutung zutreffen, dass der Eigentümer dadurch auf sein Tor hinweisen will, sodass die Einfahrt nicht zugeparkt wird. :
Daraus folgert, dass das erste Schild zählt.
Dennoch darf auf diesem Streifen nicht geparkt werden!ZitatZwischen Asphalt und dem Zaun ist ca ein halber Meter breiter Erdstreifen also kein Fußweg o.ä. :
Danke für eure Hilfe dann werde ich die 15 Euro bezahlen wenn mir ein neuer bescheid zugeht da ich den ersten schonmal abgelehnt habe wegen falscher Adresse
Zitat:da ich den ersten schonmal abgelehnt habe wegen falscher Adresse
Wie meinst Du das? Wenn das mal kein Eigentor war.
Es wurde als "Tatort" eine falsche Adresse angegeben die ca 700 m entfernt ist.
Tja,
Zitatdie 15 Euro bezahlen wenn mir ein neuer bescheid zugeht da ich den ersten schonmal abgelehnt habe wegen falscher Adresse :
Tja, dann steht zu erwarten dass jetzt ein Bußgeldbescheid (mit korrekter Adresse) über die 15 Euro eintrifft, für den zusätzlich 28,50 Euro (Verwaltungsgebühr plus Zustellung) zu entrichten sind. Damit hat sich der Einspruch echt gelohnt.
Ein anwalt sagte mir telefonisch das dies nicht zulässig wäre
Und damit hat er, in dem Fall hier, auch recht.ZitatEin anwalt sagte mir telefonisch das dies nicht zulässig wäre :
Zitat:Und damit hat er, in dem Fall hier, auch recht
Sehe ich auch so.
Ich hatte bei meiner Bemerkung in Antwort #9 vor Augen, dass die Anschrift des Fragestellers falsch angegeben war. In dem Fall wäre die Antwort von Osmos korrekt gewesen.
Hallo,
Wie kommt er zu dem Schluss?Zitat:Ein anwalt sagte mir telefonisch das dies nicht zulässig wäre
Ein Verwarngeldangebot ist grundsätzlich freiwillig, die Behörde kann auch sofort einen Bußgeldbescheid schicken. Und das gilt auch für einen zweiten Versuch.
Stefan
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