Zurückbehaltungsrecht an einem verkauften Gegenstand? Leider eilig!

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lemmyzwo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zurückbehaltungsrecht an einem verkauften Gegenstand? Leider eilig!

Hallo zusammen!
Ich hoffe, ich bin in diesem Forums-Teil nicht völlig verkehrt, aber ich habe eine dringende Angelegenheit.
Mein Stiefvater (fast 90) wurde von seiner Betreuerin, bei der er wohnte, vor wenigen Tagen vor die Tür gesetzt - aber das nur für den Hintergrund.
Sie behauptet nun, dass ihr das E-Mobil, das er von ihr vor einem Jahr gekauft hatte, immer noch gehören würde, weil er dies in einer Auflistung von div. Gegenständen (im Fall seines Todes) so bestätigt hatte.
Andererseits hat sie im Gespräch mit mir gerade zugegeben, dass er für den Kauf des Mobils 300 Euro an sie bezahlt hat.
Nun will er am Sonntag seine Sachen bei ihr abholen und befürchtet, dass sie das E-Mobil nicht herausgeben wird. Er ist aber unbedingt darauf angewiesen, weil er schwer gehbehindert ist.
Kann jemand einen Rat geben, wie er sich in dem Konfliktfall am Sonntag verhalten soll? Zeit und Geld, um vorher noch schnell einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist nicht da.
Vielen Dank im Voraus für jeden hilfreichen Hinweis!
MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Lemmyzwo):
Kann jemand einen Rat geben, wie er sich in dem Konfliktfall am Sonntag verhalten soll?


Wenn ich das Teil ordentlich gekauft hätt, wüsste ich, wie ich mich verhalten würde, bin aber auch noch keine 90.

In diesem Fall bleibt Deinem Steifvater wohl nur auf Herausgabe zu klagen (Eilantrag) dafür muss er dann aber auch in der Lage sein den Kauf zu beweisen!

Ist der Kauf wasserfest, könnte auch über den Antrag auf einstweilige Anordnung ggf. verbunden mit einer Sicherheitshinterlegung als Angebot nachgedacht werden.

Aber auch dann dauert es mindestens 14 Tage, wenn sich die Gegenseite querstellt.

Zitat (von Lemmyzwo):
Andererseits hat sie im Gespräch mit mir gerade zugegeben, dass er für den Kauf des Mobils 300 Euro an sie bezahlt hat.
Ja, aber auch nicht mehr. E-Mobile - nicht die Rollstühle mit E-Motor - kosten auch gebraucht deutlich mehr als 300 €.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13748 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
weil er dies in einer Auflistung von div. Gegenständen (im Fall seines Todes) so bestätigt hatte.
Womit sie zugegeben hätte, dass ihr diese Gegenstände gerade nicht gehören (noch lebt er ja).
Ideal wäre daher, wenn diese Aussage bewiesen werden könnte (manchmal klappt das, wenn man schriftlich kommuniziert).

Außerdem ist eine solche Aufstellung faktisch nicht viel wert. Selbst wenn man das als Testament ansehen würde (können wir hier nicht beurteilen), so könnte er immer noch ein neues Testament aufsetzen, und schon wäre die Betreuerin enterbt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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