Was passiert mit meiner vertraglich vereinbarten Prämie bei Kündigung?

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
anja04329
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert mit meiner vertraglich vereinbarten Prämie bei Kündigung?

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Thema Jahresprämie bei Kündigung innerhalb des Jahres:

Ich bekomme aktuell Summe X Brutto fest-Gehalt und zusätzlich habe ich eine Erfolgsabhängige Prämie von 4000,00 € pro Jahr.
(Gerechnet vom 01.04. - 31.03. jedes Jahr.)
Ich bekomme jeden Monat eine Abschalgszahlung dieser Prämie in Höhe von 250,00 €, so dass ich nach Ablauf der 12 Monate am 31.03. bereits 3000,00 € meiner Prämie erhalten habe.

Die resttlichen 1000,00 € werden mir dann prozentual als einmalige Summe im April aushezahlt, je nach dem wie meine Erfolgsquote durch die Geschäftsleitung eingeschätzt wird. (letztes jahr waren es 105 %)

Was passiert nun wenn ich zum 31.12. kündigen würde? Müsste ich dann anteilig für die 9 Monate meine Prämie noch ausgezahlt bekommen?

Vielen Dank!

A. R.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Üblicherweise werden Prämien auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung gezahlt. Was steht denn dazu im Vertrag?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
anja04329
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es steht genauso drin - Summe - Abschalgszahlung monatlich - Rest dann nach Prozemten der Zielerfolgserfassung.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von anja04329):
Was passiert mit meiner vertraglich vereinbarten Prämie bei Kündigung?
Genau das was vertraglich vereinbart wurde. Erzähl uns daher doch bitte, was ihr diesbezüglich vereinbart habt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Erzähl uns daher doch bitte, was ihr diesbezüglich vereinbart habt.

Oder anders gesagt: den Wortlaut der relevanten Klauseln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb493132-27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Moin,
hab mich eben schnell mit Facebook eingeloggt, weil ich das gleiche Problem habe. Das steht in meiner Zielvereinbarung 2017 und nun wurde ich zum 15.06.2018 gekündigt. Mir wurde nun die Hälfte der Höhe der Prämie gezahlt und so wie es aussieht wurde die andere Hälfte zu meinem Jahresbruttolohn addiert und die Gehaltsabrechnungen Januar-Mitte Juni korriergiert und mir ebenfalls diese Korrektur ausgezahlt. Ist das so korrekt? Ich dachte ich bekomme die Summe XXX komplett und ZUSÄTZLICH wird davon die Hälfte auf mein Jahresgehalt addiert. Leider habe ich ja jetzt keine Chance, die andere Hälfte der Jahresprämie ausgezahlt zu bekommen, wenn ich nicht mehr für das Unternehmen arbeite?! Folgend der Wortlaut. Ganz lieben Gruß an euch

>(3) Bei einer Erreichung eines Bruttogesamtumsatzes in Höhe von XXX Euro ergibt sich eine Prämie zum Gehalt in Höhe von XXX Euro.

Von dem erreichten Prämiensatz werden 50% auf das Jahresbruttogehalts addiert. Die monatliche Auszahlung wird dementsprechend angepasst.

Die anderen 50% werden als Grundlage der neuen Zielvereinbarung festgeschrieben.<



-- Editiert von fb493132-27 am 16.06.2018 19:37

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