Pno Inkasso Unverständlich

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
andre2584
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pno Inkasso Unverständlich

Guten Tag ,
ich habe ein Schreiben von PNo bekommen mit folgender Aufstellung:
Datum Bemerkung Umsatz Unverz. Kosten Verz. Kosten Zinsen Hauptforderung
02.09.2015 Rücklastschriftkosten, Rg. 12439908 2,68 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2,68 €
02.09.2015 Aufnahme-/Bearb.-Geb., Rg. 12439909 4,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 7,18 €
21.09.2015 Aufnahme-/Bearb.-Geb., Rg. 12486321 5,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 12,18 €
02.10.2015 Mitgliedsbeitrag, Rg. 13006124 15,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 27,18 €
02.10.2015 Rücklastschriftkosten, Rg. 13006125 4,19 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 31,37 €
02.10.2015 Aufnahme-/Bearb.-Geb., Rg. 13006126 4,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 35,87 €
19.10.2015 Aufnahme-/Bearb.-Geb., Rg. 13060283 5,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 40,87 €

Da ich per Mail eine Kopie der Vollmacht bekommen habe, wollte ich jetzt nur die HF bezahlen.
aber wie setzt sich diese Zusammen? Muss ich 4mal die Aufnahme bezahlen?

Danke für die Hilfe

Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Das ist alles, was da drin steht?

Das past alles nicht.

An Deiner Stelle würde ich denen einen Brief schreiben.

Wertes Inkasso,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Leider sehe ich mich gezwungen, Ihre angebliche Forderung mangels gültiger Vorlage einstweilen vollumfänglich zurückzuweisen.
Sicher verstehen Sie, dass hier eine ordnungsgemäße Anzeige Ihrer Tätigkeit vonnöten ist.

Zur Vorlage der Vollmacht sowie einer detaillierten Forderungsübersicht setze ich ihnen hiermit eine Frist bis zum (14 Tage nach Briefdatum).

MfG
TE

Das Ganze via Einschreiben senden.

In der Vollmacht muss es eindeutig um Deinen Fall gehen, also keine Generalvollmacht und vor allen Dingen muss diese im Original (keine Kopie) vorliegen.

Vorher würde ich nur die HF + 1,55€ Zinsen, soweit unstrittig an den original Gläubiger überweisen.

Das Sind alles unterschiedliche Rechnunsnummer, hast Du mit denen bereits mehrfach Probleme gehabat?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
andre2584
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein laufender Vertrag nur hatte ich im Jahr 2015 mein Konto gewechselt und dabei sind die Beiträge zurück gegangen.

Aber wie setzt sich die HF nun zusammen? Ich hätte als HF die beiden Rücklastschriften genommen und den Monatsbeitrag = 21,87€
Wie kommst du 1,55€ zinsen?

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#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

15,-€ vom 02.10.2015 das sind 775 Zinstage. Aber ich habe mich vertippt es sind nur 1.31€
Sorry dafür.

Die Rücklastschriftgebühren habe ich extra nicht mit aufgeführt, da die von der Rechnungsnummer nicht zum geschuldeten Betrag passen.
Außerdem ist das hier kein Wunschkonzert. Eine Rücklastschrift kostet nicht am Montag 2,64€ und Freitags 4,19€
Weisst Du worauf ich hinauswill=

Die Rücklastschriftkosten weden Dir für die Rechnungen mit den Rechnungsnummern
12439908
13006125
berechnet.

Aber zu diesen Rechnungen steht hier nichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ums noch mal klar zu sagen: Diese "Aufnahmegebühr" ist frei erfundener Blödsinn.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
andre2584
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super Danke.

Pno schrieb mir das eine Kopie der Volmacht ausreicht und ich den kompletten Betrag noch Zahlen.
Die Zahlung auf das Gläubiger Konto verrechnen sie nicht.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Pno schrieb mir das eine Kopie der Volmacht ausreicht

Gerichte sehen das durchaus anders.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von andre2584):
Pno schrieb mir das eine Kopie der Volmacht ausreicht und ich den kompletten Betrag noch Zahlen.
Die Zahlung auf das Gläubiger Konto verrechnen sie nicht.


Klar schreiben die das.

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#8
 Von 
andre2584
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

neu Nachricht von PNO,
wir nehmen Bezug auf Ihre Email und teilen mit, dass Zahlungen an XXXX nicht bei uns verrechnet werden können. Wir sind zwei seperate Firmen



Mit freundlichen Grüßen


Soll ich da nochmal drauf reagieren?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wer ist denn XXX in dem Fall? Derjenige, der das Inkasso mal beauftragt hatte?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
andre2584
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau der Auftraggeber

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sehr lustig auf jeden Fall. Oder anders ausgedrückt: Diese Ausrede mit den zwei Unternehmen ist rechtlich gesehen völliger Blödsinn.
Solange die Forderung nicht verkauft ist (und angeblich ist sie das ja nicht), ist eine Zahlung an den Ursprungsgläubiger stets schuldbefreiend. Ob sie das nicht wollen oder nicht können. Wie werden es verrechnen müssen.

Halte deine Kontobewegungen im Blick. Falls das Geld wieder zurück überwiesen wird.

Ich persönlich würde das ja noch etwas weitertreiben. Einfach aus Interesse heraus, wie arg die sich noch verplappern. Ich würde mich etwas dumm stellen nach dem Motto "Ja aber wieso? Ist das Geld jetzt verschwunden und soll ich doppelt bezahlen? Ich verstehe ihre Antwort nicht, denn Geld verschwindet doch nicht so einfach? Wo ist das Geld hin, was ich überwiesen habe?"

-- Editiert von mepeisen am 20.11.2017 14:27

Signatur:

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#12
 Von 
andre2584
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Haha das ist gut. Das probiere ich aus.

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