Selbständig UND angestellt: freiwillige Rentenversicherung möglich?

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
macumsteiger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig UND angestellt: freiwillige Rentenversicherung möglich?

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: ich war jahrelang 100% im Angestelltenverhältnis tätig und habe mir nebenberuflich (und vom Arbeitgeber genehmigt) ein zweites Standbein als Selbständiger aufgebaut. Dieses hat sich sehr gut entwickelt, woraufhin ich vor 8 Jahren auf 75% Arbeitszeit reduziert habe und im Nebengewerbe auch Personal eingestellt habe. Dies hatte zur Folge, dass ich nach Logik der gesetzlichen Krankenversicherung als hauptberuflich selbständig eingestuft wurde. D.h. mein Arbeitgeber zahlt keine Krankenversicherungsbeiträge für mich, sondern lediglich den Beitrag zur Rentenversicherung.
Nun reduziere ich meine Arbeit als Angestellter weiter auf 50% und baue die Selbständigkeit weiter aus.

Meine Frage: hätte ich die Möglichkeit, auch gegenüber der Rentenversicherung mich als 100% selbständig einstufen zu lassen und mich freiwillig versichern zu lassen? Oder wäre ich zwingend weiterhin Pflichtmitglied in der DRV?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Entscheidung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit bei 75% Angestelltentum wundert mich, aber nun gut.

Zur Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/01_Selbststaendig_und_pflichtversichert/selbststaendig_und_pflichtversichert_node.html


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.283 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.