Muss die vom Arbeitnehmer bezahlte Arbeitskleidung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber ausgehändigt werden oder geht diese in Besitz des AN über? Es handelt sich hierbei nicht um Schutzkleidung sondern lediglich um ein Kleidungsstück zu Identifikation als Mitarbeiter.
Vom AN bezahlte Arbeitskleidung an AG aushändigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// .. oder geht diese in Besitz des AN über?
Der AN hat das Kleidungsstück doch schon in Besitz. Es ist sogar sein Eigentum, wenn er es selbst bezahlt hat. Oder liegt ein Schreibfehler vor, dass der AG bezahlt hat?
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Nein, es liegt kein Schreibfehler vor. Der AG hat dem AN die Kleidung ausgehändigt, die Kosten mit der ersten Lohnabrechnung einbehalten und erwartet diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück. Nach meiner Rechtsauffassung ist das Kleidungsstück durch das Bezahlen in das Eigentum des AN übergegangen. Das sieht der AG aber anders, da das Firmenlogo aufgedruckt ist und lediglich überlassen wurde.
Herzliche Grüße
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Wenn das Firmenlogo drauf ist, ist es ohnehin Dienstkleidung und der AG hätte die Kosten zu tragen, sogar ggf. für das Waschen daheim (wenn es nicht in der Firma passiert). Wird dir aber nicht sonderlich helfen.
NACH Beendigung des AV brauchst du dich auf gar nichts mehr einzulassen. Soll dein AG doch darum streiten, wenn ihm danach ist.
ZitatSoll dein AG doch darum streiten, wenn ihm danach ist. :
Nun, das könnte er je nach Situation sogar erfolgreich.
ZitatDas sieht der AG aber anders, da das Firmenlogo aufgedruckt ist und lediglich überlassen wurde. :
Sofern man das Teil nicht öffentlich sichbar trägt, dürfte der Ex-Arbeitgeber ein Problem haben, da was durchzusetzen.
Ich würde die Kommunikation diesbezüglich mit dem EX-AG erstmal einstellen.
ZitatÜblicherweise prozessiert kein vernünftiger Betrieb wegen einem alten schmutzigen Hemd. :
Ein vernünftiger Betrieb kommt auch nicht auf die Idee, vom Lohn des AN die Kosten für die Dienstkleidung einzubehalten.
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