Vom AN bezahlte Arbeitskleidung an AG aushändigen?

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
HerrMustermann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vom AN bezahlte Arbeitskleidung an AG aushändigen?

Muss die vom Arbeitnehmer bezahlte Arbeitskleidung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber ausgehändigt werden oder geht diese in Besitz des AN über? Es handelt sich hierbei nicht um Schutzkleidung sondern lediglich um ein Kleidungsstück zu Identifikation als Mitarbeiter.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// .. oder geht diese in Besitz des AN über?

Der AN hat das Kleidungsstück doch schon in Besitz. Es ist sogar sein Eigentum, wenn er es selbst bezahlt hat. Oder liegt ein Schreibfehler vor, dass der AG bezahlt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HerrMustermann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Nein, es liegt kein Schreibfehler vor. Der AG hat dem AN die Kleidung ausgehändigt, die Kosten mit der ersten Lohnabrechnung einbehalten und erwartet diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück. Nach meiner Rechtsauffassung ist das Kleidungsstück durch das Bezahlen in das Eigentum des AN übergegangen. Das sieht der AG aber anders, da das Firmenlogo aufgedruckt ist und lediglich überlassen wurde.
Herzliche Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn das Firmenlogo drauf ist, ist es ohnehin Dienstkleidung und der AG hätte die Kosten zu tragen, sogar ggf. für das Waschen daheim (wenn es nicht in der Firma passiert). Wird dir aber nicht sonderlich helfen.
NACH Beendigung des AV brauchst du dich auf gar nichts mehr einzulassen. Soll dein AG doch darum streiten, wenn ihm danach ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Soll dein AG doch darum streiten, wenn ihm danach ist.

Nun, das könnte er je nach Situation sogar erfolgreich.



Zitat (von HerrMustermann):
Das sieht der AG aber anders, da das Firmenlogo aufgedruckt ist und lediglich überlassen wurde.

Sofern man das Teil nicht öffentlich sichbar trägt, dürfte der Ex-Arbeitgeber ein Problem haben, da was durchzusetzen.


Ich würde die Kommunikation diesbezüglich mit dem EX-AG erstmal einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Üblicherweise prozessiert kein vernünftiger Betrieb wegen einem alten schmutzigen Hemd.


Ein vernünftiger Betrieb kommt auch nicht auf die Idee, vom Lohn des AN die Kosten für die Dienstkleidung einzubehalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.716 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen