Mängel nach dem Autokauf festgestellt

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kevo.sa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mängel nach dem Autokauf festgestellt

Hallo zusammen,

Und zwar habe ich vor einer Woche einen PKW gekauft, welcher optisch sowie technisch in einem guten Zustand zu seien schien.
Heute habe ich das Fahrzeug angemeldet und musste leider feststellen, dass das Fahrzeug Motorfehler aufweist, welche zu einem Motorschaden führen konnten.
Mir wurde zwar mitgeteilt, dass der Motor ab und zu ruckeln würde, dies aber ein Normalfall bei dem Wagen wäre.
Mein Mechaniker jedoch hat sich den Wagen angeguckt und meinte, dass der Wagen so kein TÜV bekommen hätte dürfen, da nicht nur am Motor, sondern auch der NOx Sensor kaputt wäre.
Leider steht im Vertrag „gekauft wie gesehen" und „keine Gewährleistung".
Doch diese Fehler müssen, und dies wurde mir versichert vorher entweder gelöscht, oder „ignoriert" worden seien da diese nicht einfach so auftauchen können.

Könnte mir jemand sagen wie ich da am besten Vorgehen könnte?

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Kevo.sa):
Und zwar habe ich vor einer Woche einen PKW gekauft,

Von Händler oder privat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kevo.sa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Privat

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Dann würde man beweisen müssen, das der Voreigentümer von den Mängeln wusste und die Mängel vorsätzlich verschwiegen hatte.

Das dürfte einigermßen problematisch werden.



Eventuell kommt man über die Vertragswerkstätte an die Reparaturhistorie ran?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Kevo.sa):
Mir wurde zwar mitgeteilt, dass der Motor ab und zu ruckeln würde, dies aber ein Normalfall bei dem Wagen wäre.

Dann wurde man ja über den Fehler aufgeklärt, ein technischer Laie als Privatverkäufer kann ja keine Diagnose machen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Heute habe ich das Fahrzeug angemeldet und musste leider feststellen, dass das Fahrzeug Motorfehler aufweist, welche zu einem Motorschaden führen konnten.


Wie äußert sich das genau?

Zitat:
dass der Wagen so kein TÜV bekommen hätte dürfen, da nicht nur am Motor, sondern auch der NOx Sensor kaputt wäre


Heißt doch im Umkehrschluss, dass der Wagen bei der letzten TÜV-Prüfung diesen Fehler noch nicht hatte

Zitat:
Doch diese Fehler müssen, und dies wurde mir versichert vorher entweder gelöscht, oder „ignoriert" worden seien da diese nicht einfach so auftauchen können.


Das kann dir noch so oft versichert werden, letztendlich ist das immer noch kein Beweis dafür dass der Fehler bereits beim Verkäufer vorhanden und er ihn auch kannte.

Zitat:
Könnte mir jemand sagen wie ich da am besten Vorgehen könnte?


Das Auto reparieren lassen.
Man kann auch vorher mal probieren, den VK schriftlich zur Behebung der Mängel aufzufordern. Vielleicht kommt er dir ja entgegen.
Einen Rechtsstreit würde ich nur bei sehr sicherer Beweislage riskieren - das sieht mir hier nicht danach aus.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
Heute habe ich das Fahrzeug angemeldet und musste leider feststellen, dass das Fahrzeug Motorfehler aufweist, welche zu einem Motorschaden führen konnten.


Wie äußert sich das genau?
Wie alt ist das Fahrzeug, wie viele km?

Zitat:
dass der Wagen so kein TÜV bekommen hätte dürfen, da nicht nur am Motor, sondern auch der NOx Sensor kaputt wäre


Heißt doch im Umkehrschluss, dass der Wagen bei der letzten TÜV-Prüfung diesen Fehler noch nicht hatte

Zitat:
Doch diese Fehler müssen, und dies wurde mir versichert vorher entweder gelöscht, oder „ignoriert" worden seien da diese nicht einfach so auftauchen können.


Das kann dir noch so oft versichert werden, letztendlich ist das immer noch kein Beweis dafür dass der Fehler bereits beim Verkäufer vorhanden und er ihn auch kannte.

Zitat:
Könnte mir jemand sagen wie ich da am besten Vorgehen könnte?


Das Auto reparieren lassen.
Man kann auch vorher mal probieren, den VK schriftlich zur Behebung der Mängel aufzufordern. Vielleicht kommt er dir ja entgegen.
Einen Rechtsstreit würde ich nur bei sehr sicherer Beweislage riskieren - das sieht mir hier nicht danach aus.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kevo.sa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Wagen hatte,laut meinem Mechaniker, diese Fehler schon vorher, da diese nicht mach 50 km nicht auftreten können.
Außerdem wurde der Fehler wahrscheinlich vorher gelöscht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Aha, dein Mechaniker ist also staatlich vereidigter Hellseher? Ein Fehler kann von einer Sekunde zur nächsten auftreten. Der TÜV Bericht (wann war denn der letzte TÜV?) sagt deutlich, dass diese abgasrelevanten Fehler zu diesem Zeitpunkt eben nicht bestanden haben.

Zitat (von Kevo.sa):
Außerdem wurde der Fehler wahrscheinlich vorher gelöscht.
Das ist einfach nur Blahblah mit dem man nichts anfangen kann. Was zählt sind handfeste Beweise. Diese kannst du anscheinend nicht liefern. Vergiss die Sache und lass den Wagen einfach reparieren.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

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