Urlaubserwirtschaftung in Probezeit

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Radelmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubserwirtschaftung in Probezeit

Hallo zusammen,
angenommen ein Arbeitnehmer beginnt seine Tätigkeit zum 09.10 und es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart.
Auf Grund von Unstimmigkeiten und eines anderen Angebotes kündigt er den Vertrag zum 22.11. wieder.
Im Arbeitsvertrag sind 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr bei einer 6 Tage Woche vereinbart, sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Urlaubsjahres beträgt der Anspruch 1/12 für jeden vollen Kalendermonat, in dem das arbeitsverhältnis bestand.
Hat der Arbeitnehmer in den 6 Wochen, in denen das Arbeitsverhältnis bestand, einen Urlaubsanspruch erwirtschaftet?
Viele Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Steht da wirklich *für jeden vollen Kalendermonat*? Auf jeden Fall steht im Bundesurlaubsgesetz etwas von Monaten und ein voller Monat ist auch die Zeit vom 9.10 bis zum 9.11. Somit steht dir auf jeden Fall der Urlaub für einen Monat gemäß Bundesurlaubsgesetz zur Verfügung. Eventuell nicht ein Anteil aus den sechs Tagen, die über den Anspruch nach BUrlG hinausgehen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen