Hallo zusammen,
angenommen ein Arbeitnehmer beginnt seine Tätigkeit zum 09.10 und es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart.
Auf Grund von Unstimmigkeiten und eines anderen Angebotes kündigt er den Vertrag zum 22.11. wieder.
Im Arbeitsvertrag sind 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr bei einer 6 Tage Woche vereinbart, sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Urlaubsjahres beträgt der Anspruch 1/12 für jeden vollen Kalendermonat, in dem das arbeitsverhältnis bestand.
Hat der Arbeitnehmer in den 6 Wochen, in denen das Arbeitsverhältnis bestand, einen Urlaubsanspruch erwirtschaftet?
Viele Grüße
Urlaubserwirtschaftung in Probezeit
13. November 2017
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Frage vom 13. November 2017 | 15:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubserwirtschaftung in Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 13. November 2017 | 21:32
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Steht da wirklich *für jeden vollen Kalendermonat*? Auf jeden Fall steht im Bundesurlaubsgesetz etwas von Monaten und ein voller Monat ist auch die Zeit vom 9.10 bis zum 9.11. Somit steht dir auf jeden Fall der Urlaub für einen Monat gemäß Bundesurlaubsgesetz zur Verfügung. Eventuell nicht ein Anteil aus den sechs Tagen, die über den Anspruch nach BUrlG hinausgehen
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