Erbverfahren

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
AnTonWer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbverfahren

Hallo liebe Mitlesende,
bin neu in eurem Forum und möchte euch kurz meinen Fall schildern.
DARF EIN RECHTSPFLEGER OHNE WISSEN DER RICHTER SO ETWAS VORNEHMEN?
In einer über Jahre geplanten Enterbung, wurde vom Amtsgericht in RV nur ein Rechtspfleger Herr L. mit einem Streitwert von € 10.000.- in zweiter Instanz beim Landgericht RV sollte eine Willensabgabe erfolgen, der Zwangsversteigerungsbetrag von € 240.000.- plus angebliche Sparbücher und angebliche Schenkungen von € 90.000.-
Laut Unterlagen und Testamenten liegt auf der Hand, dass das Erbverfahren kriminell manipuliert wurde. Skrupellos finde ich dass trotz Unterlagen und Wissen durch das Amtsgericht WG festzustellen wäre, dass die kriminelle und geplante Erberschleichung ist. Das Nachlassgericht WG verweigert ebenso wie die Polizei und Staatsanwaltschaft tätig zu werden. Nicht nur das, sondern auch die Kriminalpolizei wurde nicht tätig und auf weiteres vernichten Sie auch Posteingänge von anderen Behörden. So sehe ich mich als Opfer eines organisierten Verbrechens! Unterlagen und Beweise sowie Zeugen wurde nicht berücksichtigt und kein Verfahren eingeleitet z.B. wurde die Auszahlung des Pflichtteils an meinen Bruder Willi W. durch eine Bankbürgschaft gegenteilig Umgeschrieben, so dass ich angeblich die Auszahlung erhalten hätte, dies war aber nie wahrheitsgemäß. Seit Tod meines Vaters wurde wiederholt die Mutter mit Androhung von mehreren Haftbefehlen zu Unterschriften gezwungen. Weitere Informationen können Sie gerne meiner Homepage; wermelskirchenanton.webnode.com entnehmen.
Für Ratschläge und Hilfe zur Verbreitung meines Falles bin ich dankbar.

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Das hätte man von Anfang an mit einem Anwalt angehen müssen, man ist (verständlicherweise) selber zu emotional bei der Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei einer derart wirren Schilderung des Sachverhaltens wundert mich das Verhalten, von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei nicht wirklich.

Aus dem Text entnehme ich zwar eine Vielzahl von Vorwürfen, aber
- es ist nicht erkennbar, wer welche Straftat begangen haben soll
- welche Belege oder Anhaltspunkte es für die Straftaten gibt
- warum die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unzulässig sein soll

Insgesamt gibt es für keinen der Vorwürfe irgendwelche substantiellen Begründungen.

Ich habe nicht einmal verstanden, welche Ansprüche man selbst geltend macht, bzw. was man denn überhaupt will

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei einer derart wirren Schilderung des Sachverhaltens wundert mich das Verhalten, von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei nicht wirklich.

Aus dem Text entnehme ich zwar eine Vielzahl von Vorwürfen, aber
- es ist nicht erkennbar, wer welche Straftat begangen haben soll
- welche Belege oder Anhaltspunkte es für die Straftaten gibt
- warum die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unzulässig sein soll

Insgesamt gibt es für keinen der Vorwürfe irgendwelche substantiellen Begründungen.

Ich habe nicht einmal verstanden, welche Ansprüche man selbst geltend macht, bzw. was man denn überhaupt will

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Das hätte man von Anfang an mit einem Anwalt angehen müssen, man ist (verständlicherweise) selber zu emotional bei der Sache.

volle Zustimmung

Ich habe mir die Homepage des Fragestellers grob durchgeschaut. Auch da wird nicht klar, was der Fragesteller genau will und warum das Verhalten der anderen Beteiligten strafbar / kriminell sein soll. Viel Schimpferei, viel Frust, aber wenig objektive Fakten. Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft ist es, Straftaten zu klären, nicht jedoch sich in Erbschaftsstreitigkeiten hineinziehen zu lassen. Der Fragesteller könnte einen großen Schritt weiter sein, wenn er gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft allegemeinverständlich darstellellen könnte, wo genau eine Straftat liegen soll. Nicht jede Ungerechtigkeit ist eine Straftat.

Außerdem scheint die Angelegeheit ja einige Jahre zurück zu gehen. Etwaige Pflichtteilsansprüche könnten u.U. verjährt sein.

Fangen wir mal an:
Laut Unterlagen und Testamenten liegt auf der Hand, Welche Unterlagen haben Sie? was steht drin? Was steht im Testament?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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