Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen:
Mein Vater, der nach der Scheidung meiner Mutter erneut verheiratet war, ist letztes Jahr verstorben. Er und meine Stiefmutter haben ein Berliner Testament aufgesetzt, mit mir als Alleinerben im Falle des Ablebens beider. Ich habe nach dem Tod meines Vaters den Brief mit dem Pflichtanteil erhalten, auf den ich ja zwei Jahre Anspruch habe. Zu dem Zeitpunkt habe ich natürlich auf den Pflichtteil verzichtet, da dieser ja meiner Stiefmutter finanziell zu Lasten gegangen wäre. Nun ist diese aber dieses Jahr ebenfalls verstorben. Das Gesamtvolumen des Erbes beträgt mehr als 400 000 € und somit würden Erbsteuern anfallen. Ist es nun noch möglich den Pflichtteil zu beanspruchen und somit das Erbvolumen auf zwei Einzelerbschaften zu verteilen, die dann jeweils unter 400 000 € wären?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Pflichtteilsanspruch am Erbe des Vaters nach Tod von Stiefmutter
12. November 2017
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Frage vom 12. November 2017 | 17:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch am Erbe des Vaters nach Tod von Stiefmutter
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. November 2017 | 09:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Ist es nun noch möglich den Pflichtteil zu beanspruchen und somit das Erbvolumen auf zwei Einzelerbschaften zu verteilen, die dann jeweils unter 400 000 € wären?
Ja, das sollte möglich sein. Der Pflichtteil beträgt 1/4 des Nachlasswertes Deines Vaters, wenn keine weiteren Kinder vorhanden sind. Der Erbteil kann daher nicht beliebig gesplittet werden.
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