Fahren ohne Umweltplakette.

12. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
feilm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Umweltplakette.

Hi,

kurz zum Sachverhalt.

ich war vor ein paar Wochen in über das Wochenende in Köln.
Nun kam ein Brief "Anhörung zur Ordnungswidrigkeit".

Mir wird vorgeworfen ohne Umweltplakette gefahren zu sein.

Dies wurde festgestellt als das Auto parkte, gut das zählt wohl auch dazu.
Ich muss erlich sagen, ich komme nicht aus einer Großsstadt und mir war das mit der Plakette nicht bekannt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....

Das Auto ist auf mein Vater zugelassen, nicht auf mich!

Habe ich eine möglichkeit um die 80 € herum zukommen?
Ich habe schon paar mal etwas davon gelesen, den Bogen zurück zu schicken, jedoch ohne Angabe wer gefahren ist und man so lediglich 20-30 € Verwaltungsgebühren zahlen muss.
Stimmt das? Oder kann dann am Ende noch ein Höhere Betrag zu stande kommen als, wenn ich die 80€ bezahle?

Auf verständnis zu hoffen, da man ja als Tourist in Köln war etc. braucht man wohl nicht versuchen?

danke !!!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von feilm):
Ich habe schon paar mal etwas davon gelesen, den Bogen zurück zu schicken, jedoch ohne Angabe wer gefahren ist und man so lediglich 20-30 € Verwaltungsgebühren zahlen muss.



Früher war die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht einheitlich.

Das dürfte aber mittlerweile Geschichte sein. :)



gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von feilm):
Auf verständnis zu hoffen, da man ja als Tourist in Köln war etc. braucht man wohl nicht versuchen?

Kann man versuchen. Wäre dann aber wohl reine Kulanz.

Ein "bin Tourist" hilft da aber nicht wirklich. Das Problem ist nämlich, das man dann glaubwürdig erklären muss weshalb man die ganzen Hinweise nicht wahrgenommen hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Kallbacher
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich halte zwar auch nichts von dieser Feinstaubhysterie, aber eines ist sicher:
Die Umweltplakette ist ja nichts unbekanntes.
Jeder muss sich daran halten.
Außerdem stehen zu beginn der Umweltzone entsprechende Verkehrszeichen.
Also hast Du das doppelt "übersehen".
Sei so gut und zahle die 80,-€, so wie es jeder andere auch tun muss.
Hier in einem "Recht"-Forum darüber zu diskutieren, ist Quatsch, da es ja zu 100% offensichtlich ist.
Kannst es ja mal versuchen mit dem Zurückschicken, dann aber mit der Gefahr von Mahngebühren.

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#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Es gab in Bremen mal einen Fall, in dem man mit der Argumentation, dass ein parkendes Auto keine Emissionen ausstößt, durchkam, aber das ist schon Jahre her.
Ich bin der Meinung, dass die Gesetze inzwischen so geändert wurden, dass es reicht sich mit einem Kfz innerhalb einer Umweltzone aufzuhalten.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Es gab in Bremen mal einen Fall, in dem man mit der Argumentation, dass ein parkendes Auto keine Emissionen ausstößt, durchkam


Damit kommt man auch heute noch durch, wenn man glaubhaft beweisen kann, dass das Fahrzeug nicht mit eigener Motorleistung in die Umweltzone gelangt ist.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16990 Beiträge, 5894x hilfreich)

@feilm, einfach bezahlen und fertig. Die Verwarnung ist gerechtfertigt. Versuchst du dagegen anzugehen, dann kann es durchaus auch noch teurer werden wenn noch weitere Gebühren hinzukommen.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wieso sollte die Strategie "ich war es nicht und weiß auch nicht wer es war" nicht funktionieren? Gibt es Urteile dazu?

Was ich sicher sagen kann: Eine Fahrtenbuchauflage - oft das Damoklesschwert - kommt hier nicht in betracht.

Stefan

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#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
wieso sollte die Strategie "ich war es nicht und weiß auch nicht wer es war" nicht funktionieren? Gibt es Urteile dazu?
Die Rechtssprechung ist in dieser Hinsicht uneinheitlich. Es gibt Urteile sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Rechtssprechung ist in dieser Hinsicht uneinheitlich.
Kannst du das mal näher erläutern?

Bekannt ist mir, dass es unterschiedliche Beurteilungen darüber gibt, wozu die Sache "Umweltplakette" gehört (fließender oder ruhender Verkehr - nur für letzteren greift ja die Halterhaftung).
Aber mir ist nicht bekannt, dass auch der Halter bestraft werden kann (für eine Tat die er nicht begangen hat); es mag aber solche Entscheidungen geben.

Stefan

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
es mag aber solche Entscheidungen geben.


Davon gibt es (zumindest in NRW) einige, z.B. AG Dortmund, Beschl. v. 08.01.2014 - – 739 OWi 348/13 , auch das OLG Hamm hat dementsprechend entschieden, wenn auch mit zweifelhafter Begründung. OLG Hamm, Beschl. v. 24.09.2013 - 1 RBs 135/13

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Davon gibt es (zumindest in NRW) einige, ...
Das erste Beispiel sagt doch genau das Gegenteil, es bejaht nur die Halterhaftung (=Kostenbescheid), nicht aber das - höhere* - Bußgeld.

*mittlerweile deutlich höhere

Und das zweite Beispiel aus Hamm betrifft einen anderen Sachverhalt (Kennzeichen auf der Plakette entspricht nicht dem Kennzeichen des Fahrzeuges). Vermutlich hat der Fahrer dort seine Fahrereigenschaft eingeräumt (weil er dachte, er käme komplett aus der Sache raus**), und damit fällt die Halterhaftung natürlich weg.

**das ist oft ein Problem speziell bei dem Aspekt "Halterhaftung", man muss sich frühzeitig entscheiden welchen Weg man gehen will (weil meist nur der echte Fahrer sagen kann wie es wirklich war, und damit ist er bekannt)

Stefan

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Das erste Urteil zitiert sogar die Auffassung des Gesetzgebers zu dieser Frage:

Diese Intention des Gesetzgebers ist spätestens durch den Beschluss des Bundesrates zur 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und dort durch die Regelung
[...]
Damit wird sichergestellt, dass auch die im ruhenden Verkehr festgestellten Versstöße bußgeldbewährt sind und dass ggf. auch eine Kostentragungspflicht des Halters nach § 25a StVG besteht" klargestellt.


Da Gerichte nur selten die Auffassung des Gesetzgebers ignorieren dürfen, gilt daher die Halterhaftung bei einem Verstoß im Zusammenhang mit der Umweltplakette. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss also der Halter die Kosten des Verfahrens, nicht aber das Bußgeld zahlen.

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#13
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich habe in einem Artikel der Stuttgarter Nachrichten etwas von einer Gesetzesänderung gefunden.

Zitat:
Der explosionsartige Anstieg liegt vor allem an einer Gesetzesänderung. Zu Beginn durfte die Stadtverwaltung nämlich im ruhenden Verkehr nur Strafzettel verteilen, wenn sie bei der Kontrolle den Fahrer angetroffen hat. Seit April 2013 gilt dagegen die sogenannte Hice.de/rechtstipps/bussgeld_wegen_nichtanbringung_einer_umweltplakette_20561.html[/link] habe ich folgendes gefunden:
Zitat:
Urteil: Parken ohne Umweltplakette
Die Gerichte urteilen nicht einheitlich zu der Frage, ob beim Parken in einer Umweltzone ohne Umweltplakette die Kosten des Verfahrens dem Halter des Fahrzeugs auferlegt werden können. Denn eine Halterhaftung gibt es an sich nur bei Parkverstößen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass Parken ohne Umweltplakette kein Verstoß gegen die Umweltzonenregeln sei, weil dabei keine Schadstoffe freigesetzt würden. Auch könnten dem Halter keine Kosten auferlegt werden, sondern allenfalls dem Fahrer, der das Fahrzeug geparkt habe (Beschluss vom 14. Juli 2009, Az. 994 OWi 5/09 – 2017). Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verlangte jedoch vom Halter, die Kosten zu tragen (Beschluss vom 21. April 2008, Az. 295 OWi 330/08 ).


Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Und noch etwas gefunden:

Zitat:
Praxishinweis

Die Frage, ob <a href="http://dejure.org/gesetze/StVG/25a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 25a StVG: Kostentragungspflicht des Hlle: [link=http://www.iww.de/va/strafrechtowi/halterhaftung-parken-ohne-umweltplakette-f75238[/link]

Gruß

Shihaya

-- Editiert von Shihaya am 16.11.2017 12:38

Signatur:

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