Testament Ehepaar ohne Kinder, Zugewinngemeinschaft, Vererbung nach Zuletztversterbenden, Wiederverh

12. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
waldkobold
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament Ehepaar ohne Kinder, Zugewinngemeinschaft, Vererbung nach Zuletztversterbenden, Wiederverh

Hallo liebes Forum,

mein Mann und ich haben keine Kinder und haben uns gegenseitig als Alleinerben benannt.

Nun etwas viele Fragen auf einmal:

Wie kann man ohne notariellen Erbvertrag festlegen, dass das Vermögen nach dem Tod des Zuletztversterbenden nicht nur "auf dessen Seiten" verteilt wird?
Kann man z.B. sagen, "soll unter allen gleichmäßig verteilt werden"?

Kann man festhalten, dass das was von den Eltern des Einen noch vererbt wird, nach dessen Tod auch auf "dessen Seite" verteilt wird?

Kann man in einem Testament das Vermächtnis an z.B. eine oder mehrere Stiftungen benennen?

Wie kann man verhindern, dass bei einer erneuten Heirat des Hinterbliebenen, das Vermögen nicht auf den neuen Ehepartner übergeht?

Wie müssen in einem gemeinschaftlichen Testament die individuellen Wünsche dargestellt werden (z.B. Beerdigung Friedwald)?

Im Voraus vielen Dank für Nachricht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Wie kann man ohne notariellen Erbvertrag festlegen, dass das Vermögen nach dem Tod des Zuletztversterbenden nicht nur "auf dessen Seiten" verteilt wird?

Indem man ein privatschriftliches Testament erstellt.
Zitat:

Kann man z.B. sagen, "soll unter allen gleichmäßig verteilt werden"?
Kann man festhalten, dass das was von den Eltern des Einen noch vererbt wird, nach dessen Tod auch auf "dessen Seite" verteilt wird?
Kann man in einem Testament das Vermächtnis an z.B. eine oder mehrere Stiftungen benennen?
Wie kann man verhindern, dass bei einer erneuten Heirat des Hinterbliebenen, das Vermögen nicht auf den neuen Ehepartner übergeht?

Man kann das alles in dem Testament berücksichtigen, allerdings rate ich dringend dazu, einen Notar mit der Erstellung zu beauftragen, der das Testament rechtssicher formuliert.

Beim Notar fallen Kosten an, das ist allerdings gut investiertes Geld. Außerdem spart man im Erbfall die Kosten für die Erbscheine.
Zitat:
Wie müssen in einem gemeinschaftlichen Testament die individuellen Wünsche dargestellt werden (z.B. Beerdigung Friedwald)?

Bestattungswünsche gehören nicht in ein Testament. Dieses wird erst lange nach der Beerdigung eröffnet - und dann ist es zu spät. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Wünsche sind weitestgehend umsetzbar. Allerdings sollte man sich mit derart komplexen Vorstellungen an einen Notar wenden.

Zitat:
Kann man z.B. sagen, "soll unter allen gleichmäßig verteilt werden"?


Man sollte schon den Personenkreis konkret benennen und auch festlegen, welche Folgen es hat, wenn ein eingesetzter Erbe vorverstirbt.

1x Hilfreiche Antwort

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