Unterhalt für arbeitslos gewordenen Exmann?

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
JuleMu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für arbeitslos gewordenen Exmann?



Kann mir jemand helfen?
Ich bin seit Januar 16 getrennt, seit Juni 17 geschieden. Mein ex war selbstständig,ich hab ihm schon immer mit Krediten geholfen.
Jetzt hat er sein Geschäft zugemacht und sich arbeitslos gemeldet.
Und jetzt bekomme ich nen Fragebogen wegen Unterhalt für ihn!!
Können die das echt verlangen? Er hat noch nie Unterhalt für den kleinen gezahlt und ich habe ihm wie gesagt viele Kredite gegeben und nie zurück bekommen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn die Scheidung rechtskräftig ist, ohne Unterhaltsverpflichtung, dann ist doch alles klar. Kann natürlich sein, dass da ein sozialrechtlicher Anspruch noch besteht, ist aber eher unwahrscheinlich. Kurze Auskunft geben, und das wars.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 10.11.2017 17:06

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

In einem Rechtsforum ist so eine BANALE Information, wie die, von wem eine Forderung geschickt wurde, eine Grundlage einer sinnbringenden Antwort,.
Welche Behörde fordert aufgrund welcher Rechtsgrundlage hier Geld?
Die Antwort müsste im Schreiben stehen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuleMu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort und den Hinweis...

Ich habe eine Mitteilung als Unterhaltspflichtige gem. 33 SGB II vom Jobcenter bekommen. Als Unterhaltsart wird Trennungsunterhalt nach 1361 ff BGB angegeben.

Sie haben mir einen Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht geschickt...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Weise darauf hin, dass kein Unterhaltsanspruch besteht, so dass eben auch kein Anspruch auf das Job-Center übergehen kann. Dass Ihr im übrigen schon länger geschieden seid. So dass 1361 ff BGB nicht zur Anwendung kommen. Vielleicht noch ein Hinweis darauf, dass Du es sehr begrüßen würdest, wenn sie ihm einen Arbeitsplatz vermitteln könnten, damit er endlich seine Schulden bei Dir abtragen könnte und seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind nachkommen könnte.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 24.11.2017 17:25

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