Teilzahlung nach Vollstreckungsbescheid aber vor Vermögensauskunft

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Teilzahlung nach Vollstreckungsbescheid aber vor Vermögensauskunft

Hallo,

wenn ein Vollstreckungsbescheid über beispielsweise 3000€ erteilt wurde und nach Erlass des Bescheides 120€ gezahlt wurden, wie genau schreibt man das dann in den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft bei der Forderungsaufstellung?

Würde den restlichen offenen Betrag bei Restforderung eintragen (Hauptforderung würde leer bleiben). Die Verzinsung bis zur Zahlung der 120€ für den vollen Betrag ausrechnen und in ein extra Feld schreiben. In das Verzinsungsfeld dann die Zinsen für den Restbetrag ab Zahlung der 120€.

Ist das so nachvollziehbar?

Beste Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Hauptforderung würde leer bleiben

Ähhhm. Nein. Man zieht die 120€ von dem ab, wo man es von abziehen sollte und wenn dann noch eine rest-Hauptforderung bleibt, dann ist das halt die Hauptforderung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Achso. Müsste ich da noch erklären, weshalb der Betrag der Hauptforderung mit geringer ist, als der im Vollstreckungsbescheid?
Gibt es eigentlich irgendwo eine Erklärung für die ganzen Felder?

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#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)
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