Hallo,
ich bin in Teilzeit 3 Tage pro Woche, à 8 Std beschäftigt.
Laut Vertrag habe ich einen gesetzlichen Mindesturlaub auf Grundlage einer 5-Tage-Woche von 20 Arbeitstagen und einen zusätzlich vertraglich gewährten Urlaub von 6 Arbeitstagen.
Insgesamt also 26 Arbeitstage pro Jahr.
In Teilzeit wären dies nach der Formel im Arbeitsvertrag:
(Anzahl Urlaubstage bei 5-Tage-Woche) x (Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage des Arbeitnehmers pro Woche) / 5 = Urlaubsanspruch
Bei 25 Std/Woche sind das 15,6 Tage Urlaub.
Steht es dem AG frei auf-oder abzurunden?
Im Vertrag steht, dass der Urlaubsanspruch anteilig 1/12 berechent wird.
Wenn man also am 15.10. anfängt bleiben noch 2,5 Monate, also
15,6/12x2,5=3,25 Urlaubstage
Steht es dem AG frei auf- oder abzurunden?
Ich habe keine festen Arbeitstage. Dass heißt mein AG teilt mich nach Bedarf an unterschiedlichen Tagen in der Woche ein.
Mal
- Mo,Di,Mi
- Do, Fr, Sa
- Di, Do, Sa
je nach Bedarf.
Das finde ich ganz in Ordnung zumal ich vorher auch wünsche für freie Tage äußern darf.
Den Arbeitsplan für einen kompletten Monat bekomme ich ca. eine Woche vorher.
Ich habe bisher aber noch keine Informationen gefunden, bzw. vom AG erhalten, wie es sich mit Feiertagen verhält.
Kann mich mein AG so einteilen, dass ich immer Abreiten muss, wenn keine Feiertage sind?
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung?
Fragen zum Urlaub:
Wenn ich Urlaub beantrage, kann ich mir drei Tage Urlaub nehmen und hätte dann eine Woche frei. Verstehe ich das richtig?
Wie verhält es sich hierbei mit Feiertagen?
Als Beispiel und weil es als nächstes ansteht: Weihnachten 2017
Der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag fallen auf den Montag und Dienstag.
Wie viel Urlaubstage muss ich beantragen, um den Rest der Woche frei zu haben?
Theoretisch könnte mich der AG an den darauffolgenden Tagen Arbeiten lassen.
Kann ich mir die Feiertage irgendwie anrechnen lassen?
Ich habe von einer Regelung gelesen in der steht, dass bei Teilzeit mit 25std/Woche , der Durchschnittswert errechnet wird, wenn ich 5 Tage/Woche arbeiten würde.
Bei 25 Std/ läge die Tägliche Arbeitszeit
bei 5 Std.
Wenn in einer Woche ein Feiertag ist, werden 5 Std. angerechnet.
D.h. für den Rest der Woche bleibt eine Arbeitszeit von 20 Std.
An Weihnachten 2017 würden somit für die beiden Feiertage insgesamt 10 Std. angerechnet.
Für den Rest der Woche müssten dann noch 15 Std abgeleistet werden.
Diese 15 Std. könnten mit zwei Urlaubstagen ausgeglichen werden.
Stimmt meine Überlegung und gibt es eine rechtliche Grundlage zu diesem Modell?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen!
Vielen dank!
- Wallter
Teilzeit/Urlaub/Feiertage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Kann mich mein AG so einteilen, dass ich immer arbeiten muss, wenn keine Feiertage sind?
Ja, Das ist das Risiko, wenn die Arbeitstage nicht festgelegt sind. Es wäre rechtsmissbräuchlich, aber auch kaum nachzuweisen.
Da du an 3 Wochentagen arbeitest und der Samstag bei euch wohl Arbeitstag ist, geht die Rechnung anders und zwar auf Basis einer 6-Tage-Woche. Urlaubsanspruch dann 24 Tage nach BUrlG plus 6 Tage darüber hinaus und davon die Hälfte, weil du ja an 3 Wochentagen schaffst. Also 15 U-Tage/Jahr.
Beim Urlaub spielt die tägliche AZ keine Rolle, sondern nur die Verteilung der AZ auf die Wochentage.
Hinsichtlich der Weihnachtstage kann keine Aussage getroffen werden, weil und solange eben nicht klar ist, ob du an diesen Tagen würdest arbeiten müssen.
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