Hallo Zusammen,
haben einen Gebrauchtwagen gekauft. Bereits nach kurzer Zeit traten Mängel/Fehler auf. Inzwischen war das Auto bereits 6x beim Händler zur Reparatur. Haben auch einen Anwalt hinzugezogen, dieser meint, dass ein Rücktritt nur mit einem Beweissicherungsverfahren möglich sei und das könnte im schlimmsten Fall bis zu 2 Jahre gehen.
Nun meine Frage: Ist das wirklich so? Gibt es nur die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag?
Vielen Dank
MfG
CoMaMi
Gebrauchtwagenkauf Rücktritt/Wandlung? Beweisverfahren?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Es gibt hier kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Wenn du vom Kauf zurücktreten möchtest, dann benötigst du dazu einen sehr guten Grund.
Diese Pauschalaussage:
ist kein Grund vom Kauf zurücktreten zu können! Dazu bedarf es schon etwas mehr an Substanz bei deiner Aussage.ZitatBereits nach kurzer Zeit traten Mängel/Fehler auf. Inzwischen war das Auto bereits 6x beim Händler zur Reparatur :
Dass an einen Gebrauchtwagen Reparaturen öfter als an einem Neuwagen nötig sind, das sollte eigentlich jedem klar sein.
Im Rahmen der gesetzliche Sachmängelhaftung käme es darauf an, was genau zum Zustand des Fahrzeugs vertraglich vereinbart war (Stichwort "arglistige Täuschung") und ob es sich nicht um normalen Verschleiß handelt (der wäre nämlich durchaus ausgeschlossen).
Wenn man als Verbraucher gekauft hat, dann muss der gewerbliche Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer nachweisen (als beweisen, nicht nur behaupten) das es eben kein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre.
Nach diese 6 Monaten hat der Käufer von Anfang an die volle Beweislast dafür das es ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung oder arglistige Täuschung wäre.
Hat man bei einem Privaten (bzw. beim Händler der nur den Verkauf vermittelt hat) gekauft hat man ein Problem, wenn dieser die gesetzliche Sachmängelhaftung rechtskräftig ausgeschlossen hat. Dann gibt es nämlich keine.
Auch da käme es darauf an, was genau zum Zustand des Fahrzeugs vertraglich vereinbart war (Stichwort "arglistige Täuschung") und ob es sich nicht um normalen Verschleiß handelt (der wäre nämlich durchaus ausgeschlossen).
Und hier hat der Käufer von Anfang an die volle Beweislast dafür das es ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung oder arglistige Täuschung wäre.
ZitatNun meine Frage: Ist das wirklich so? Gibt es nur die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag? :
Nein, es könnte auch mit der Gegenseite eine einvernehmliche Vereinbarung über eine Rückabwicklung geschlossen werden.
Wenn die Gegenseite allerdings nicht kooperiert, dann bleiben nur 3 Möglichkeiten:
- damit leben
- direkt klagen
- Beweissicherungsverfahren (etwas preiswerter als eine Klage)
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Ganz klar, dass bei einem GW Reparaturen anstehen. Fakt ist aber, dass es sich definitiv um keine Verschleißteile handelt. Immer wieder erscheint die Anzeige: Motorstörung!
Im Fehlerspeicher sind verschiedene Fehler hinterlegt, zB. Geber für Motordrehzahl, Nockenwellenpositionssensor, Fehler Zuheizer.
Klar kann passieren, aber dann kann ich doch erwarten dass dies fachgerecht instandgesetzt wird und nicht immer wieder neu erscheint.
Denn dann kann ich nicht nachvollziehen und glauben, dass es repariert wurde, oder?
Na dann erzähl doch einfach mal ein bisschen was über den Wagen und die Fehler. Kaffeesatzleserei ist nicht unbedingt die Stärke der User hier.
ZitatNa dann erzähl doch einfach mal ein bisschen was über den Wagen und die Fehler. Kaffeesatzleserei ist nicht unbedingt die Stärke der User hier. :
Siehe mein Beitrag
Da steht nichts brauchbares drin. Warum ist es eigentlich so schwer vernünftige Informationen zu geben?
Baujahr, Laufleistung, Marke/Modell, Preis, Welcher Fehler ist wann aufgetreten, wann war der Kauf? Vor 1 Monat oder vor 10 Jahren? Sind alle Fehler gleichzeitig aufgetreten oder nacheinander`? Was wurde getan um die Fehler zu beheben...............
-- Editiert von -Laie- am 09.11.2017 13:47
Gekauft wurde es im Januar diesen Jahres. Nach 4 Wochen hatten wir es das erste Mal beim Händler zur Behebung
Inzwischen war es wie erwähnt 6x beim Händler.
Was der Preis den ich bezahlt habe oder das Modell mit meiner eigentlichen Frage zu tun haben , verstehe ich nicht ganz??
ZitatWas der Preis den ich bezahlt habe oder das Modell mit meiner eigentlichen Frage zu tun haben , verstehe ich nicht ganz?? :
Was erwartest du von einem Fiat der 600.000km gelaufen hat, 20 Jahre alt ist und 100€ gekostet hat?
Was erwartest du von einem Lamborghini der 1000km gelaufen hat, 1 Monat alt ist und 250.000€ gekostet hat?
Was ist so schwer daran einfach mal auf Rückfragen einzugehen und alles relevante zu erzählen?
ZitatDa steht nichts brauchbares drin. Warum ist es eigentlich so schwer vernünftige Informationen zu geben? :
Baujahr, Laufleistung, Marke/Modell, Preis, Welcher Fehler ist wann aufgetreten, wann war der Kauf? Vor 1 Monat oder vor 10 Jahren? Sind alle Fehler gleichzeitig aufgetreten oder nacheinander`? Was wurde getan um die Fehler zu beheben...............
VW Touran, 5 Jahre alt, 70tkm
Hilft dir das weiter?
ZitatFakt ist aber, dass es sich definitiv um keine Verschleißteile handelt. :
Fakt ist, das ein Fahrzeug komplett aus Verschleißteilen besteht die sich nur durch die Dauer des Verschleiß unterscheiden.
Und Sensoren und Geber sind z.B. Verschleißteile, genau wie eine Heizung.
Ok, will mich nicht darüber streiten. Aber für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass angeblich all die Fehler behoben wurden und dennoch erscheint die Meldung : Motorstörung. Und im Speicher sind weiterhin diese Anzeigen. Da kann doch was nicht stimmen. ...oder sehe ich das falsch?
Baujahr - 2012
Laufleistung - 70.00km
Marke/Modell - VW Touran
Preis (lässt auf den Zustand schließen)?????
Welcher Fehler ist wann aufgetreten ??????
Kaufdatum - Januar 2017
Sind alle Fehler gleichzeitig aufgetreten oder nacheinander ????
Was wurde getan um die Fehler zu beheben (jeder einzelne Fehler)?????
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Warum ist es eigentlich so schwer vollständige Informationen zu geben? Ich mag jetzt einfach nicht mehr, ich klinke mich hier jetzt aus, hab keine Lust alles 100 mal nachfragen zu müssen. Vielleicht findet sich ja noch jemand dem die Nachfragerei nicht zu müßig ist.
Stimmt. Denn eigentlich wurde mein Frage nicht wirklich beantwortet.
Denn diese wurde , wie ich finde, eindeutig gestellt.
Es ging um den Rücktritt nur mit Beweissicherungsverfahren.
Vielen Dank
Na gut, dann ganz allgemein: Du kannst den Rücktritt jederzeit erklären. Nur wenn der Händler das anders sieht, dann muss festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen. Und das kann sehr viel Zeit und Geld kosten!
ZitatDenn eigentlich wurde mein Frage nicht wirklich beantwortet. :
Doch, erfolgte bereits unter #2.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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1 Antworten
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4 Antworten
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9 Antworten
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13 Antworten