Ärger mit der Kupplung beim Käufer nach Privatverkauf von mir

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Autoverkauf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ärger mit der Kupplung beim Käufer nach Privatverkauf von mir

Hallo Leute,

ich habe vor 3 Wochen ein Fahrzeug (BJ 99) verkauft und der Käufer hat sich heute bei mir gemeldet und meint er wäre bei einer Werkstatt gewesen und die Kupplung sei kaputt und dass dies nicht vom einen auf den anderen Tag passieren kann. Ich habe jedoch nichts von einer kaputten Kupplung gemerkt während meiner Zeit mit dem Auto, welche 11Monate betrug.

Wir haben während der Probefahrt auch ein paar Tests gemacht mit der Kupplung. Im 2. Gang anfahren oder mit Handbremse die Kupplungs kommen lassen und gucken ob das Auto ausgeht, oder weiter läuft. Die hat das Auto auch bestanden.

Trotzdem habe ich jetzt ein schlechtes Bauchgefühl, weil er meint er möchte evtl etwas vom Kaufpreis wieder haben, oder sich überlegen was er tun wird ( rechtliche Schritte? ) Ich hab im Moment selbst kein Geld, um ihm überhaupt was zurück zu zahlen. Hab deswegen ja mein Auto verkauft, weil ich eben Geld brauchte.

Als Kaufvertrag habe ich die Vorlage vom ADAC benutzt, welche eine Gewährleistung ausschliesst.
Außerdem habe ich mehrmals gesagt, dass ich für nichts garantieren kann, weil das Auto eben 18Jahre alt ist, als Zeugen hierfür habe ich meinen Vater.
Aufgrund der Tests meinte der Käufer zu sagen, dass wir ihm versichert hätten, dass das Auto kein Kupplungsschaden hat. Wir haben aber nichts versichert oder eine Garantie auf irgendwas gegeben. Ich weiß und wusste ich nichts von einem derartigen Schaden, wenn dieser überhaupt bei mir da war.

Er hat übrigens 1.500€ für das Auto bezahlt.

Glaubt ihr, er könnte mich dafür anzeigen oder so? Und wie muss ich mich jetzt verhalten?

Danke schonmal für euren Rat.

Liebe Grüße

-- Editiert von Autoverkauf am 08.11.2017 20:09

-- Editiert von Autoverkauf am 08.11.2017 20:11

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Glaubt ihr, er könnte mich dafür anzeigen oder so?
Klar, einfach weil Jeder wirklich jeden für Allesmögliche anzeigen kann, aber davor braucht man sich nicht fürchten!

Zitat:
Und wie muss ich mich jetzt verhalten?
Kommunkation einstellen, sein Auto, sein Problem...

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Autoverkauf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
Glaubt ihr, er könnte mich dafür anzeigen oder so?
Klar, einfach weil Jeder wirklich jeden für Allesmögliche anzeigen kann, aber davor braucht man sich nicht fürchten!

Zitat:
Und wie muss ich mich jetzt verhalten?
Kommunkation einstellen, sein Auto, sein Problem...


Danke für die schnelle Antwort.

Also habe ich eigentlich nichts zu befürchten?

LG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Kommunkation einstellen, sein Auto, sein Problem...

Genau so!



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Dir kann nichts passieren. Kommunikation einstellen (wie bereits erwähnt) und sich auf nichts einlassen.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen