Guten Abend Foren-mitglieder,
folgendes, ich habe für 25.12.2018 und 26.12.2018 Urlaub eingetragen. mein Vorgesetzter sagte das geht nicht. In diesem Jahr haben aber auch 2 Mitarbeiter Urlaub über die Weihnachtsfeiertage.
Ich solle frei eintragen. Bei Frei ist mir aber nicht gesichert, dass ich da auch an den Feiertagen frei habe. In meinem Arbeitsvertrag steht :
,, Die Beschäftigte verpflichtet sich , im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Ableistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaftsdienst, Überstunden und Mehrarbeit ( § 6 Abs.5 TVöD ) ".
Also bin ich mit Urlaub auf der sicheren Seite.
Meine Frage, kann ich an Feiertagen Urlaub eintragen ? Sollte es Fragen geben bitte fragen.
Ein Dankeschön schon mal voraus.
Gruß Primax
Urlaub an Feiertagen ?
8. November 2017
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Frage vom 8. November 2017 | 17:57
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 47x hilfreich)
Urlaub an Feiertagen ?
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