Nach 3 Monaten plötzlich 4 Zeugen eines Autounfalls und sagen was anderes aus...

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
madlu
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 3 Monaten plötzlich 4 Zeugen eines Autounfalls und sagen was anderes aus...

Ein Parkplatzunfall: beide rückwärts ausgeparkt. Die Polizei vor Ort hat dürch Zeugen festgestellt, dass beide gefahren sind. Was muss man machen wenn der Gegner nach 2-3 Monaten 4 Zeugen !! nennt, die angeblich alles gesehen haben, und behaupten was anderes: dass die Geschädigte bereits rückwärts ausgeparkt hatte und zum geradeaus fahren ansetzte, als ich plötzlich rückwärts aus der Parklücke fuhr und mit dem STEHENDEM Fahrzeug der Gegner kollidierte. Der Gegner war im Auto allein. Die Zeugen vor ort waren zufällige Passanten. Danke

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Machen muss man gar nichts.

Was sagt denn die Versicherung zu dem Fall bisher?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
madlu
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Direkt nach der Unfall hat meine Versicherung auf 50 - 50 tendiert. Und ich habe schon die bei solchen Unfällen mir zustehende Schadenersatz vom gegnerische Versicherung gefordert. Und jetzt plötzlich sowas...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

du warst ja dabei, also wirst du doch auch einschätzen können, ob das falsche Zeugen sind oder nicht.

Hat der Unfallgegner bereits vor Ort ausgesagt, dass auch er gefahren sei? Oder gleichte seine Schilderung den neuen Zeugenaussagen?

Warum die erst jetzt aufgetaucht sind ist leicht erklärbar, man kann schließlich auch nach Zeugen suchen (da fallen mir gleich mehrere Wege ein), und das dauert halt manchmal.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von madlu):
Die Polizei vor Ort hat dürch Zeugen festgestellt, dass beide gefahren sind.

Der eigenen Versicherung das Polizeiprotokoll zusenden, falls sie es nicht schon hat. Haftpflichtversicherungen sind u.a. dazu da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Spätestens in einer Gerichtsverhandlung fallen solche "unzeitigen Zeugen" um, wenn sie von der Strafdrohung für uneidliche Falschaussage hören.

Kann man aber alles getrost der HV überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
madlu
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

du warst ja dabei, also wirst du doch auch einschätzen können, ob das falsche Zeugen sind oder nicht.

Hat der Unfallgegner bereits vor Ort ausgesagt, dass auch er gefahren sei?

Vor Ort hat der Gegner gar nicht gesagt . Aber: Wir sind beide gleichzeitig gefahren und in der Mitte uns "getroffen". Das hat Mind. 1 zufällige Passant beobachtet und der Polizei auagesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vor Ort hat der Gegner gar nicht gesagt .
Gut - für ihn. :sad:

Zitat:
Das hat Mind. 1 zufällige Passant beobachtet und der Polizei auagesagt.
Dann steht jetzt die Aussage eines Zeugen gegen die von mehreren.
Das muss nicht heißen, dass die Mehrheit gewinnt, aber es ist auch nicht unwahrscheinlich.

Die Frage, ob auch du weitere Passanten bemerkt hast ist noch offen. War es ein einsamer Parkplatz, oder doch ein gewöhnlicher Supermarktparkplatz?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Welche Autos gefahren sind und welche beim Aufprall gestanden sind, lässt sich über ein Sachverständigengutachten feststellen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
madlu
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Vor Ort hat der Gegner gar nicht gesagt .
Gut - für ihn. :sad:

Zitat:
Das hat Mind. 1 zufällige Passant beobachtet und der Polizei auagesagt.
Dann steht jetzt die Aussage eines Zeugen gegen die von mehreren.
Das muss nicht heißen, dass die Mehrheit gewinnt, aber es ist auch nicht unwahrscheinlich.

Die Frage, ob auch du weitere Passanten bemerkt hast ist noch offen.
Es war mehrere Zeugin. Die Polizei hat anscheinend nur 1 aufgeschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16837x hilfreich)

So wie Du den Unfallhergang beschrieben hast, würde ich auch sagen, dass es 50/50 ausgeht.

Daher geht es ja nicht nur darum, dass die eigene Versicherung zu viel an den Unfallgegner zahlt. Vielmehr will man ja auch den eigenen Schaden zu 50% von der gegnerischen Unfallversicherung erstattet haben. Dabei hilft einem die eigene Haftpflicht nicht.

Sollte die gegnerische Haftpflicht die 50% nicht zahlen wollen, würde ich einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
madlu
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anwalt kümmert sich schon drum.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Bitte berichte wie es ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von koivu):
Welche Autos gefahren sind und welche beim Aufprall gestanden sind, lässt sich über ein Sachverständigengutachten feststellen.
Leider nicht immer zweifelsfrei. Bei dem hier geschilderten Fall würde ich das jetzt mal stark bezweifeln wollen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Leider nicht immer zweifelsfrei.
Richtig. Insbesondere kommt es auf den Winkel an.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

'Zweifelsfrei' ist nicht das benötigte Maß.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
madlu
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Vor Ort hat der Gegner gar nicht gesagt .
Gut - für ihn. :sad:

Zitat:
Das hat Mind. 1 zufällige Passant beobachtet und der Polizei auagesagt.
Dann steht jetzt die Aussage eines Zeugen gegen die von mehreren.
Das muss nicht heißen, dass die Mehrheit gewinnt, aber es ist auch nicht unwahrscheinlich.

Durch RA habe ich Einsicht in die " Aussagen " bekommen:
1. Zeuge- der Sohn ( 18 ) der Unfallgegnerin, der ausgesagt hat dass er dort war , obwohl ihn keine gesehen hat. Wir haben 30 min auf die Polizei gewartet und wehrenddessen hat er sich sich nicht gemeldet.
2. Zeuge ist Freund dess Sonnes , der angäblich was gesehen hat und Falsche Zeichnung dargestellt hat...
Jetzt will mein RA mit mir sprächen...


Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Durch RA habe ich Einsicht in die " Aussagen " bekommen:
1. Zeuge- der Sohn ( 18 ) der Unfallgegnerin, der ausgesagt hat dass er dort war , obwohl ihn keine gesehen hat. Wir haben 30 min auf die Polizei gewartet und währenddessen hat er sich nicht gemeldet.
2. Zeuge ist Freund des Sohnes , der angeblich was gesehen hat und Falsche Zeichnung dargestellt hat...


Da bin ich mal gespannt, wie die beiden reagieren, wenn sie von einem Richter auf die Folgen einer Falschaussage hingewiesen werden. Ich tippe darauf, dass sie dann einknicken.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Jetzt will mein RA mit mir sprächen...
Lass das aber komplett den Anwalt machen.

Und berichte doch zu gegebener Zeit, wie es ausgegangen ist (das "Hornberger Schießen" :grins: ).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von madlu):
1. Zeuge- der Sohn ( 18 ) der Unfallgegnerin, der ausgesagt hat dass er dort war , obwohl ihn keine gesehen hat. Wir haben 30 min auf die Polizei gewartet und wehrenddessen hat er sich sich nicht gemeldet.
2. Zeuge ist Freund dess Sonnes , der angäblich was gesehen hat und Falsche Zeichnung dargestellt hat...



Der Klassiker ;)


Wie hh schon sagte:


Zitat (von hh):
Da bin ich mal gespannt, wie die beiden reagieren, wenn sie von einem Richter auf die Folgen einer Falschaussage hingewiesen werden.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
madlu
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bitte berichte wie es ausgeht.














Datum
Unser Zeichen

Bei Rückfragen

Ihr Zeichen

10.01.2018
17/....
FR/dc
2011.... 55


Zurich Insurance plc

Niederlassung Deutschland

Po... Allee 25



53115 Bonn



Fax 02....



A... Michael ./. Vl...../ Zurich







Sehr geehrte Damen und Herren,



in obiger Sache danke ich für Ihr Abrechnungsschreiben vom 08.01.2018.



Ich unterstelle, dass dieses eine Reaktion auf die Ihnen zwischenzeitlich zugestellte Klage zum Amtsgericht Mainz darstellt.



Damit der Rechtsstreit insgesamt durch Klagerücknahme beendet werden kann, sind aber noch weitere Zahlungen und Erklärungen Ihrerseits erforderlich:



1.

Offenstehen



Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus Euro 447,50 für die Zeit vom 08.09.2017, berechnet bis 15.01.2018 Euro 6,56.



2.

Verfahrenskosten:



Gegenstandswert: Euro 615,85



1,3 Verfahrensgebühr Euro 104,00

Postpauschale Euro 20,00

Zwischensumme Euro 124,00

abzgl. 0,65 Gebühr Euro 52,00

Euro 72,00

19 % MWST Euro 13,68

Gesamt Euro 85,68

1 Gerichtsgebühr Euro 53,00



Verfahrenskosten gesamt Euro 138,68.



3.

Zusätzlich müssten Sie bitte noch die bestätigende Erklärung abgeben, dass Sie den meinem Mandanten in der Vollkaskoversicherung entstehenden Prämienschaden künftig zu 50% ausgleichen.



Alternativ besteht die Möglichkeit, auf den insoweit in der Klageschrift korrekt bezifferten Betrag von Euro 167,85

abschließend und pauschal bereits jetzt Euro 150,00

zur Verfügung zu stellen.



Insgesamt wäre dann noch eine Zahlung in Höhe von Euro 295,24

===========



zu leisten.



Ggf. bitte ich um Anweisung bzw. um Abgabe der Erklärung bis zum



22.01.2018.

Danach erkläre ich Klagerücknahme.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Zitat (von charlyt4):
Zitat (von madlu):
1. Zeuge- der Sohn ( 18 ) der Unfallgegnerin, der ausgesagt hat dass er dort war , obwohl ihn keine gesehen hat. Wir haben 30 min auf die Polizei gewartet und wehrenddessen hat er sich sich nicht gemeldet.
2. Zeuge ist Freund dess Sonnes , der angäblich was gesehen hat und Falsche Zeichnung dargestellt hat...



Der Klassiker ;)


Wie hh schon sagte:


Zitat (von hh):
Da bin ich mal gespannt, wie die beiden reagieren, wenn sie von einem Richter auf die Folgen einer Falschaussage hingewiesen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
madlu
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist ohne Gericht auf 50 /50
ausgegangen. Dazu habe ichalles was mir steht bekommen
Grüß Micha

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

eigentlich schade, die Gerichtsverhandlung wäre vielleicht lustig geworden.
Aber natürlich Danke für die Rückmeldung.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.106 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen