Wie kann ich für die Gerechtigkeit gegen Kindesmissbrauch und Gesundheitsfürsorge kämpfen?

5. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
iponch123
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Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie kann ich für die Gerechtigkeit gegen Kindesmissbrauch und Gesundheitsfürsorge kämpfen?

Hallo

Ich bitte euch um gute Ratschläge. Da es für mich als Alleinerziehender Vater Pflicht ist, meinen Sohn zu schützen und zu kümmern, wende ich mich an euch.

Ich fasse kurz zusammen. Ich habe die Kindesmutter im Senegal kennengelernt. Ich war damals 28/29 und Sie 18/19. Die Zeit mit ihr war schön aber auch schwierig im Senegal. Als Sie nach Deutschland kam, wurde es schwieriger und irgendwann nach der Geburt so schlimm, dass sie fremdging. Häusliche Gewalt gab es vor und nach dem fremdgehen. Ich kann euch versichern, dass die Mutter sehr gewalttätig war/ist. Sie ist ein Meister in Sachen Lügen, Manipulation etc.


Der Grund weshalb ich alleinerziehend bin ist, dass meinem Sohn 3 Brandverletzungen am linken Bein mit einem Bügeleisen zugezogen wurde. Er war damals 1 jähr und 10 Monate alt und konnte nicht gut sprechen. Wir lebten zu diesem Zeitpunkt getrennt. (Getrennte Wohnungen).

Die Beurteilung des Gerichtsmedizins vom 31. Mai 2012 lautete: Die drei Brandwunden am Bein sind durch Einwirkung thermischer Gewalt (Hitze) zu erklären. Es liegen Verbrennungen zweiten Grades vor. Sie wären von ihrer Wundbegrenzung her gut mit der Beibringung durch ein heißes Bügeleisen zu erklären. Das Vorliegen von drei Brandverletzungen ist jedoch nur durch einen bewussten Vorgang zu erklären. Der von der Mutter angegebene Vorgang einer Selbstbeibringung durch Kind ist aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar.


Von Seiten des Jugendamtes wurde mitgeteilt, dass die Mutter des Kindes angegeben habe, dass sich das Kind die Wunden selbst beigebracht habe. Sie habe beobachtet wie sich das Kind das noch heiße Bügeleisen, das auf dem Boden gestanden sei, dreifach an das linke Bein gehalten habe. Er habe dabei keine Hose getragen. Sie erzählte aber dem Jugendamt 3 diverse Versionen, so hat man sie auch bei den Lügen ertappt und somit wurde ihr dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht etc entzogen und voll auf mich übertragen.


Im Strafbefehl gegen ihren Freund steht:

Zum Tatzeitraum hielten Sie sich in der Wohnung Ihrer Freundin, der Zeugin (Mutter) in .xxx Straße in xxx auf.
Zusammen mit Ihnen und der genannten Zeugin (Mutter) befand sich auch der am xx.xx.2010 geborenes Kind, der beim Zeugen (Vater) wohnende leibliche Sohn der Geschädigten.
In Kenntnis, dass das Kind frei in der Wohnung rumlief, stellten sie ein heißes Bügeleisen ohne dieses zuvor auszuschalten, auf den Boden des Schlafzimmers der Wohnung ab. Trotz der von Ihnen durch das heiße Bügeleisen geschaffenen Gefahrenlage ließen sie das Kind weiter unbeaufsichtigt in der Wohnung spielen, während sie das Zimmer verließen.
Beim Spielen geriet das Kind an das heiße Bügeleisen und fügte sich drei Brandwunden im Bereich des linken Oberschenkels zu.
Bei Beoachtung der notwendigen Sorgfalt hätten Sie die Verletzung vermeiden können.


Natürlich war ich total entsetzt. Wie sie sehen, stimmt es gar nicht zum Gerichtsmedizin überein. Das Gerichtsmedizin sind darauf spezialisiert und hat auch mit Mordfällen zu tun. Ich bezweifle, dass das Gerichtsmedizin in diesem Fall Fehler machen kann.

In meinen Augen hat die Justiz versagt. Sowas ist einfach nur dreist und das kann ich bis heute immer noch nicht einfach hinnehmen bzw nachvollziehen. Ich kann nicht verstehen wie so etwas überhaupt möglich ist. Dass man mit Lügen einfach davon kommen kann.
Wäre das von meiner Seite aus passiert, hätte ich als Vater niemals diese Rechte bekommen gar mein Kind gesehen.



Und weil der Strafbefehl gültig war, gelangte die Kindesmutter dann die Rechte für das Kind, sprich Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht. Sie hat den damaligen Freund total ausgenutzt. Im Beschluss steht, dass das Kind beim Vater bleibt und weiterhin den Lebensmittelpunkt bei mir hat. Das heißt, dass das Kind alle 2 Wochen von Freitag nachmittag bis Montag früh und alle 2 Wochen von Donnerstag Nachmittag bis Freitag früh bei der Kindesmutter aufhält.


Nach 4 Jahren ist sie wieder rückfällig geworden, also heute/jetzt. Das heißt, sie fängt wieder mit Lügen an und hat eine neue Anwältin eingeschaltet und behauptet, dass wir beim Jugendamt gewesen wären, und dass ich nicht einverstanden wäre, die Gesundheitsfürsorge zu teilen. Sie will aber auch 50% die aber im Schreiben nicht steht. Sie tut alles dafür das Kind zurückzugewinnen und mir mit ihrem neuen Freund zu provozieren. Damit meine ich, dass ihr Freund zu meinem Sohn einmal gesagt haben soll, dass er der Vater sei. Oft ärgert und provoziert ihr neuer Freund meinen Sohn mit irgendwelchen Gesten.

Ich muss mir jedesmal kläglich anhören, dass mein Sohn nicht zur Mutter gehen möchte, weil ihr Freund immer da ist. Er hat nicht mal ein eigenes Kinderzimmer. Sein Zimmer wird mit der Mutters Wohnung durch einen Vorhang geteilt. Der kleine Raum ist ca 2,5m x 1,8m groß. Ähnlich wie das in Afrika in ärmlichen Vierteln auch üblich ist.

Die Mutter klagte mir per Whatsapp, dass mein Sohn bei ihr aggressiv verhalte, böse dinge sage und dass er zum Hammer und Gürtel griff um sich zu wehren, weil ihr Freund ihn immer ärgert bzw mit Gesten und Mimik provoziert.

Das sind Dinge die mich sehr beunruhigen. Ich habe nicht das Gefühl dass er bei der Mutter gut aufgehoben ist.


Ich habe mich fast 6 Jahre alleine um das Kind gekümmert weil ihr damaliger Freund wichtiger war, und nun möchte die Mutter wieder das Wechselmodel, also 50%. Mit Sicherheit irgendwann auch 100%. Weil sie ständig sagt, dass Sie die Mutter sei, als hätte Vater sein keine Bedeutung.

Ich stufe die Mutter als sehr gefährlich ein und traue ihr alles zu. Die Mutter schreckt vor nichts zurück. Ich habe große Sorge, dass wieder alles außer Kontrolle gerät, weil die Mutter mit Lügen versucht Schritt für Schritt weitere Rechte zu bekommen.

Meine Frage ist nun an euch:

Kann ich den Fall wieder aufrollen lassen, weil die Aussage vom Gerichtsmedizin und der Strafbefehl nicht übereinstimmen?
Ich möchte für Gerechtigkeit kämpfen und nicht mehr weiter mit der Ungewissheit leben müssen wer meinem Sohn so übel geschadet hat. Und erst recht nicht, dass die „Mutter" einfach davon kommt und sich weitere Rechte für das Kind holt.

Ich hoffe sehr auf positive Antworten ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von iponch123 am 05.11.2017 13:03

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59 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
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Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das Strafverfahren ist abgeschlossen. Es dient auch nur dazu, den Strafanspruch des Staates zu befriedigen, nicht für persönliche Rachefeldzüge. Wie was seinerzeit passiert ist, das wissen nur die Beteiligten. Es klärt auch nicht die familienrechtliche Situation. Und um die geht es ja letztlich. Wenn man so zerstritten ist wie Ihr es seid, dann wird kein Gericht das Wechselmodell anordnen, weil es nicht funktionieren wird. Dem kannst Du also mit großer Gelassenheit entgegen sehen.

Abgesehen davon ist nicht jedes Gutachten zutreffend, wirklich nicht. Ich erinnere mich noch an den Fall Rohrbach aus Münster. Zwar lange her, aber trotzdem. Da wurde Maria R. wegen Mordes an ihrem Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Eindeutiges gerichtsmed. Gutachten lag vor, der Göttergatte war im Ofen verbrannt worden. Tja, Jahre später fand man den Verbrannten im Aasee in Münster. Zwar tot, aber eben unverbrannt, vollständig.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 05.11.2017 15:52

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

@wirdwerden.

ich bedanke mich für deine Antwort. Zwar hat mir deine Antwort für einen Tag beruhigt, bis ich heute einen gelben Brief vom Amtsgericht bekommen habe, indem von ihrer Anwältin steht:


Die Kindesmutter hat das Recht, das Kind, im wöchentlichen Wechsel mit dem Kindesvater, in der Zeit von Montag nach Ende des Schulunterrichts bis Sonntag 18.00 Uhr zu sich zu nehmen (Wechselmodell).


Die Beteiligten sind die geschiedenen Eltern des Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind üben die Kindeseltern gemeinsam aus. Der Lebensmittelpunkt von Benjamin ist beim Kindesvater.
Zur Zeit findet der Umgang der Antragstellerin mit dem Kind wöchentlich statt. Im Wochenwechsel hält sich das Kind von Donnerstag bis Freitag und in der nächsten Woche von Freitag bis Montag bei der Kindesmutter auf.
Das Kind hat zu beiden Eltern eine enge Beziehung. Daher entspricht es dem Kindeswohl, den Aufenthalt des Kindes gleichmäßig auf die Kindeseltern zu verteilen. Nun ist die aktuelle Umgangsregelung für die Beteiligten und insbe­sondere für das Kind zu unstrukturiert. Durch den Wechsel von Kindesmutter zu Kindesvater findet jede Woche eine Unterbrechung des Kindesalltags statt.
Das Kind ist Schüler und benötigt somit Kontinuität und Verlässlichkeit während des Schulalltags. Ein Aufenthaltswechsel am Donnerstag und Montag führt bei das Kind zu unnötiger Verwirrung. Der beantragte Umgang würde dem Kind Verlässlichkeit und Kontinuität bieten.Es entspricht daher dem Kindeswohl, wenn sich das Kind eine Woche bei der Kindesmutter und eine Woche beim Kindesvater aufhält. Der Wechsel würde in dem Fall am Wochenende (Sonn­tag) stattfinden.
Die Kindesmutter ist in der Lage, das Kind die gesamte Woche bei sich zu ha­ben. Ihr Arbeitsplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schule. Sie kann das Kind morgens in die Schule bringen und nachmittags abholen. Die Antrag­stellerin arbeitet als Teilzeithonorarkraft in der Kindertagespflege in xxx.
Der Kindesvater lehnt die beantragte Umgangsregelung ohne Begründung ab. Der Versuch der Kindesmutter, Unterstützung vom Jugendamt Düsseldorf zu erhalten, verlief ebenfalls fruchtlos.



Ich bin einfach nur sprachlos und weiß momentan nicht was ich antworten soll.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Schleunigst auch einen Anwalt aufsuchen, diesem die Geschichte erzählen und der weiss dann, was zu tun ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Schleunigst auch einen Anwalt aufsuchen, diesem die Geschichte erzählen und der weiss dann, was zu tun ist.

wirdwerden


Danke dass du so schnell antwortest. Ich habe das meiner Anwältin gemeldet und Sie wird für mich einsetzen.

Ich werde mich melden wie es ausgegangen ist.

Danke nochmals.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vielleicht noch ein paar Argumentationshilfen. Die gegnerische Anwältin hat nur eine Standartstellungnahme abgegeben, die man auch leicht aushebeln kann. Zwar ist es inzwischen möglich, auch das Wechselmodell gerichtlich durchzusetzen, allerdings sind anders als beim Umgangsrecht die Hürden doch recht hoch.

Voraussetzung für ein Wechselmodell mit Erfolg ist immer, dass die Eltern miteinander reden können. Und das scheint mir hier ja nicht der Fall zu sein. Man muss weiterhin auch gleichgelagerte Vorstellungen der Erziehung haben. Die habt Ihr ja auch nicht. Und, ganz dolle finde ich das Argument der Unterbrechung des Kindesalltags statt. Die erfolgt doch auch beim Wechselmodell. Der Kindesalltag wird beim Umgangsrecht viel weniger unterbrochen als beim Wechselmodell. Da böte sich doch an, das Umgangsrecht zu minimieren. Dann hätte man wirklich wenig Unterbrechungen des Kindesalltags (grins), oder? Und nicht die angpeilte Ausweitung.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#6
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

@wirdwerden

Danke deine Argumentationshilfen sind sehr hilfsreich.

Ich bin noch beim Schreiben für das Amtsgericht und für meine Anwältin noch dabei.

momentan sieht es so aus:


Sehr geehrte Frau xxx,

es wundert mich nicht, dass das Schreiben ihrer Anwältin nicht der Wahrheit entspricht. Ein treffen beim Jugendamt hat nie stattgefunden, deswegen konnte auch gar keine Einigung erzielt werden. Die Kindesmutter ist für ihre Unwahrheiten beim Jugendamt, Amtsgericht und bei der Polizei bekannt. Auch war damals von häuslicher bis körperlicher Gewalt von der Mutter aus im Programm. Die Begründung ihrer neuen Anwältin ist unlogisch. Es wird behauptet, dass die jetzige Situation (Wechsel) dem Kind schaden würde.

Dass ich seit Mai 2012, also seit fast nunmehr als 6 Jahren alleinerziehend bin, hat einen speziellen Grund.

Ich schildere Ihnen wie es dazu kam:

Aufgrund der drei Brandverletzungen zweiten grades am linken Bein meines Sohnes, wurde der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht und die Gesundheitsfürsorge vom Jugendamt entzogen und voll auf mich übertragen, da es laut Gerichtsmedizin durch einen bewussten Vorgang entweder von der Kindesmutter oder ihrem damaligen Ex Freund ausgeübt wurde. Das Gutachten vom Gerichtsmedizin lege ich bei. Die Mutter hat 1 Jahr lang ihren Ex Freund geschützt bis es zum Strafbefehl gegen ihn kam. Offensichtlich, war ihr der Ex Freund zu diesem Zeitpunkt 1 Jahr lang wichtiger als das Kind. Aufgrund der mangelhaften Beweise, wer diese Tat ausgeübt hatte, war die Kindesmutter laut Amtsgerichtsbeschluss einverstanden, dass das Kind, den Lebensmittelpunkt bei mir hat. Sie hat somit ihr volles recht aufs Spiel gesetzt und hat sich für diesen Weg entschieden. Es war und ist meine Aufgabe als Vater für das Kind zu opfern,sorgen und zu schützen, sonst wäre das Kind in ein Kinderheim gelandet. Das Kind hat sich bei mir eingelebt und bin somit sein Vorbild und seine Bezugsperson. Das bedeutet aber auch, dass er bei mir die Sicherheit und Stabilität hat.

Ihre Anwältin gibt aber an, dass der Kindesalltag durch den Wechsel von Kindesmutter zu Kindesvater jede Woche eine Unterbrechung des Kindesalltags statt finden würde.
Der Kindesalltag wir auch beim Wechselmodell unterbrochen. Aus diesem grunde biete ich an, das Umgangsrecht der Kindesmutter zu minimieren um weitere Unterbrechungen des Kindesalltag zu vermeiden. So wird das Kind nicht einfach plötzlich entrissen und unnötig hin und her geschubst.

Obwohl das Verhältnis zwischen mir und der Kindesmutter in den letzten Jahren ruhig verlief, sagt nicht aus, dass wir nicht mehr zerstritten sind. Ausserdem verfolgt mich diese grauenhafte Brandverletzung am Bein meines Sohnes immer noch, die durch die Kindesmutter entstanden war. Ein Vertrauen zu der Kindesmutter findet heute immer noch nicht statt, weil ihr Verhalten und ihre typische Unwahrheiten mit ihrer neuen Anwältin, das ganze wieder provoziert und zuspitzt.

Ausserdem gibt es Dinge die mich bei der Kindesmutter sehr beunruhigen:

Ich muss mir jedesmal kläglich anhören, dass mein Sohn nicht zur Mutter gehen möchte, weil ihr Freund immer da ist. Er hat nicht mal ein eigenes Kinderzimmer. Sein Zimmer wird mit der Mutters Wohnung durch einen Vorhang geteilt. Ähnlich wie das in Afrika in ärmlichen Vierteln auch üblich ist. Der Raum ist ca 2,0m x 1,8m klein.

Ihr Freund Herr xxx, soll einmal zu meinem Sohn mit gebrochenem Deutsch „Ich, dein Papa" gesagt haben, was dem Kind total zur Verwirrung führte. Auch ärgert und provoziert Herr xxx meinen Sohn mit irgendwelchen Gesten.

Die Mutter klagte am 27. August 2017 per Whatsapp, dass sich mein Sohn bei ihr aggressiv verhalte, böse dinge sage und dass es so schlimm wurde, dass er zum Hammer und Gürtel griff um sich zu wehren, weil ihr Freund ihn immer ärgert bzw mit Gesten und Mimik provoziert. Beweise lege ich bei. Auch Original in meinem Handy gespeichert und im Whatsapp vorhanden. Diesen Fall wollte ich beim Jugendamt melden, was ich nicht tat, weil ich keine Auseinandersetzung mit der Kindesmutter und ihrem Freund haben wollte und ausserdem mit dem Jugendamt und der Kindesmutter kooperieren musste. Ich kenne den Freund der Mutter nicht und habe ihn auch noch nie gesehen. Er hat sehr oft geklagt bzw gemeckert und geweint weil er zur Mutter musste. Der Grund ist geschildert die Mutter und ihr Freund und weil das Kind angibt, dass die Mutter lieblos zu ihm ist. Ich musste ihn häufig beruhigen und trösten. Ich habe nicht das Gefühl dass er bei der Mutter gut aufgehoben ist. Wie es aussieht, ist dieser jetzige Wechsel unmöglich, eine gesunde Erziehung für das Kind Fallou zu erzielen.

Er sagte mir, dass er zu seiner Mutter gesagt hat: „Ich will deinen Freund nicht sehen", dann weine ich immer."
Sie geht seinem Wunsch bis heute nicht nach und ignoriert diese, weil der Freund bei ihr eingezogen ist.

Wenn das jetzige Wechselmodell angeblich das Kind schadet, dann muss das bewiesen werden. Ich verlange dann ein Gutachten. Auch möchte ich, dass die Schule und Betreuung befragt wird.
Im Zeugnis meines Sohnes steht nicht, dass er auffällig oder schlechte Leistungen bringt, ganz im Gegenteil. Das Zeugnis füge ich auch bei.

Dazu möchte ich noch erwähnen, dass die Mutter mit mir seit April 2016 eine neue Regelung Vereinbarung getroffen hat und wir diese auch festgehalten und unterschrieben haben, weil Sie als Tagesmutter tätig war und keine Zeit hatte und froh war das Kind nicht den morgendlichen Stress in den Kindergarten und später im August zur Schule zu bringen.

Die neue Regelung mit der Unterschrift von mir und der Kindesmutter vom April 2016 lege ich bei.

Da es meine Aufgabe war, für das Kind zu opfern und zu schützen, bin ich aufgrund meiner Hörbeeinträchtigung und als Alleinerziehender Vater ein Härtefall für das Arbeitsamt. Trotz sehr guter Qualifikation als Mediendesigner, gab es keine Möglichkeit arbeiten zu gehen und das Kind sofort ganztags zur Betreuung zu bringen. Auch in seiner Schule habe ich nicht zügig einen Betreuungsplatz bekommen. Weder das Arbeitsamt, beim i-Punkt noch beim Jugendamt konnte mir weiterhelfen.




Der Grund warum ich damals das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht etc nicht teilen wollte war,
dass die Kindesmutter auf jedenfall irgendwann mit dem Kind vorhat, nach Frankreich zu ihrer Familie zu ziehen. Sie hatte in den vergangenen Jahren, ihre Mutter und ihre beiden Schwestern aus Senegal nach Deutschland geholt und sie zu ihrer anderen Familien nach Frankreich geschickt um dort zu bleiben.
Sie hat auf jedenfall einen Plan.

-- Editiert von iponch123 am 07.11.2017 09:23

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du solltest nicht selbst dem Amtsgericht antworten. Bitte, bitte lass das Deine Anwältin machen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay. Das sind Stichpunkte damit meine Anwältin weiß was noch anzumerken ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bekomme die Krise. Nun habe ich eine Einladung vom Jugendamt bekommen und heute ein Schreiben vom Verfahrensbeistand per Post bekommen, indem steht:


Sehr geehrter Herr xx,
in der oben bezeichneten Familiensache hat das Amtsgericht xxx mich als Verfah­rensbeistand für Ihren Sohn bestellt. Meine Aufgabe ist es, ihn als Kinder- und Ju­gendanwältin durch das laufende Verfahren zu begleiten und seine Interessen vor Gericht zu vertreten. Damit ich mir ein umfassendes Bild von der aktuellen Situation machen kann, würde ich ihren Sohn gerne kennenlernen und auch mit Ihnen ein persönliches Gespräch führen.
Als Termin hierfür schlage ich Donnerstag, den xxx vor, um xxx Uhr in meinem Büro vor. Bitte melden Sie sich in den nächsten Tagen telefonisch, um den Termin zu bestätigen oder gegebenenfalls einen Ausweichtermin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen


Mir fehlen einfach die Worte....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Und was ist daran jetzt negativ, dass das Kind quasi einen eigenen Anwalt bekommt?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

es ist nichts negatives, bzw habe ich auch nicht behauptet. Nur dass die Kindesmutter mir wieder Probleme bereitet, macht mich das sehr zu schaffen.

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#12
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Kein Grund für eine Krise erkennbar; du hast eine Anwältin. Frage sie, was du von diesem Brief zu halten hast und worauf es dem Jugendamt bei dem Termin ankommen wird.

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#13
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Nehme den Termin wahr. Jedes Kind in entsprechendem Alter bekommt einen "eigenen Anwalt". Ihm geht es nur um das Kind und das dieser sich ihre Geschichte anhört, halte ich für sehr positiv. Auf alle Fälle das Thema mit dem Bügeleisen erwähnen und das der kleine Kerl nicht zurück zur Mama möchte. Er ist jetzt zum Glück in einem Alter, in dem er selbst angehört werden kann und die sind geschult und merken schnell, ob es wahr ist, was sie sagen (die Bügeleisen Sache ist zu lange her) oder ob es ihnen in den Mund gelegt wurde.

Drücke dir und vor allem deinem Sohn beide Daumen. Wenn die Mutter schon so eine Gefahr für den Kleinen darstellt, wie ist es dann erst mit ihrem Partner.

Ich hoffe, das Recht bleibt auf deiner Seite und ich finde es toll, wie sehr du um deinen Sohn kämpfst. Bitte gebe niemals auf.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Nehme den Termin wahr. Jedes Kind in entsprechendem Alter bekommt einen "eigenen Anwalt". Ihm geht es nur um das Kind und das dieser sich ihre Geschichte anhört, halte ich für sehr positiv. Auf alle Fälle das Thema mit dem Bügeleisen erwähnen und das der kleine Kerl nicht zurück zur Mama möchte. Er ist jetzt zum Glück in einem Alter, in dem er selbst angehört werden kann und die sind geschult und merken schnell, ob es wahr ist, was sie sagen (die Bügeleisen Sache ist zu lange her) oder ob es ihnen in den Mund gelegt wurde.

Drücke dir und vor allem deinem Sohn beide Daumen. Wenn die Mutter schon so eine Gefahr für den Kleinen darstellt, wie ist es dann erst mit ihrem Partner.

Ich hoffe, das Recht bleibt auf deiner Seite und ich finde es toll, wie sehr du um deinen Sohn kämpfst. Bitte gebe niemals auf.



Danke das weiß ich sehr zu schätzen. Es ist so dass ich mir ein Leben ohne meinen Sohn nicht vorstellen kann. Für mich ist es selbstverständlich für ihn da zu sein und ihn zu schützen. Okay es ist normal wenn man sich irgendwann nicht mehr liebt und trennt. Und ich hätte mir für meinen Sohn eine tolle Mutter gewünscht etc. Aber nach der Sache mit dem Bügeleisen, habe ich vor der Mutter einfach keinen Respekt mehr. Da kann sie machen was sie will.

-- Editiert von iponch123 am 10.11.2017 15:15

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#15
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich melde mich wieder zu Wort und schildere nun wie es jetzt aussieht:

Als mein Sohn zu seiner Kinderanwältin alles schilderte, was bei seiner Mutter vorgefallen war, (schlagen, einsperren, und von ihrem Freund einen harten klaps auf dem Po bekam, (das hätte ihn sehr weh getan sagt er) hat die Kindesmutter beim Amtsgericht verloren. Ein neuer Beschluss wurde seit anfangs März 2018 befasst:

Alle 2 Wochen von Samstag 10:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr hält sich das Kind bei der Kindesmutter auf.



Natürlich hat die Kindesmutter Beschwere eingelegt und nun geht es unaufhörlich weiter. Sie streitet alles ab und behauptet ich würde das alles meinem Sohn instrumentalisieren. Der Fall wurde dann an das Oberlandesgericht gereicht. Und wieder habe ich mit solchen Dingen zu kämpfen. Mir wird nun Eifersucht vorgeworfen, Umgangsverweigerung etc. Dann wird von der Anwältin von der Kindesmutter schön geredet wie:
Dass mein Sohn sehr wohl mit ihrem Lebensgefährten zurecht kommt, dass die miteinander Uno spielen, Fussball etc.

Alles dreiste Lügen. Letztes Jahr gab die Mutter selbst per Whatsapp zu, dass es immer ein Problem gibt, wenn sie einen Freund hat. Mein Sohn ging mit dem Hammer und Gürtel auf den Lebensgefährten los als der Lebensgefährte ihn immer ärgerte. Das hat die Mutter mir sogar per Whatsapp mit den Bilder gezeigt (Hammer und Gürtel) und ich wurde gebeten meinem Sohn zu sagen dass er damit aufhören solle. Die Nachricht habe ich sogar noch aufbewahrt bis heute und auch meiner Anwältin und dem Richter vorgelegt.

Einmal hatte mein Sohn vergessen, dass er nach der Betreuung auf seine Mutter warten sollte. Stattdessen kam er alleine zu mir nach hause. Als ich ihn daran erinnerte, war er in tränen ausgebrochen und klammerte an mich so fest an den Beinen und lies mich nicht mehr los. Er wollte auf keinen fall zu seiner Mutter, er klagte häufig, dass der Lebensgefährte der Kindesmutter ihn sehr störe und er lieber alleine Zeit mit der Mutter verbringen möchte. Das hat er auch seiner Mutter geschildert. Sie ignorierte seinen Wunsch bzw reagierte bis heute nicht darauf. Der Lebensgefährte ist immer anwesend. Mein Kind versteht ihn nicht weil er englisch spricht und weil er häufig ausgelacht und geärgert wird. Der Lebensgefährte ist ein junger Afrikaner. Ich habe ihn einmal beim Amtsgericht alleine um die Ecke gesehen und kam direkt auf ihn zu mit der Warnung ihn nie wieder anzufassen. Natürlich hat er auch alles abgestritten und nennt meinen Sohn wie seine Mutter indirekt einen Lügner.


In dem Beschluss steht nach der Umgangsregelung aber auch:
Die Kindesmutter sollte die anstehenden Umgänge so gestalten, dass das Kind seine Vorbehalte abbaut. Insbesondere dürfte sie dabei aufsehen Bedürfnisse hinsichtlich der Anwesenheit Dritter einzugehen haben.

Das ist leider nicht der Fall. Der Lebenspartner ist andauernd da und geht überall mit. Der Wunsch meines Kindes wird nicht eingegangen und respektiert. Ich muss mir jedesmal seine klagen anhören.



Nun muss mein Sohn bald in so eine Gruppe teilnehmen vom Jugendamt und bekommt einen Gesprächspartner. Es wird nun alles befragt und überprüft….

Eine enorme Belastung für das Kind und selbstverständlich auch für mich.


Meine Frage an euch:

Würdet ihr eurer Kind einfach weiter bei der Mutter lassen, wenn ihr wisst, dass das Kind schon einmal vom Lebenspartner einen klaps auf dem Po bekommen hatte? Wie würdet ihr damit umgehen? Könnt ihr so in ruhe schlafen in so einer schei++ Situation?

Ich bin mir sicher, ein anderer Vater hätte den Lebensgefährten auseinander genommen. Aber das ist genau das Ziel was die Kindesmutter erreichen will um mich als einen eifersüchtigen Ex mann zu kriegen und es allen zu zeigen. Das ist genau das Ziel! Darum versuche ich mich bis heute zu beherrschen. Ich habe keine Lust aufs Gefängnis oder irgendwelche Vorstrafen etc. Aus diesem gründe habe ich mich an manchen Wochenenden geweigert das Kind bei der Mutter zu lassen, weil mein Sohn selbst gesagt hatte dass er nicht hin möchte weil dauernd der Lebensgefährte anwesend ist. Er schilderte neulich, dass die Mutter und der Lebensgefährte in Streit geraten waren und dass der Lebensgefährte einen Schlag bei der Kindesmutter auf die Brust versetzt hatte. Das hätte meinem Sohn angst gemacht und hatte fast geweint. Mein Sohn sagte mir auch, dass der Lebensgefährte ende des Monats auszieht. Das hat die Kindesmutter natürlich alles abgestritten obwohl sie das meinem Sohn sagte. Nun werde ich heute wieder per Mail von ihrer Anwältin bedroht, wenn ich das nächste Wochenende das Kind nicht vorbeibringe, dass dann der Prozess gemacht wird. Das ist so krank!

Von mir wird von ihrer Anwältin erwartet, tatenlos so eine hässliche Situation zu akzeptieren und weiterhin zu fördern und das Kind zur mutter mit dem Lebensgefährten zu bringen.

Ich bin auf eure Antworten gespannt.






-- Editiert von iponch123 am 20.06.2018 21:35

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es hat sich doch eigentlich nichts verändert. Du hast in erster Instanz gewonnen, es ist seitens des Gerichts doch einiges klar herausgearbeitet worden: das Kind hat bei der Mutter und wohl auch mit der Mutter Probleme. Aber die Probleme sind nicht so gravierend, dass das Umgangsrecht auszusetzen ist. Die weiche "soll" Formulierung ist als Wunsch zu klassifizieren, nicht als Verpflichtung, deren Nichterfüllung Konsequenzen haben muss.

An diese Entscheidung würde ich mich halten. Denn das Gericht hat sich ja was dabei gedacht. Es ist keine gute Idee, jetzt eingenmächtig irgend etwas abzuändern. Du hast dann nämlich nicht nur das OLG-Verfahren an der Backe, sondern eventuell noch ein Eilverfahren wieder unten beim Amtsgericht.

Was die gegnerische Anwältin fordert, das kann Dir doch einerlei sein. Die Frau ist Interessenvertreterin, und das wars. Deine Anwältin sollte die gegnerische Anwältin auffordern ausschliesslich von Anwalt zu Anwalt zu korrespondieren. So, dass Du aus der Schußlinie bist.

Dumme Frage: wieso musst Du das Kind vorbeibringen? Vom Ansatz her ist es doch so, dass das Umgangselternteil das Kind abholen muss. Steht da was in der Entscheidung?

Und dem Kind klare Verhaltensregeln mit auf den Weg geben. Falls der Lover der Mutter (der ja hoffentlich bald Vergangenheit ist) gewalttätig wird, oder sich da was anbahnt, die Wohnung der Mutter verlassen und nach Hause kommen. Ohne irgendwelche Erklärungen der Mutter gegenüber. Eben gehen, basta. Und Du solltest sauber Protokoll über das führen, was das Kind erzählt.

Ansonsten, lass Deine Anwältin den Fall führen. Und, vergiss nicht, Du hast im Sinne des Kindes die erste Instanz gewonnen!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Agricola76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich glaube, du musst wirklich nicht beunruhigt sein. Bei der Sachlage wird das OLG die Beschwerde ggf. sogar als Uneinsichtigkeit seitens der KM werten.
Und wer weiß, vielleicht wird ihr dann das Umgangsrecht nochmals gekürzt.

Bleibe du sachlich und freundlich, lass dich nicht provozieren oder dazu hinreißen, "schmutzige Wäsche" zu waschen.

Viel Glück, und berichte, wie das Verfahren ausgegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

ich schildere hier einmal was danach noch vorgefallen ist. Im September 2018, kam es bei seiner Mutter wieder zu einem Vorfall. Als mein Sohn aus Spaß ihren Lebensgefährten mit dem Finger auf ihn tippte, bekam mein Sohn mit voller Wucht einen Handschlag auf seinem linken Oberarm.Er bekam in 2 Tagen einen richtigen blauen Fleck. Ich zeigte den Lebensgefährten wegen Körperverletzung bei der Polizei an. Es wurde natürlich alles abgestritten und behauptet, dass er an dem besagten Tag nicht anwesend war als das passiert war. Er wäre beim Freund gewesen. Natürlich hat die Mutter den Lebensgefährten wieder in Schutz genommen, genau wie damals mit ihrem anderen Ex Freund, als mein Sohn durch 3 Brandwunden mit dem Bügeleisen verletzt worden ist.

Im November 2018 hatten wir einen Amtsgerichtstermin. Laut Beschluss haben wir so vereinbart, dass der Lebensgefährte nicht anwesend sein darf, wenn die Mutter Umgang mit ihrem Sohn hat. Jedoch war er am 25. Dezember 2018 und am 29. Dezember 2018 den ganzen Tag anwesend. Laut Beschluss wird der Umgang gestoppt wenn der Lebensgefährt trotzdem erscheint.

Fakt ist, mein Sohn hat Angst vor ihrem Lebensgefährten. Weil er ihn Ja schon einmal auf dem Po gehauen hatte und nun jetzt einen blauen Fleck bekommen hat. Auch berichtete er mir, dass er von ihrem Lebensgefährten ausgelacht und geärgert wird. Die Liste ist lang. Es ist selbstverständlich, dass mein Sohn ihn nicht leiden kann.

Nun habe ich ein Schreiben von einer neutralen Rechtsanwältin bekommen und muss sagen, dass ich total entsetzt und fassungslos bin. Hier der Text:

Für die Entwicklung von (Kindname) ist es von relevanter Bedeutung, dass er regelmäßig Umgang mit seiner Mutter ausübt.
Der Umstand, dass die Kindesmutter ein weiteres Kind mit ihrem Lebensgefährten erwartet, kann nicht dazu führen, den Umgangskontakt weiter einzuschränken oder anders zu gestalten. Es ist ebenfalls zu respektieren, dass die Kindesmutter in einer neuen Lebenspartnerschaft und mit ihrem Freund zusammenlebt
Auch die negativen Eigenschaften bzw . .,Schwächen" einer Mutter sind von Kindern hinzunehmen. Selbst, wenn er den Freund der Mutter „nicht mag" bzw. eine emotionale Rivalität entwickelt hat, ist die reale Lebenssituation der Mutter zu akzeptieren.
Allerdings wäre im Interesse des Kindes wünschenswert, wenn die Kindesmutter die wenigen Stunden, die sie alle zwei Wochen mit ihrem Sohn verbringt, positiv und kindesgerecht gestaltet und auf die Bedürfnisse des Sohnes Rücksicht nimmt.
Sie hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass sich auch ihr Lebensgefährte mit (Kindname) beschäftigt und mit ihm spielt. Unter Berücksichtigung der bevorstehenden Geburt des zweiten Kindes muss es im Interesse aller Beteiligten liegen, den Mutter-Kind-Kontakt weiterhin aufrecht zu erhalten. Für (Kindname) ist der Umstand, künftig mit einem Geschwisterkind Kontakt zu haben, als bereichernde Erfahrung einzuordnen. Schließlich ist vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation zunächst von einer dauerhaften Bindung der Kindesmutter mit ihrem Freund auszugehen. Daher ist allen Beteiligten, auch (Kindname), zuzumuten, sich mit der neuen Situation und dem Freund der Mutter zu arrangieren.
Die vom Kindesvater vorgetragenen Bedenken überzeugen nicht. Dem Lebensgefährten der Mutter kann nicht die Brandverletzung durch den Ex-Freund angelastet werden. Auch die Situation, die zu dem „blauen Fleck" des Kindes geführt hat, beruht auf keiner Darstellung des Kindes, die als Gefährdung einzustufen ist. Selbstverständlich sind die Erziehungsmethoden und der Umgang der Kindesmutter mit Kindern kritisch zu hinterfragen. Körperliche Bestrafungen und entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.



Die Schilderungen des Kindesvaters legen nahe, dass er (aus welchen Gründen auch immer) eine Überfürsorglichkeit und -empfindlichkeit aufzeigt. Die emotionale Befindlichkeit des Kindesvaters „Wie ich mich als Vater fühle" kann aber nicht dazu führen, das Umgangsrecht des Kindes zur Mutter weiter einzugrenzen.
Beiden Eltern ist abzuverlangen, sich im Interesse ihres Kindes mit der Situation zu arrangieren. Ggf. beiden Elternteilen eine jeweilige Einzelberatung aufzuerlegen. Auch vor dem Hintergrund der zweiten Schwangerschaft wäre die Inanspruchnahme eines Beratungsangebotes zur Erziehungshilfe für die Kindesmutter förderlich. Der Kindesvater hingegen muss lernen, die eigenen Bedürfnisse und Ängste von dern Erleben des Kindes abzugrenzen und bei allem Verständnis für die Schutzfunktion als Elternteil, ihn emotional zu stabilisieren und Selbstvertrauen zu vermitteln.


Die neutrale Anwältin, will nicht verstehen, dass die Kindesmutter Druck auf mich ausübt und genau das erreichen möchte, dass ich auf ihren Lebensgefährten losgehe wenn meinem Kind körperliche Gewalt durch ihren Lebensgefährten passieren. Es ist ihre kranke Methode um mich zu quälen. Und das geht leider schon seit Jahren so. Es ist eine never ending story. Jetzt muss ich weiterhin mit der Angst leben, dass meinem Sohn widerfährt durch Sie oder ihren Lebensgefährten.

Erstaunlicherweise ist meine Anwältin sogar dafür, dass das Kind weiterhin mit dem Lebensgefährten in Kontakt bleibt. Hier der Text:

Sehr geehrter Herr XY,

in der Umgangsrechtssache übersende ich Ihnen die Ladung zum Anhörungstermin bei Gericht am
Montag, den 25.03.2019, 10:30 Uhr, Raum 2.140.

Näheres entnehmen Sie bitte der Ladung und die beigefügte Verfügung vom 22.01.2019.

Beigefügt ist weiterhin die Stellungnahme der Beiständin von Kind, Frau Anwältin Dr. XY vom 16.01.2019.
Sie ist kritisch zu beiden Elternteilen. Und ich kann ihrer Einschätzung Einiges abgewinnen, was beide Eltern anbelangt.


Sehr geehrter Herr XY


Im Hinblick auf den späten Gerichtsterminerst  am 25.03.2019 stellt sich mir die Frage:
Wie kann bis dahin der Kontakt zwischen Mutter und Sohn aufrecht erhalten bleiben?

Es wäre ein Akt elterlicher Verantwortung, wenn Sie und die Kindesmutter sich darauf verständigen könnten, dass das Kind weiterhin alle 2 Wochen samstags von 10 - 18 Uhr zur Mutter geht. Dass auch versucht wird, die Anwesenheit des Lebensgefährten der Mutter zu akzeptieren. Daran muss sich das Kind gewöhnen.
Und beim Spiel kommt es mal (häuger) zu blauen Flecken.

Was ist mit Versuchen z.B. dem Kurs "Kinder im Blick", einem Kursus der Diakonie, der sich speziell an Eltern wendet, mit Trennungs-Konflikten besser umzugehen?
Ich gebe Ihnen nochmals die Adresse:
XY

Auch, wenn die Kindesmutter (zunächst) nicht teilnimmt, können Sie als Vater allein teilnehmen, bzw. sich zunächst einmal beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen



"Und beim Spiel kommt es mal (häuger) zu blauen Flecken."

"Sie hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass sich auch ihr Lebensgefährte mit (Kindname) beschäftigt und mit ihm spielt."

Mein Sohn berichtete mir, dass er von der Mutter gezwungen wird mit dem Lebensgefährten zu spielen!

Ich bin einfach nur fassungslos und fertig mit der Welt.
Wem gebe ich die Schuld wenn meinem Sohn wieder seelisch und Körperlich verletzt wird?
Ich fühle mich als Vater wie ein echter Versager, weil ich ihn nicht ausreichend schützen kann!

Ich bin auf eure Antworten sehr gespannt.




-- Editiert von iponch123 am 28.01.2019 13:30

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#19
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Dein Sohn müsste jetzt so 8 Jahre alt sein?
Deine Anwältin soll dafür sorgen, dass er vom Richter alleine befragt wird... Dies wäre vielleicht eine Möglichkeit, dass der Richter es so sieht wie du und der Mutter eben nur das Umgangsrecht unter Beobachtung gewährt. Sämtliche Verletzungen des Kindes sind dokumentiert?
Deine Anwältin kann ich leider nicht verstehen... Sollte sie nicht auf "deiner" Seite sein?

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#20
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von kikijk):
Dein Sohn müsste jetzt so 8 Jahre alt sein?
Deine Anwältin soll dafür sorgen, dass er vom Richter alleine befragt wird... Dies wäre vielleicht eine Möglichkeit, dass der Richter es so sieht wie du und der Mutter eben nur das Umgangsrecht unter Beobachtung gewährt. Sämtliche Verletzungen des Kindes sind dokumentiert?
Deine Anwältin kann ich leider nicht verstehen... Sollte sie nicht auf "deiner" Seite sein?


Hallo,

ja mein Sohn ist jetzt 8. Der Richter und die neutrale Anwältin haben meinen Sohn bereits alleine befragt und so sind wir ja auch zum Beschluss gekommen, dass der Lebensgefährte nicht Anwesend sein darf. Nun plötzlich kommt der Sinneswandel von der neutralen Anwältin. Da wusste der Richter und die neutrale Anwältin von ihrer Schwangerschaft nicht. Und jetzt auf einmal soll der Lebensgefährte trotzdem Anwesend sein und mein Sohn solle sich nun daran gewöhnen. Ich bin total geschockt und verstehe die Welt wirklich nicht mehr.

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#21
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Schreiben an die "Neutrale Anwältin":


Sehr geehrte Frau Dr, XY,

Ich habe Ihr Schreiben vom 16.01.2019 gelesen und muss sagen, dass ich zutiefst von ihnen enttäuscht bin.

Sie sagen, Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Doch ein „blauer Fleck" gilt nicht als Gefährdung einzustufen? Ich bin da extremst verwirrt.


Fakt ist, das Kind und der Lebenspartner leben nicht Konfliktfrei. Einen klaps auf seinen Hintern hat es schon davor gegeben. Dann die Sache mit dem Hammer und Gürtel als das Kind auf den Lebensgefährten losgegangen ist und jetzt ein „blauer Fleck" den der Lebensgefährte auf das Kind verursacht hatte.

Und jetzt beleidigen Sie mich mit „Überfürsorglichkeit und Empfindlichkeit?

Wie soll man sich in dieser Situation arrangieren oder Verhalten?

Mir geht es in erster Linie nicht darum, das Umgangsrecht der Kindesmutter weiter einzugrenzen. Sondern vielmehr darum, dass der Lebensgefährte ausgeschlossen wird, wenn die Kindesmutter Umgang mit dem Kind hat.

Wie ich mich als Vater fühle geht auch gar nicht darum, das Umgangsrecht weiter einzugrenzen. Ich hatte mehrfach gesagt, dass es meine Pflicht und Aufgabe ist das Kind vor Gewalt zu schützen. Oder soll ich den unverantwortlichen Vater spielen und nichts dagegen unternehmen, wenn Gewalt an das Kind ausgeübt wird? Was soll aus dem Jungen werden und was wird in solch einer Situation von einem Vater erwartet?


Zwar hatte die Kindesmutter in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass sich auch ihr Lebensgefährte mit dem Kind beschäftigt und mit ihm spielt. Ihre Aussage war nicht wahrheitsgetreu. Das Kind berichtete mir immer wieder, dass er mit dem Lebensgefährten beschäftigen und spielen MUSSTE, auch wenn er nicht wollte!

Ich betone hier nochmal ausführlich, dass ich dafür bin, dass regelmäßig Umgang mit seiner Mutter ausgeübt wird, ohne den Lebensgefährten, aus oben genannten Gründen. Ich bedauere aber auch dass der Umgang nur alle 2 Wochen an nur einem Tag statt findet. Ich kann meiner Hobbys nicht nachgehen, Freunde treffen oder was auch immer.

Dann die Frage:
Warum zwingt ihr das Kind mit Angst, mit ihrem gewalttätigen Lebenspartner klar kommen zu müssen? Welche Auswirkungen hat das in seiner Zukunft? Ich möchte kein problematisch aggressives Kind in Zukunft erleben.

Wenn der Lebenspartner keine Gewalt an das Kind ausgeübt hätte, wäre es für mich selbstverständlich dass das Kind mit der neuen Situation auskommen muss. Doch der Lebenspartner wendet Gewalt an, aus diesem Grunde bin ich weiterhin nicht einverstanden, dass der Lebenspartner anwesend ist, wenn die Kindesmutter Umgang mit dem Kind hat. Meine Angst ist begründet.

Und wie in aller Welt kann es sein, dass die Kindesmutter weiterhin mit dem Lebenspartner zusammen ist, obwohl er ihr Kind schlägt? Ich kann nicht fassen, dass sie der Meinung sind, dass ich lernen muss, die eigene Bedürfnisse und Ängste von dem Erleben des Kindes abgrenzen soll. Ich finde das sehr unverschämt. Sorry.

Haben Sie auch einmal nachgedacht, warum es der Kindesmutter egal ist, dass ihr Lebensgefährte das Kind schlägt?
Die Antwort ist ganz einfach: Weil die Kindesmutter genau weiß, wie sehr mich das kränkt und sie eventuell vorhat, dass ich auf ihren Lebenspartner losgehe und ihn auseinander nehme, damit ich dann plötzlich als eifersüchtigen Ex-Mann dastehe. Zum Glück ist es noch nicht so weit gekommen.


Wenn meinem Sohn etwas schlimmes widerfährt durch ihren Lebenspartner und die Sache zwischen mir und den Lebenspartner eskaliert, dann bitte ich Sie mir ehrlich zu antworten, wem ich dann die Schuld geben kann?

Und wenn es schon zu spät ist, dann haben Sie aus mir einen Versager gemacht, weil ich das Kind wieder einmal nicht vor ihrem aggressiven Lebenspartner schützen konnte. Mir fehlen die Worte Frau Dr. XY.


Ich bin froh und dankbar, dass ich nicht vor der Verantwortung und Verpflichtung wie viele anderen Väter weggelaufen bin und für das Kind stets da gewesen bin und immer versucht hatte ihn zu schützen. Das kann auch nur ein normaler Mensch mit gesundem Menschenverstand.


Ich muss auch ehrlich sagen, dass ich ziemlich geschockt bin, dass hier Kinder die Gewalt erleben, nicht ausreichend geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen



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#22
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Finde ich gut das Schreiben. Vielleicht dringst du ja doch noch durch?! Ich wünsche es dir jedenfalls!

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#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Exakter Verfahrensstand? Vor einigen Monaten war es das OLG, jetzt ist es wieder AG? Neues Verfahren? Wer ist die "neutrale" Anwältin?

wirdwerden

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#24
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Das Schreiben mag ja (s. kikijk) gut klingen. Verfahrenstechnisch würde ich davon dringend abraten, weil es allzudeutlich die emotionale Sicht der Dinge herauskehrt.

Damit stellst Du dich selbst in eine Ecke, in die Du möglicherweise nicht gehörst.

Auch wenn insbesondere Umgangsverfahren sehr emotional sind, der Schriftwechsel dazu sollte sachlich und von Fakten belastet sein. Emotionen finden da keinen Platz.

Zu bedenken gebe ich auch, dass viele in diesem Bereich Tätige selbst eigene Erfahrungen auch mit Trennung und Umgang haben.
Und zu diesen Erfahrungen gehört auch, dass manche Kinder die nicht den ganzen Tag vor dem Fernsehen hock sondern sich draußen aufhalten tagtäglich mit neuen blauen Flecken und Schürfwunden nach Hause kommen,, ohne das dies auf unzulässige Fremdeingriffe zurückzuführen wäre.

Du solltest Dich auch immer selbst hinterfragen, ob nicht auch Du geprägt durchdie zurückliegende Ereignisse tatsächlich den Sachverhalt objektiv bewertest.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Exakter Verfahrensstand? Vor einigen Monaten war es das OLG, jetzt ist es wieder AG? Neues Verfahren? Wer ist die "neutrale" Anwältin?

wirdwerden


Hab es wohl falsch ausgedrückt. Es ist eine Frau, Verfahrensbeistand die das geschrieben hat. Ja OLG hatten wir durch, da hatte die Mutter nicht gewonnen. Und nun wieder neues AG wegen der Körperverletzung und in der Hoffnung ohne Anwesenheit ihres Lebenspartners. Sie hat sich nun nicht an die Vereinbarung gehalten, und weil nun jetzt alle wissen dass sie Schwanger ist und im April ihr 2. Kind erwartet, hat sich nun die Lage geändert. Plötzlich soll er jetzt mit dem Lebensgefährten klar kommen. Also bitte.....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):


Und zu diesen Erfahrungen gehört auch, dass manche Kinder die nicht den ganzen Tag vor dem Fernsehen hock sondern sich draußen aufhalten tagtäglich mit neuen blauen Flecken und Schürfwunden nach Hause kommen,, ohne das dies auf unzulässige Fremdeingriffe zurückzuführen wäre.


Berry


Ist das dein Ernst? Ob sich ein Kind durch spielen oder durch Gewalt Blauflecken bekommt, sind 2 komplett verschiedene Dinge!

Wenn mir mein Sohn erzählt, dass der Lebensgefährte ihn mit voller Wucht mit der Hand auf dem linken Oberarm geschlagen hat, muss ich ihm das erstmal glauben. Und Blauflecken tritt erst in ein paar tagen auf und nicht sofort.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

So, und wer hat jetzt das neue Verfahren in Gang gebracht und was ist beantragt? Ist das Kind nach Auftreten des Hämatoms begutachtet worden? In Krankenhäusern kann man nämlich durchaus feststellen, ob ein Hämatom von einem Sturz herkommt oder von einer Mißhandlung. Und, Deine (verständlichen) Gefühlsausbrüche sind dem Verfahren überhaupt nicht dienlich.

Ich hab schon die seinerzeitige Lösung als etwas lebensfremd empfunden. Da soll der Wohnungsinhaber verschwinden, aus seiner eigenen Wohnung für einen Zeitraum xy? Das widerspricht dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Unversehrtheit eben dieses Bereiches. Und ist ja auch letztlich nicht praktikabel. Da muss eine andere Lösung her. Gerade jetzt, wo die Mutter schwanger ist und vielleicht auch Unterstüzung des Lebensgefährten benötigt.

Eine praktikable Lösung ist zu erarbeiten, und das ganz emotionslos. Sonst wird das nix. Aber da müssen wir erst einmal wissen, was derzeit beantragt wird, was der Verfahrensstand ist.

So, vielleicht noch ein etwas abwegiger Gedanke, trotzdem. So ein Kind ist ja eine fast absolute Garantie für einen Aufenthaltstitel in Deutschland. Vielleicht braucht sie ja das erste Kind zu diesem Zwecke nicht mehr, wenn das zweite da ist?

Also, im Augenblick nichts hochpeitschen, emotional.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
iponch123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen,

das neue Verfahren haben wir in Gang gebracht. Das mit dem Krankenhaus ist mir damals nicht eingefallen. Wir sind aber am nächsten Tag (Montag) zur Kinderärztin gegangen und sie hat das auch protokolliert (Ärztliches Attest geschrieben) dass er schmerzen am linken Oberarm hatte, zu diesem Zeitpunkt gab es aber noch keine erkennbaren Verletzungen. Als die Verletzung aber paar tage später deutlich erkennbar war, haben wir Fotos gemacht. Im Attest steht auch drin dass das Kind vom Freund der mutter geschlagen wurde und er durch die Situation emotional sehr belastet sei. Auch hat das Kind ohne meines Wissens in der Schule der Schulsozialarbeiterin erzählt und die waren selbst überrascht und fanden es gut dass er so offen war und sich Unterstützung gesucht hat, weil das nicht jedes Kind schafft.

Ich vergaß auch noch zu erwähnen, dass die Mutter auf der Toilette war, und dass das Kind der Mutter berichtete dass der Freund ihn am linken Oberarm geschlagen habe. Die Mutter hat zu ihm wörtlich gesagt: „Es ist mir ******-egal, wenn mein Freund dich schlägt." Es ist kaum zu glauben, aber wahr.


RIchtig ist: Der Lebensgefährte ist bei ihr eingezogen. Der Umgang findet alle 2 Wochen am Samstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Du hast recht, sie ist Schwanger und benötigt Unterstützung des Lebensgefährten. Aber es gibt auch andere Beispiele, zb dass es auch Männer gibt die auf Geschäftsreisen sind und die Schwangere alleine zuhause bleibt, oder Alleine in der Schwangerschaft verlassen worden sind. Deswegen kann ich solche Argumente nicht nachvollziehen, dass der Lebenspartner nonstop bei der Schwangeren Frau dabei sein muss.
Sie kann es offenbar nicht einrichten, dass das Kind unbelasteten Umgang mit ihr hat, weil auch ihr jeweiligen Lebensgefährten wichtiger als ihr Sohn ist. Sie lässt körperliche Attacken zu.

Auch hatte meine Anwältin um die Einholung eines Sachverständigengutachtens gebeten, doch dazu kam es bis heute nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nochmals ganz klar: man kann nicht dauerhaft jemanden aus seiner Wohnung verbannen. Das funktioniert einfach nicht. Und ganz besonders nicht bei einer Schwangeren. Es funktioniert einfach nicht. Andere tun dieses oder jenes ist auch kein Argument. So unter dem Motto "andere haben auch ihre Schwiegermutter umgebracht, wieso darf ich das nicht tun?"

Es interessiert nicht, ob ihr bei der Kinderärztin wart. Die hat nämlich nicht festgestellt, ob das Hämatom durch Sturz oder Gewalteinwirkung entstand.

Da hat man eine positive Entscheidung eines Gerichts, die äußerst wackelig ist, und tritt da ein neues Verfahren los. Klar, dass jetzt alles neu überprüft wird. Und in einem bin ich mir sicher: 8 Stunden aus der eigenen Wohnung regelmäßig verbannt werden, das hält auf Dauer nicht. Überlegt Euch ein anderes Modell, welches durchzuhalten ist, etwa betreuter Umgang oder Umgang bei Großeltern, was weiss ich. Vielleicht ist eine psychologische Begutachtung des Kindes sinnvoll. Keine Ahnung, in so emotionsgeladenen Verfahren ist es für Externe immer extrem schwierig, einen Fall einzuschätzen.

Meine ganz vorsichtige Einschätzung, sofern es zu keiner wie auch immer gearteten Einigung kommt: entweder wird der Umgang eingestellt (was ich für unwahrscheinlich halte, die Anwältin des Kindes und die eigene Anwältin wohl auch) oder es bleibt bei der bisherigen Regelung, allerdings mit dem LG der Mutter in der Wohnung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo, also solche Dramen lese ich seltener. Mein Eindruck ....es geht den Eltern nicht mehr ums "Kindeswohl". Ich persönlich würde meinem Anwalt instruieren; nur noch begleitender Umgang bis sich eine vernünftige Verhaltensweise beider Elternteile feststellen lässt. Das arme Kind ....das hier für vieles leiden muss. Farnmausi

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

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