Hallo zusammen,
durch einen Leitungswasserschaden in unserer Küche (Wasseraustritt aus undichtem Eckventil) ist der Fußbodenaufbau (Dampfsperre, Trittschalldämmung, Laminat sowie Fusbodenleisten) zu erneuern.
Das Eckventil habe ich bereits von einem Sanitärfachmann austauschen lassen, dieser hat mir auch auf der Rechnung bestätigt, daß dieses defekt war. Desweiteren habe ich durch einen Wasserschadensanierer prüfen lassen, daß nur der Fußbodenaufbau entfernt und nach kurzer Trocknungsphase (5 Tage) dieser neu aufgebaut werden muß.
Die Versicherung verlangt nun, sofern ich die Folgeschäden nicht in Eigenleistung erbringen möchte, ein spezifiziertes Kostenangebot eines Fachmannes, welches Aussagen zur Schadenursache, Umfang der eingetretenen Schäden und die vorraussichtlichen Reparaturkosten enthalten.
Hat die Versicherung das Recht, dieses Kostenangebot nur von einem wirklichen Fachmann zu verlangen oder kann ich damit auch einen selbständigen "Allround-Handwerker" beauftragen? Hier geht es ja nicht um Arbeiten an Sanitär- oder elktrischen Anlagen...
Vielen Dank im vorraus!
Viele Grüße
Patrick
Leitungswasserschaden - Folgeschäden zwingend durch Fachfirma beseitigen lassen?
2. November 2017
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Frage vom 2. November 2017 | 11:15
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 2x hilfreich)
Leitungswasserschaden - Folgeschäden zwingend durch Fachfirma beseitigen lassen?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 2. November 2017 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
Zitatoder kann ich damit auch einen selbständigen "Allround-Handwerker" beauftragen? :
Wenn der nachweislich die fachliche Eignung besitzt, sollte das kein Problem sein.
#2
Antwort vom 2. November 2017 | 13:24
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:
Wenn der nachweislich die fachliche Eignung besitzt, sollte das kein Problem sein.
Aber welche fachliche Eignung gibt es denn für Küche ab- und aufbauen sowie Trittschalldämmung und Laminat verlegen? Einen weiteren Schaden außer dem Fußbodenaufbau gibt es ja nicht, denn das Eckventil als Schadenursache ist ja bereits getauscht.
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#3
Antwort vom 2. November 2017 | 13:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatAber welche fachliche Eignung gibt es denn für Küche ab- und aufbauen :
Wenn da weder an Strom noch an Wasserinstallation was geamcht wird: gar keine.
Zitatsowie Trittschalldämmung und Laminat verlegen? :
Da sollte man dann Angehöriger des (Fuß-)Bodenhandwerks sein. Also z.B. ausgebildeter Estrichleger, Bodenleger, Parkettleger.
Fachleute prüfen z.B. ob der Unterbau (Estrich etc.) nicht auch noch getrocknet werden müsste.
-- Editiert von Harry van Sell am 02.11.2017 13:31
#4
Antwort vom 2. November 2017 | 13:58
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:
Da sollte man dann Angehöriger des (Fuß-)Bodenhandwerks sein. Also z.B. ausgebildeter Estrichleger, Bodenleger, Parkettleger.
Fachleute prüfen z.B. ob der Unterbau (Estrich etc.) nicht auch noch getrocknet werden müsste.
]
Diese Prüfung hat bereits der Wasserschadensanierer durch Feuchtemessungen durchgeführt, der Unterbau ist nicht betroffen und demnach sei keine Trocknung durch Bautrockner oder ähnliches notwendig.
#5
Antwort vom 16. November 2017 | 14:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Zertifizierung bzw Eignung des Handwerkers muss vorliegen. Oft unterstützen Versicherer Kunden, sofern diese nicht wissen welche Unternehmen geeignet sind.
Bitte darauf achten, dass KVA als auch Rechnung auf Versicherungsnehmer ausgestellt ist, als auch Material-, Lohn- und Entsorgungskosten nebst Rapportbericht anbei sind.
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