Sozialgericht ordnet Erscheinen zum Erörterungstermin an

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
OMI195
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 13x hilfreich)
Sozialgericht ordnet Erscheinen zum Erörterungstermin an

Hallo !

WIKI hat mich etwas durcheinandergebracht. Da schreibt man, dass man zu einem Erörterungstermin vor dem Sozialgericht nicht erscheinen muss. Muss ja auch nicht alles stimmen ?

In § 111 SGG entnehme ich nur, dass das Erscheinen zu einem Verhandlungstermin angeordnet werden kann. Es liegt im Ermessen des Richters.
Von Erörterungstermin liest man da nichts.

Ich hatte bereits das SG nochmals angeschrieben, dass es meinerseits nichts zu erörtern gibt und der Erörterungstermin ins Leere laufen würde. Weiterhin entstehen dem Steuerzahler unnötige Kosten durch Reisekosten für beide beteiligten Parteien.
Für mich z.B. ein Länderticket der DB.
Man bleibt stur und hält am sinnlosen Erörterungstermin fest und verweist auf das Ermessen des Gerichtes.

Es geht in der Klage darum, ob das Jobcenter bereits bei Anspruch - Antrag war bereits gestellt - auf Altersrente die Leistungen per Aufhebungsbescheid hätte einstellen dürfen. Dem Jobcenter lag am Datum des Einstellungsbescheides noch kein Rentenbescheid vor.
Nun hat das Gericht zu klären, ob der Aufhebungsbescheid rechtens ist oder aufzuheben ist.
Ich kann dazu absolut nichts beitragen.
Der Beklagte wurde bereits vom SG aufgefordert, eine Anerkenntnis zu prüfen. Lehnte diese Prüfung per Stellungnahme an das SG ab mit der Begründung, dass es an dem entsprechenden Kontoausszug fehle, wann die erste Rente zugeflossen ist.
Absoluter Blödsinn, was nach dem Aufhebungsbescheid passierte. Es wurde auch kein Kontoauszug vom Beklagten gefordert.
Hier ist gerichtlich zu prüfen, ob der Aufhebungsbescheid vor bzw. ohne Rentenbescheid rechtens war.
Darauf muss hier nicht näher eingegangen werden, da das ja eigentlich durch das Zuflussprinzip rechtlich abgesichert ist.
Auf eine Rechtswidrigkeit des Aufhebungsbescheides vor Rentenbescheid/Zuflusszeitpunkt deutet bereits die Bitte des Sozialgerichtes hin, dass der Beklagte eine (Schuld ?) Anerkenntnis prüfen sollte.
Das zur genaueren Erklärung des Falles.

Nun stellt sich die Frage, ob das Gericht zu einem Erörterungstermin das Erscheinen anordnen darf.
Wie bereits oben erwähnt, finde ich dazu im Gesetz nichts oder habe eine Filzbrille auf.
Über Hilfe und die Nennung der Rechtsgrundlage für eine Pflicht, zu einem Erörterungstermin erscheinen zu müssen, wäre ich sehr dankbar.

Grüßli von der OMI

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@OMI:

Die Durchführung eines Erörterungstermins ist beim Sozialgericht obligatorisch. Sinn und Zweck eines solchen Termins ist es, zu versuchen, eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Je nach Einschätzung der Rechtslage durch den Richter bedeutet das, dass der Richter versuchen wird, dass Jobcenter zu einem Anerkenntnis zu bewegen oder Dich zur Klagerücknahme. Auch die Unterbreitung eines Vergleichsvorschlages ist denkbar.

Da Du offensichtlich nicht anwaltlich vertreten bist, würde ein Erörterungstermin ohne Deine Anwesenheit überhaupt keinen Sinn machen. Also ordnet das Gericht Dein persönliches Erscheinen an, wozu es selbstredend auch berechtigt ist. Erscheinst Du nicht zum Termin, kann denn verhandelt und ggf. in Deiner Abwesenheit entschieden werden. Außerdem droht Dir ein Bußgeld.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OMI195
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 13x hilfreich)

@ Axel

Danke für die Antwort.
Das vermute ich auch, dass das Jobcenter gebettelt wird, den Aufhebungsbescheid zurückzunehmen.
Für mich ist das pro Jobcenter seitens des Gerichtes. Vermutlich hat man bei Gericht Probleme damit, dem Jobcenter eine reinzuwürgen.
Bereits die Aufforderung an den Beklagten, die Anerkenntnis zu prüfen, spricht für eine Rechtswidrigkeit des Aufhebungsbescheides.
Zudem ist der "Fall" von keinerlei Schwierigkeitsgrad geprägt. Über den Aufhebungsbescheid könnte jeder Rechtslaie entscheiden. Mindestens aber die Widerspruchsstelle des Jobcenters.
Warum das Gericht einen solchen Aufwand - auch finanziell - betreibt ? Es scheint wohl nicht so zu sein, dass Sozialgerichte überlastet sind. Für mich ist das eine Verfahrensindustrie.

Ein Bußgeld in Höhe von 1000,00 EUR wurde angedroht.
Es reicht vermutlich nicht, dass Erwerbslose durch das Jobcenter eine psychische "Folter" durchleben müssen und Monatsanfang ohne Lebensunterhalt dastanden.
Ein Sozialgericht muss das nicht fortsetzen und Klägern im Sozialrecht Bußgelder androhen ala Schwerverbrecher. ?

Ich werde vermutlich die 75 km mit einem Taxi fahren müssen.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Anreise zum SG aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.

Gruß von der OMI

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Dann beantrage mal im Vorhinein, dass die Kosten übernommen werden.

Im übrigen: das Kennzeichen eines Rechtsstaates ist es u.a., dass man sehr streng formalisiert Verfahren durchführt. Dass man eben nicht bei (vermeinlich) klaren Verhältnissen, die Rechte einer Partei beschneidet, indem man von den Vorschriften abweicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@OMI:

Ehrlich gesagt verstehe ich Dein Problem nicht wirklich.Die Durchführung eines Verhandlungstermins ist vorgeschrieben, sofern sich die Angelegenheit nicht zuvor auf andere Weise (z.B. Anerkenntnis oder Klagerücknahme) erledigt. Wird kein Verhandlungstermin durchgeführt, ist eine gerichtliche Entscheidung allein schon deshalb angreifbar. Die Durchführung eines Termins mit der Chance, ein Anerkenntnis zu erwirken, dürfte für den Richter auch weniger Arbeit und Zeitaufwand darstellen, als ein ordentlich begründetes Urteil zu schreiben. Und die Tatsache, dass Du keine Lust auf einen Termin hast und/oder Du den Aufwand der durch Deine Teilnahme entsteht für unverhältnismäßig hälst, sind nunmal völlig irrelevant.

Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen mit dem Taxi anreisen musst, dann solltest Du im Vorfeld des Erörterungstermines die Genehmigung des Gerichts einholen. Dafür wirst Du die Notwendigkeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen müssen. Ansonsten bleibst Du auf den Kosten nämlich sitzen.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Exakt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
OMI195
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

erst einmal möchte ich klarstellen, dass es kein Verhandlungstermin (# 4 ) war, sondern ein Erörterungstermin.

Ich bin mit der Bahn angereist. Musste ein Länderticket für 26,00 Euro selbst vorfinanzieren.
Der Termin war vollkommen sinnbefreit. Die Richterin wollte mich vermutlich nur mal sehen.
Wegen einer anderen Klage läuft eine Nichtzulassungsbeschwerde.

Eine andere Richterin hat schon 3 Sanktionsbescheide einkassiert und ist jetzt laut Geschäftverteilungsplan nicht mehr für ALG II - Klagen zuständig.
Vermutlich bin ich wegen meiner Hartnäckigkeit jetzt mit noch zwei Klagen in Sonderbehandlung einer anderen Richterin ?

Der Termin war in der ersten Dekade November 2017. Der Entschädigungsantrag lag zum Erörterungstermin schon in den Akten.
Es fehlte nur noch das Ticket als Nachweis.
Logischerweise brauchte ich die Fahrkarte zur Rückfahrt und schickte diese dann per Post an das SG.
Zum Erörterungstermin wollte diese niemand sehen oder wenigstens abkopieren ?

Nun frage ich mich, wie lange muss ich auf meine Erstattung der Fahrkosten zum Erörterungstermin warten bzw. wann sollte ich nachstoßen.
Das SG weiß, dass ich Minirentner bin und aufstocken muss. Die Vorfinanzierung der Reisekosten zum Erörterungstermin wären eine Bedarfsunterdeckung für Nov. 2017.

MfG OMI

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Der Erörterungstermin ist der Verhandlungstermin. Wie schnell die Kosten erstattet werden, das hängt u.a. vom Antrag ab, von der Arbeitsbelasung der Poststelle, der Geschäftsstelle, des Rechtspflegers. Wie wärs mit einem einfachen Anruf bei der Geschäftsstelle? Dann sieht man klarer.

wirdwerden

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