Hotel sagt ab - trotzdem Rechnung?

27. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
jotkah
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Hotel sagt ab - trotzdem Rechnung?

Hallo,
mich beschäftigt folgende Frage :

Es wurde wenige Tage im voraus über booking.com ein Hotelzimmer für eine Nacht gesucht. Dabei war als Suchkriterium angegeben "Haustiere erlaubt". Von den Ergebnissen reservierte ich ein Zimmer und gab dabei im Freitext an: "Ich Reise mit Hund". Kurz darauf erhielt ich per Email eine Reservierungsbestätigung.

Etwa eine Stunde später erhielt ich eine persönliche Nachricht des Hotels :
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Reservierung in unserem schönen Wellnesshotel.

In dem kleinen Infofenster haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie Ihren Hund mitbringen möchten. Leider sind in der von Ihnen reservierten Zimmerkategorie Haustiere NICHT GESTATTET. Unsere Zimmer in denen Haustiere erlaubt sind, sind leider für Ihren gewünschten Reisezeitraum bereits ausgebucht. Wir danken für Ihr Verständnis und würden uns sehr freuen, wenn Sie eine Lösung finden, Ihren Hund anderweilig unterzubringen, sodass wir Sie als Gast bald begrüßen dürfen.
Für eventuelle Fragen sind wir gerne für Sie, auch unter der Telefonnummer XXX erreichbar.

Viele sonnige Grüße"


Ich verstand dies als Absage und suchte mir ein anderes Hotel. Am Abend des reservierten Tages erhielt ich vonder Rezeption einen Anruf, ob ich denn noch anreisen würde. Ich erklärte, dass mir abgesagt worden war. Der junge Mann sagte:"Achso, dann hat die Kollegin das wohl noch nicht vermerkt. In Ordnung."

Zwei Tage später erhielt ich vom Hotel eine Rechnung wegen Nachtanreise (no show) in Höhe von 90% des Übernachtungspreises. Ich rief das Hotel nochmal an und erhielt folgende Aussage: die Absage in Hinsicht des Hundes sei nicht als Aufhebung der Reservierung zu verstehen, ich hätte das Zimmer explizit stornieren müssen. Wohlgemerkt hätte dies keinen Unterschied gemacht, da zum Zeitpunkt der Buchung bereits 90% Stornierungsgebühren angefallen wären.

Nun meine Frage: Ist die Forderung des Hotels rechtens? Das würde ja bedeuten, dass ich alleine für die erfolgte Buchungsanfrage 90% der Übernachtungskosten tragen muss. Hätte ich überhaupt eine Reservierungsbestätigung erhalten dürfen, wenn man kein entsprechendes Zimmer hat?

Danke für eure Hilfe!

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48 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Ihrer Schilderung nach ist kein verbindlicher Mietvertrag zustande gekommen.

Sie hatten mit Haustier gebucht, was ja wohl in der Ausschreibung moeglich gewesen waere. Diesem Buchungswunsch konnte das Hotel nicht entsprechen und sagte den Reservierungswunsch ab, da die 'Haustierzimmer' bereits ausgebucht waren. Demnach ist kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen, der Sie zur Uebernahme von No-Show - Gebuehren verpflichten wuerde.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119339 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von jotkah):
Kurz darauf erhielt ich per Email eine Reservierungsbestätigung.

Wortlaut?




Zitat (von jotkah):
die Absage in Hinsicht des Hundes sei nicht als Aufhebung der Reservierung zu verstehen, ich hätte das Zimmer explizit stornieren müssen.

Sehe ich auch so.



Zitat (von jotkah):
Wohlgemerkt hätte dies keinen Unterschied gemacht, da zum Zeitpunkt der Buchung bereits 90% Stornierungsgebühren angefallen wären.

Sehe ich eher nicht so.
Ist jetzt aber auch egal, denn man hat nicht storniert.



Zitat (von jotkah):
Das würde ja bedeuten, dass ich alleine für die erfolgte Buchungsanfrage 90% der Übernachtungskosten tragen muss.

Nö, 90% der Übernachtungskosten muss man tragen weil das Zimmer nicht weiter vergeben wurde sondern mangels Stornierung blockert war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Hier muss nichts gezahlt werden, da kein Vertrag besteht (fehlende übereinstimmende Willenserklärung).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das Hotel hat nur dem Hund abgesagt, nicht die Reservierung abgelehnt. Der Gast hätte zu dem Zeitpunkt schreiben sollen, daß er nur mit Hund reservieren möchte, nicht ohne. Das war wohl mehr ein Mißverständnis.

Meiner Meinung nach durfte das Hotel aber nicht einfach die Anfrage mit Hund in eine Reservierung ohne Hund umwandeln, die nur unter hohen Gebühren zu stornieren wäre. Ich würde hier nichts zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von jotkah):
Dabei war als Suchkriterium angegeben "Haustiere erlaubt"
Das alleine ist, dem Hotel gegenüber, zunächst einmal irrelevant.

Zitat (von jotkah):
Von den Ergebnissen reservierte ich ein Zimmer und gab dabei im Freitext an: "Ich reise mit Hund". Kurz darauf erhielt ich per Email eine Reservierungsbestätigung.
Wer hat diese gesendet? booking oder das Hotel?

Zitat (von jotkah):
Ich verstand dies als Absage
ich auch, denn es wurde explizit mit Hund gebucht. Entweder kann das Hotel diese Reservierung annehmen oder ablehnen. Hier wurde abgelehnt.

Man braucht nichts zu zahlen wenn man nicht mit Hund, wie angefragt, anreisen darf.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es kann ja durchaus sein, dass booking.com das Merkmal "mit Haustier" nicht korrekt an das Hotel weitergeleitet hat.
Das ist aber nicht das Problem vom Hotelgast. Das Hotel kann sich das Geld gerne von booking.com holen.
Dann ist booking.com bei der Reisevermittlung eben einen Fehler unterlaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Gemäß dem Ausgangsbeitrag ist das Merkmal "mit Hund" beim Hotel angekommen, und wurde abgelehnt, obwohl auch das Merkmal "Haustiere erlaubt" gewählt war.

Daß das Hotel kein Haustier-Zimmer mehr zur Verfügung hatte, ist nicht das Problem das Gastes. Stornierungsgebühren greifen hier nicht, weil das Hotel kein Zimmer wie gebucht anbieten konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Versuche, ob das Hotel aus Kulanzgründen die Rechnung storniert, was wohl nicht der Fall sein wird. Einen Versuch wäre es dennoch wert. Vielleicht mit der Aussicht, dass du dann im nächsten Jahr nochmal versuchen wirst, mit Hund einzuchecken. Dem Hotel ist durch deine "Nicht-Absage" Geld verloren gegangen, weil das Zimmer reserviert wurde.

So steht es doch da. Es kam eine Reservierungs-Bestätigung, aber eben ohne Hund. Spätestens da hätte ich geschrieben (nicht angerufen, wegen Nachweis), dass du das Zimmer nicht haben möchtest, da du nur mit Hund verreisen wirst. Dann hätte das Hotel das Zimmer anderweitig vergeben können und der Fall wäre erledigt gewesen.

So sehe ich schwarz für dich, hoffe jedoch, dass ich Unrecht habe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Es kam eine Reservierungs-Bestätigung, aber eben ohne Hund. Spätestens da hätte ich geschrieben (nicht angerufen, wegen Nachweis), dass du das Zimmer nicht haben möchtest, da du nur mit Hund verreisen wirst.


Nach der automatischen Reservierungsbestätigung kam die persönliche Nachricht, dass es nicht wie gewünscht funktioniert.

Jetzt kann man drüber streiten, ob man nochmal hätte Bescheid geben sollen, aber der Satz kann auch als Absage verstanden werden:
"Wir danken für Ihr Verständnis und würden uns sehr freuen, wenn Sie eine Lösung finden, Ihren Hund anderweilig unterzubringen, sodass wir Sie als Gast bald begrüßen dürfen."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
......hoffe jedoch, dass ich Unrecht habe......

Ja, haben Sie.

Dem Reservierungswunsch ist ganz klar zu entnehmen, dass der Reisende mit Haustier anreist. Diesem Buchungswunsch konnte das Hotel nicht entsprechen, da alle Zimmer, die fuer Haustiere vorgesehen sind, ausgebucht waren.

Reserviert das Hotel trotzdem ein Zimmer, hier war die Mitnahme des Haustieres nicht moeglich, dann ist das ein Problem des Hotels. Der Reisende kann eine nicht korrekte Reservierungsbestaetigung negieren, und muss nicht reagieren, auch wenn das Hotel Hunderte davon an ihn schickt, was interessiert es ihn, wenn das Hotel schlampig arbeitet.

Vom Reisenden existiert kein Reservierungswunsch ohne Haustier - basta. Haelt das Hotel trotzdem ein Zimmer frei faellt das nicht in den Verantwortungsbereich des Reisenden.

Diesen Sachverhalt sollte doch jeder Einzelne kapieren, daran gibt es ueberhaupt nichts zu deuteln oder anzuzweifeln ausser, der TE erzaehlt hier einen vom Pferd. Aber warum sollte er das machen?


Viele Gruesse
bernardoselva

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#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das ist hier schlicht ein Fall, der für einen Jurastudenten im 1. Semester geeignet wäre, weil es hier um BGB AT (Allgemeiner Teil) geht, genauer um das Zustandekommen von Verträgen und das evtl. "Rückgängigmachen" (=Anfechten) von Willenserklärungen.

M.E. könnte man hier sogar ernsthaft diskutieren, ob nicht sogar ein Mietvertrag mit Hund zustande gekommen ist, da der TS die Buchungsanfrage mit Hund gestellt hat und darauf eine Reservierungsbestätigung erhalten hat. Dann wäre die E-Mail vom Hotel direkt, als Anfechtungserklärung zu verstehen.

Keinesfalls ist aber ein Vertrag über die Hotelbuchung ohne Hund zustande gekommen. Da fehlt es schlicht an übereinstimmenden Willenserklärungen. Wenn man aufgrund der Reservierungsbestätigung, die zunächst gekommen ist, nicht von einer Buchung mit Hund ausgehen will, dann wäre die E-Mail des Hotels die Ablehnung des Antrags des TS verbunden mit einem neuen Angebot (ohne Hund). Das hat der TS jedoch niemals angenommen. Schweigen reicht nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
......M.E. könnte man hier sogar ernsthaft diskutieren, ob nicht sogar ein Mietvertrag mit Hund zustande gekommen ist, da der TS die Buchungsanfrage mit Hund gestellt hat und darauf eine Reservierungsbestätigung erhalten hat.......

Nein, da wird es nichts zu diskutieren geben. Mit Sicherheit hat der TE keine verbindliche Reservierungsbestaetigung erhalten, sondern vom Vermittlungsportal eine Eingangsbestaetigung seines Buchungswunsches. Das ist so ueblich und wird gerne verwechselt!! Diese Eingangsbestaetigung ist aber keine Reservierungsbestaetigung, die muss vom Leistungstraeger (= Hotel) erfolgen. Und eine solche wird er nicht bekommen haben, sondern lediglich die Absage des Hotels, dass das gewuenschte Zimmer nicht zur Verfuegung steht.

Diese Feinheiten kann und darf man nicht ausser Acht lassen. Ein Vermittler kann keinen Reservierungswunsch bestaetigen, da fehlt ihm die Befugnis und die Kompetenz. Es sei denn, er handelt im eigenen Namen und verfuegt ueber eigene Zimmerkontingente im Hotel, was ich in diesem Fall stark anzweifel.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Rechtlich sehe ich das auch so -> kein Vertrag, kein Stornoentgelt

Was aber praktisch passiert ist: booking.com hat keine Vakanzprüfung für Zimmer mit Hund durchgeführt, sondern einfach die Verfügbarkeit von einem normales Zimmer ohne Hund geprüft.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Nein, da wird es nichts zu diskutieren geben.


Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es so ist, sondern dass man dies ernsthaft prüfen kann. Das beinhaltet ja, dass man sich das im Einzelnen ansieht. Und die Einzelheiten kennen wir hier alle nicht, auch nicht Sie. Von daher Ihre generelle Verneinung finde ich rein juristisch gesehen, als viel zu überzogen und verfrüht an. Aber Sie sind ja auch kein Jurist, wenn ich mich richtig erinnere.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jotkah
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Die erwähnte (automatische?) Buchungsbestätigung erhielt ich direkt von booking.com. Der Wortlaut:
"Vielen Dank, XXX!
Ihre Buchung in XXX ist bestätigt.
Die Unterkunft Hotel XXX erwartet Sie am 25. Mai
Sie zahlen direkt an die Unterkunft. Die Unterkunft Hotel XXX kümmert sich um alle Zahlungen, weiter unten finden Sie hierzu weitere Informationen
Mit nur wenigen Klicks können Sie Änderungen an Ihrer Buchung vornehmen oder der Unterkunft eine Frage stellen

..........

Besondere Anfragen
Approximate time of arrival: between 15:00 and 16:00 hours
You have a booker that prefers communication by phone
Ich reise mit Hund.
Wichtige Informationen
Die angegebene Kurtaxe entspricht dem Höchstbetrag pro Person pro Nacht und kann in der Nebensaison geringer ausfallen.

Bitte informieren Sie die Unterkunft im Voraus, wenn Sie mit Kindern anreisen und geben Sie auch deren Alter an.
Bezahlung
Diese Unterkunft akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten:
American Express, Visa, Euro/Mastercard, Maestro, Bankcard, EC-Card
Vorauszahlung
Keine Vorauszahlung erforderlich

Reservierungsbestimmungen
Stornierungsbedingungen
Bis zu 7 Tage vor der Anreise können Sie kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung in den 7 Tagen vor der Anreise zahlen Sie 90 % des Gesamtpreises.

Eventuell anfallende Kosten für die Stornierung oder Änderung der Reservierung werden von der Unterkunft erhoben. Sie zahlen diese Gebühren direkt an die Unterkunft.
Parkplätze Private Parkplätze stehen kostenfrei an der Unterkunft (Reservierung ist nicht möglich) zur Verfügung.
Internet WLAN ist in allen Bereichen nutzbar und ist kostenfrei.

...........



Ich habe im Nachgang versucht eine Kulanzregelung zu erwirken, das Hotel lehnte ab. Auch ein booking.com-Mitarbeiter schrieb dem Hotel eine Bitte um Kulanz, erfolglos!

In den Geschäftsbedingungen des Hotels steht:
1.1 Buchungen werden verbindlich, sobald sie durch den Veranstalter /Besteller dem Hotel mitgeteilt sind. Sonstige Vereinbarungen, Sonderabsprachen und Änderungen bedürfen der Bestätigung seitens des Hotels.
...
2.7 Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Sollte ein vereinbartes Zimmer nicht zur Verfügung stehen, so ist das Hotel verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.



Das Hotel setzt mir nun eine Frist zum Begleichen der Rechnung, ansonsten wolle man Rechtshilfe in Anspruch nehmen.
Wie soll man am besten vorgehen? Abwarten, bis "offizielle" Post eintrifft? Von dem Hotel im Gegenzug die Zahlung des alternativ angemieteten Zimmers fordern? Andere Ideen?

Für eure Hilfe und Ratschläge bedanke ich mich!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde nicht mehr mit dem Hotel kommunizieren. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt -> Widerspruch!

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Nein, da wird es nichts zu diskutieren geben. Mit Sicherheit hat der TE keine verbindliche Reservierungsbestaetigung erhalten, sondern vom Vermittlungsportal eine Eingangsbestaetigung seines Buchungswunsches. Das ist so ueblich und wird gerne verwechselt!! Diese Eingangsbestaetigung ist aber keine Reservierungsbestaetigung, die muss vom Leistungstraeger (= Hotel) erfolgen. Und eine solche wird er nicht bekommen haben, sondern lediglich die Absage des Hotels, dass das gewuenschte Zimmer nicht zur Verfuegung steht.

Diese Feinheiten kann und darf man nicht ausser Acht lassen.


Komisch, ich bekomme die Buchungsbestätigungen immer von den Hotelportalen, nie vom Hotel selber. So war es hier ja auch, bestätigt mit Hund. Und die galt sehr wohl.

Das Hotel hat aber die Reservierung mit Hund danach widerrufen. Das Angebot einer Reservierung ohne Hund hat der Buchende nicht angenommen. Deswegen kann das Hotel meiner Meinung nach keine Forderungen nach Bezahlung durchsetzen. Ich würde auch nicht mehr reagieren bis zum Mahnbescheid, dem dann widersprechen.

Auf "Kulanz" des Hotels ist man hier nicht angewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Besondere Anfragen
Approximate time of arrival: between 15:00 and 16:00 hours
You have a booker that prefers communication by phone
Ich reise mit Hund.


Das Hotel wird sich hier wohl rausreden und behaupten, dass das rechtlich nicht bindende Anfragen seien - und deshalb die Mitnahme vom Hund nicht Teil des Vertrags wurde.
Falls das kommt, würde ich mich ruhig zurücklehnen. Das Hotel will ja Geld. Das Hotel müsste nachweisen, was der Hotelgast genau angefragt hat. Der Gast hat die Anfrage über das Portal booking.com gestellt. Hier wird das Hotel in ein Beweisproblem laufen. Gast sagt, es wurde eine Hundemitnahme gesucht - Hotel behauptet das Gegenteil. Aussage gegen Aussage -> das Hotel verliert.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von bear):
......Komisch, ich bekomme die Buchungsbestätigungen immer von den Hotelportalen......

aber nur im Namen des Handelherrn (=Hotel) und auf dessen Rechnung. Selbstverstaendlich kann der Handelsherr (Hotel) seinen Erfuellungsgehilfen (Vermittler) beauftragen in seinem Namen dem Kunden eine Bestaetigung zu uebersenden. Da habe ich mich wohl ein wenig missverstaendlich ausgedrueckt. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass Vermittler nicht von sich aus Bestaetigungen dem Kunden zur Verfuegung stellen duerfen, sondern nur auf Weisung des Handelsherrn.

So kann man das auch den AGB des Vermittlers unter Punkt 1, erster Abschnitt, letzter Satz entnehmen, was auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht

Wobei diese Bestaetigung "Vielen Dank, XXX! Ihre Buchung in XXX ist bestätigt. Die Unterkunft Hotel XXX erwartet Sie am 25. Mai Sie zahlen direkt an die Unterkunft. Die Unterkunft Hotel XXX kümmert sich um alle Zahlungen, weiter unten finden Sie hierzu weitere Informationen inhaltlich wesentliche Merkmale einer Bestaetigung vermissen laesst, wie genaue Reisedaten, Leistungsbeschreibung, Preis.

Zitat (von jotkah):
.......Buchungen werden verbindlich, sobald sie durch den Veranstalter /Besteller dem Hotel mitgeteilt sind.....

Das ist korrekt, man ist nach Uebermittlung des Buchungswunsches an das Hotel am Auftrag gebunden.

Diesem Auftrag hat das Hotel aber nicht entsprochen und 'Haustierzimmer' nicht bestaetigt. Damit ist der Auftrag insgesamt hinfaellig. Ich wuerde nicht zahlen und dies dem Hotel auch in aller Deutlichkeit schriftlich zur Kenntnis geben.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Falls das kommt, würde ich mich ruhig zurücklehnen. Das Hotel will ja Geld. Das Hotel müsste nachweisen, was der Hotelgast genau angefragt hat. Der Gast hat die Anfrage über das Portal booking.com gestellt. Hier wird das Hotel in ein Beweisproblem laufen. Gast sagt, es wurde eine Hundemitnahme gesucht - Hotel behauptet das Gegenteil. Aussage gegen Aussage -> das Hotel verliert.


Nicht nur das, jotkah hat ja bereits die "Bestätigung" vom Hotel, dass es von seinem Buchungswunsch wusste:

Zitat (von jotkah):
Etwa eine Stunde später erhielt ich eine persönliche Nachricht des Hotels :
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Reservierung in unserem schönen Wellnesshotel.

In dem kleinen Infofenster haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie Ihren Hund mitbringen möchten. Leider sind in der von Ihnen reservierten Zimmerkategorie Haustiere NICHT GESTATTET. Unsere Zimmer in denen Haustiere erlaubt sind, sind leider für Ihren gewünschten Reisezeitraum bereits ausgebucht.


So wie ich das sehe, verliert das Hotel hier in jedem Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von jotkah):
Das Hotel setzt mir nun eine Frist zum Begleichen der Rechnung, ansonsten wolle man Rechtshilfe in Anspruch nehmen.


Ich würde folgendes machen.

Einmalig der Forderung des Hotels widersprechen und in übertriebener Freundlichkeit dazu raten, dass das Hotel Rechtshilfe in Anspruch nehmen möge, da offensichtlich grundlegende Kenntnisse im Vertragsrecht fehlen.
Man sehe die Angelegenheit damit als erledigt an, sollte weiterhin auf der Forderung bestanden werden, behalte man sich das Recht vor, per negativer Feststellungsklage eine gerichtliche Klärung anzustreben, welcher man entspannt entgegen sieht.

Das Ganze schriftlich per Einwurfeinschreiben und danach die Kommunikation, sowohl mit dem Hotel, als auch einem möglicherweise folgendem Inkasso oder Anwalt, einstellen, bzw. gar nicht erst beginnen.

Kommt ein Mahnbescheid, diesem fristgerecht vollumfänglich widersprechen und als Schmankerl würde ich dabei dann noch die Überleitung ins streitige Verfahren beantragen.

-- Editiert von spatenklopper am 30.08.2017 13:01

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
jotkah
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, sie waren für mich sehr hilfreich. Ich habe heute ein Einschreiben mit entsprechendem Widerspruch an das Hotel geschickt und werde jetzt bis zu einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht weiter reagieren.
Falls die Geschichte eine Fortsetzung erhält, melde ich mich hier wieder zu Wort.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von bear):
Das Hotel hat nur dem Hund abgesagt


Zu dieser Einschätzung würde ich auch unter Beachtung der Aussagen des TS kommen.
Zumindest wäre hier aus vertraglicher Nebenpflicht eine rechtzeitige Klarstellung erforderlich gewesen, denn
Zitat (von jotkah):
Ich verstand dies als Absage
ist für mich doch etwas zu weit hergeholt.

Man sollte dabei beachten, dass eine Absage zu dem Zeitpunkt nicht mehr ohne Weiteres möglich war.

Gerade an bernardoselva gerichtet:

Ich buche ein Zimmer in einem Nichtraucherhotel (wobei ich die Nichtrauereigenschaft in diesem Beispiel als unstreitig stelle), schreibe aber dazu, dass ich Raucher sei. Das Hotel bestätigt. So weit so gut. Nur rauchen darf ich dann dort im Hotel trotzdem nicht folgenlos.

Fazit: Um zu einem Gesamturteil zu kommen, muss man die Fakten sehr oft in Einzelfakten zerlegen.

Trotz meiner Bedenken rechne ich nicht damit, dass es das Hotel auf die Spitze treiben wird.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

TE hat über booking.com ein Zimmer mit "Haustiere erlaubt" gesucht. TE durfte darauf vertrauen, dass die angezeigten Angebot diese Eigenschaft auch besitzt. Das Hotel entgegnet, dass Haustiere nicht erlaubt seien.
-> keine übereinstimmende Willenserklärung -> kein Vertrag

Zitat:
Man sollte dabei beachten, dass eine Absage zu dem Zeitpunkt nicht mehr ohne Weiteres möglich war.


Ohne Vertrag muss der Gast nichts absagen. Es existieren schlichtweg keine Fristen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
TE hat über booking.com ein Zimmer mit "Haustiere erlaubt" gesucht. TE durfte darauf vertrauen, dass die angezeigten Angebot diese Eigenschaft auch besitzt. Das Hotel entgegnet, dass Haustiere nicht erlaubt seien.
-> keine übereinstimmende Willenserklärung -> kein Vertrag


Etwas anders (aber mit dem selben Ergebnis).
Es waren ja Haustiere erlaubt, aber eben nicht, in noch zur Verfügung stehenden Zimmern.

Ich buche ein also ein Doppelzimmer für mich und meine Begleitung, bekomme eine Absage für das Doppelzimmer und zeitgleich das Angebot "Lassen Sie die Begleitung zu Hause, das Einzelzimmer wartet auf Sie".
Habe ich jetzt einen Vertrag über das Einzelzimmer, weil ich dieses nicht "absage"?

Zitat (von Sir Berry):
Man sollte dabei beachten, dass eine Absage zu dem Zeitpunkt nicht mehr ohne Weiteres möglich war.


Warum sollte ich etwas "absagen", was ich nicht gebucht habe?



-- Editiert von spatenklopper am 05.09.2017 14:00

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Ich denke es fehlt noch ein entscheidender Punkt welcher geklärt werden muss und zwar:

Wie genau sah die Angebotsbeschreibung für das Zimmer genau aus?

Möglichkeit 1 und für den TE ungünstig (allerdings nach der Darstellung des Sachverhalts eherunwahrscheinlich), das Hotel hat über Booking unterschiedliche Kategorien eingestellt, sprich einmal Einzelzimmer ohne Hund, einmal Einzelzimmer mit Hund, Doppelzimmer ohne Hund, Doppelzimmer mit Hund

Sollte der TE hier wirklich die Kategorie Einzelzimmer ohne Hund ausgewählt haben hilft auch der zusätzliche Hinweis nicht weiter es wurde ein gültiger Vertrag geschlossen und der TE müsste zahlen.

Möglichkeit 2 und für den TE günstig (und wahrscheinliche Variante)
Das Hotel hat nur die üblichen Kategorien bestehend aus Einzelzimmer, Doppelzimmer, Deluxe EZ,Studio/Siute (was auch immer) und schreibt in den allgemeinen Details das Haustiere bzw. Hunde erlaubt sind.

Der TE gibt darauf eine Willenserklärung ab ein Zimmer zu buchen und seinen Hund mit zu bringen daraus resultiert eine wirksam bedingte Willenserklärung der das Hotel nicht entsprechen konnte/wollte also keine korrespondierende Willenserklärungen somit liegt auch kein Vertrag vor.

Es wäre daher wichtig nochmals die Angebotsbeschreibung zu prüfen denn es besteht die Möglichkeit dass das Hotel gesonderte Kategorien nutzt diese dem TE, weil ja bereits ausgebucht, nicht mehr angezeigt wurden und diese dann versehentlich doch eine Kategorie ohne Hund gebucht haben könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
jotkah
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Nun wird es noch einmal interessant:

-tatsächlich steht auf der Buchungsseite von booking.com unter Hotelrichtlinien: Haustiere sind nicht gestattet.
-dennoch erscheint das Hotel nachweislich unter den Suchtergebnissen mit dem Kriterium "Haustiere erlaubt"
-das Hotel selbst gibt ja in der Absage an, dass es Zimmer für die Nutzung mit Haustieren gibt, welche aber bereits belegt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von jotkah):
......das Hotel selbst gibt ja in der Absage an, dass es Zimmer für die Nutzung mit Haustieren gibt, welche aber bereits belegt sind......

.....und damit kam kein Vertrag zustande, das Sie ausdruecklich ein 'Hundezimmer' buchten, das Hotel aber mitteilte, dass diese Kategorie bereits ausgebucht sei. Also kann man nichts berechnen, da ja nichts gebucht wurde. Das ist ja nun wirklich nicht schwer zu verstehen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
.und damit kam kein Vertrag zustande, das Sie ausdruecklich ein 'Hundezimmer' buchten, das Hotel aber mitteilte, dass diese Kategorie bereits ausgebucht sei.


Also von "ausdrücklich" auszugehen, halte ich für reichlich gewagt.

Wenn man sich den Text in den oberen Beiträgen ansieht, stellt man fest, dass der TS unter der Überschrift "Besondere Anfragen" auf die Anreise mit Hund hingewiesen hat.

Und auf diese Anfrage hat das Hotel reagiert, indem es mitteilte, kein Hund mit aufs Zimmer.

Die Aussage ist für mich eindeutig, aber nur was die Mitnahme des Tieres aufs Zimmer angeht.

Rechtlich eindeutig sieht für mich anders aus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
......Und auf diese Anfrage hat das Hotel reagiert, indem es mitteilte, kein Hund mit aufs Zimmer.....

Und damit wurde dem Buchungswunsch nicht entsprochen, also kam kein Vertrag zustande.


Zitat (von Sir Berry):
......Rechtlich eindeutig sieht für mich anders aus.....

Fuer mich nicht. Buche ich ein Hotelzimmer und schreibe ausdruecklich rein, dass ich ein Zimmer mit Balkon wuensche und das Hotel schreibt zurueck - nur noch Zimmer ohne Balkon buchbar. Wenn ich dann entweder nicht reagiere oder mitteile, dass dann eine Buchung nicht in Betracht kommt, dann ist in beiden Faellen kein Vertrag zustande gekommen, da keine uebereinstimmende Willenserklaerung vorliegt. Sagt das Hotel ab muss der Reisende auf ein Alternativangebot nicht reagieren, wenn ihm das Angebotene nicht zusagt.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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