Forderung Quelle GmbH i.L. aus Jahr 2010

31. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
MichaTbh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Quelle GmbH i.L. aus Jahr 2010

Hallo,

bin neu hier und suche Rat. Habe heute einen Brief bekommen der Universum Inkasso GmbH und zwar solle ich einen Titulierten Schuldtitel Ausgleichen aus dem Jahr 2010. Nun stellt sich mir die Frage das Unternehmen welches mich angeschrieben hat ist mir vollkommen Unbekannt und hat sich noch nie bei mir gemeldet seit 2010. Den Titel jedoch gibt es und ist mir auch bekannt. Wie kann ich mich jetzt am besten Verhalten, meiner Meinung nach ist der Anspruch Verwirkt oder?!?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Gruß Micha

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Wie ist der Titel denn zustande gekommen? Wodurch hast du davon erfahren? Gründe für eine Verwirkung sehe ich jetzt keine.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Die UI hatte die Forderung von Quelle übernommen, dann hat RA Neumeyer tituliert (und ggf vollstreckt) und jetzt hat die UI offenbar wieder übernommen, wobei UI und RA Neumeyer der gleiche Verein ist.

Wenn der Titel ordnungsgemäß zugestellt wurde 2010 ist dieser zu zahlen+ggf Kosten für ZV, Anschriftsermittlung, Zinsen der letzten 3 Jahre. Der Titel selbst ist 30 Jahre gültig und nach 7 Jahren von Verwirkung zu sprechen ist lächerlich.

Fordere eine FA, Titelkopie und Vollmacht an und dann kannst du prüfen.

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#3
 Von 
MichaTbh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wie ist der Titel denn zustande gekommen?

Habe das Gerät worum es geht für einen Freund auf Raten gekauft, der dann aber nicht mehr zahlte und ich konnte die Raten auch nicht bedienen. Später kam es zu einer Eidesstattlichen Versicherung da ich ALG 2 bezog. Danach war Ruhe bis jetzt.

@Ex Inkassomitarbeiter
Tituliert hatte damals soweit ich weis Quelle selbst.

Die Auflistung ist auch recht wirr Zinsen werden bis 2011 berücksichtigt.

Gruß Micha

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Habe das Gerät worum es geht für einen Freund auf Raten gekauft

Dann musst du dir das Geld vom Freund zurück holen. Das ist Quelle egal. Es gibt hier zwei Rechtsverhältnisse, die man einzeln betrachten muss und inhaltlich trennen muss.
Du Quelle
Freund Du

Zitat:
Später kam es zu einer Eidesstattlichen Versicherung da ich ALG 2 bezog.

Und das spricht sogar deutlich gegen die Verwirkung. Wenn dann länger Ruhe ist, dann nur, weil nachweisbar nichts zu holen war.

Zitat:
Die Auflistung ist auch recht wirr Zinsen werden bis 2011 berücksichtigt.

Du kannst das mal hier einstellen, dann kann man sich das etwas genauer anschauen. Ggf. sind einige Zinsen verjährt und vielleicht einige Gebühren enthalten, die nicht durchsetzbar sind.

Ein Wort zur Vollmacht. Das liest man bei Quelle oft. Das kann man auch mal anbringen bei Forderungen, die man bis dato nicht kennt. Du schreibst aber, dass dir das alles bekannt ist. Also würde ich maximal vorhorchen ob eine Vollmacht des Insolvenzverwalters vorliegt, nicht dass der dann nochmal fordert. Dann hilft aber nur noch zahlen.

Nach dem Bezahlen den entwerteten Original-Titel vom Inkasso fordern.

-- Editiert von mepeisen am 01.06.2017 07:03

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Quelle selbst hatte 2009 bereits Inso angemeldet, die haben 2010 sicherlich nix mehr tituliert. Außerdem hat die UI niemals titulierte Forderungen übernommen.

Fordere eine FA und die entsprechenden Vollmachten an und dann schau weiter.

Wie sieht es denn jetzt finanziell aus? Wäre eine Zahlung und/oder Vergleich möglich? Gibt's pfändbares Einkommen?

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#6
 Von 
MichaTbh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hier erstmal die 2 Scans von dem schreiben.

https://picload.org/image/riowodri/scan0002.jpg
https://picload.org/image/riowodrw/scan0001.jpg

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Micha

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich vermute mal, dass alles von 2009 bis 2010 im Titel selbst drin steht. Dann hat man keine Chance, dagegen vorzugehen. Leider ist da nämlich frei erfundener Blödsinn drin (z.B. Kontoführungskosten).

Ansonsten:
- Für die ganzen Adressanfragen aus 2014 bis 2016 würde ich eine Rechnungskopie verlangen und eine Begründung. Wie oft bist du umgezogen seit 2010?
- Der Posten vom 13.6.2016 ist nicht OK. Eine 0,3 Gebühr für Streitwerte zwischen 500 und 1000€ beträgt lediglich 24€. Auslagen lediglich 4,80€.
- Zinsen zwischen 4.6.2010 (also VB) und 31.12.2013 sollten verjährt sein aus meiner Sicht.

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#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wie ist die finanzielle Situation? Könntest du einen Vergleich anbieten? Die UI nimmt Vergleiche auch in Raten zumal bei den alten Quelleforderungen.

Ich würde schreiben

"Wertes IB,

Ich bin mit ihrer FA nicht einverstanden, diese enthält verjährte Zinsen, Märchengebühren, .... .

Im Zuge einer Einigung bin ich bereit xxx € (monatlich a xx € beginnend ab xx.07.17) zu zahlen.

Sollten Sie den Vergleich ablehnen so senden Sie mir für die Kosten der Anschriftsermittlung die entsprechenden Nachweise zu, desweiteren werden Sie sämtliche verjährten Zinsen streichen.

MfG
...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichaTbh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nach langem hin und her gibt es noch mehr Sorgen :-(
Habe Neumeyer aufgefordert mir die Unterlagen zu schicken, nach Sichtung stimmt auch so erstmal fast alles. Ich vermute trotzdem Betrügerische Machenschaften dahinter, jedoch habe ich ja nur "gefährliches" Halbwissen was die Rechtslage angeht.
Für mich besteht der Betrug darin das Neumeyer versucht hat mehr Geld von mir zu erbeuten als sie dürften und da es Rechtsanwälte sind müssen die sich doch auskennen bin ich der Meinung.
Desweiteren weis ich nicht ob die Vollmacht von Quelle noch rechtens ist da Neumeyer ja umgezogen ist.

Ich habe euch mal alle Dokumente die ich bekommen habe hochgeladen. Auf die Anfrage für die Rechnungen der Adressermittlung haben die etwas sauer reagiert.
http://4ymkthpjzjicugmp.myfritz.net/dokumente/

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Gruß Micha

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

250€ bei über 1000€ ohne Nachweise über Unpfändbarkeit, weiterer Schulden, ... ist lächerlich. Ich weiß nicht woher manche Schuldner meinen jeder Gläubiger sollte sich so abspeisen lassen.

Hier von Betrug zu sprechen weil der RA 3 Häuser weiter zog ist ebenfalls völlig daneben ( im Grunde ist er auf dem ehemaligen Neckermann Gebiet geblieben).

Du kannst jetzt folgendes tun.
1. Dich wegen ein paar Euros Zinsen und Anschriftsermittlung streiten und dann eine ZV hinnehmen mit allen Pfändungen usw, weil ein SB den man ewig hinhält irgendwann auch einfach durchzieht was er kann.

2. Realistisches Vergleichsangebot ohne Unterlagen von dir vorlegen. Dies wäre so um die 750-900€.

3. Dein Vergleichsangebot vielleicht ein paar Euros erhöhen und begründen mit entsprechenden Einkommensnachweisen, Mitteilung über weitere Schulden, .... .

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hier von Betrug zu sprechen weil der RA 3 Häuser weiter zog ist ebenfalls völlig daneben

Sehe ich genauso wie du.
Die Frage ist nun, wie man weitermacht. Einen Vergleich wollen die nicht. Das ganze wird alleine deswegen nicht funktionieren, weil du einen gewaltigen Fehler gemacht hast: Du bettelst um eine Einigung. Der Sprung von 250€ auf 600€ ist zu groß. Die denken sich "Da geht noch mehr".

Allerdings passt das mit der Vollmacht absolut nicht. Denn der Titel lautet nicht auf Quelle, sondern auf die UI.

Der Titel wird nicht verschwinden. Wenn man den Anwalt weiter verärgern will, würde ich folgendes machen
---
Werter Anwalt.
Titelgläubiger ist nicht die Quelle. Insofern bin ich erstaunt, dass Sie mir diese Vollmacht der Quelle vorlegen und damit ihre Tätigkeiten rechtfertigen wollen. Die Vollmacht ist auf den 28.12.2009 datiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Quelle bereits in Insolvenz. Auch zum Zeitpunkt des im Titel erwähnten angeblichen Forderungsverkaufs an die Universum Inkasso war die Quelle in Insolvenz.
Die Vollmacht ist insoweit unwirksam, denn sie hätte nur von der Quelle i.I. und dem laut Wikipedia eingesetzten Insolvenzverwlle-Forderungen ist viel Komisches passiert. Viel Mauschelei und viele merkwürdige Dinge. Die sind durch so viele Hände gegangen, dass die ganzen Nachweise kaum noch erbracht werden können. Dass nach eröffneter Insolvenz solche Vollmachten ausgestellt wurden, ist aber extrem merkwürdig. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Insolvenzverwalter nachher nochmal die Hand aufhält ist vielleicht gering, der hat nämlich besseres zu tun. Aber das Restrisiko besteht in meinen Augen.



-- Editiert von mepeisen am 15.07.2017 09:19

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#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wer sagt denn dass die UI keinen Vergleich will @mepeisen? Nur in dieser Höhe wird dieser verständlicher Weise nicht angenommen. Vielleicht äußert der TE sich wie er gedenkt weiter zu verfahren und auch wie seine finanziellen Mittel sind.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wer sagt denn dass die UI keinen Vergleich will @mepeisen?

Dann hätten sie doch irgendetwas vorgeschlagen.

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#14
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Wer sagt denn dass die UI keinen Vergleich will @mepeisen?

Dann hätten sie doch irgendetwas vorgeschlagen.


Wenn ich einen völlig absurden Vergleich bekomme lehne ich diesen konsequent ab. Der Schuldner bietet ca 1/4 der Forderung ohne irgendwelche Hinweise zu den finanziellen Gründen. Was soll ich als SB dann anbieten? Kommt der Schuldner mit 25% und ich als SB komme mit 90% ist das auch irgendwie daneben.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Er hat nicht 25% angeboten, sondern mit seinem zweiten Angebot - so man auch die unnötigen Adressanfragen abzieht - mehr als 60%. Es ist mir ja klar, dass du deine Freunde von der UI toll findest. Mag auch sein, dass deren Vorgehensweise so aussieht. Als Schuldner kann man nur sehen, dass sie zwei Angebote ohne Gegenangebot einfach ausgeschlagen haben. Sie haben nicht mal angeboten, dass der Schuldner einfach mit der vorgesehenen Rate die Forderung vollständig zahlt.

Entweder man bettelt hier weiter oder man lässt es.

So oder so. Das Problem mit der Vollmacht und der Abtretung, die in der Sache aufgrund der zeitlich früheren Insolvenz ungültig sind, bleibt bestehen. Auch wenn du das nicht wahr haben willst.

Signatur:

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#16
 Von 
MichaTbh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal vielen Dank für eure Hilfe. Ja das stimmt es sind meine Schulden und ja ich möchte sie bezahlen nur hinter das Licht führen lassen mit irgendwelchen "Wunschgebühren" möchte ich mich nicht. Es soll sauber und fair ablaufen mehr will ich gar nicht.
Von dem "Freund" von damals bekomme ich eh nichts wieder damit habe ich mich schon abgefunden denn da gab es nichts Schriftliches ist dann wohl Lehrgeld leider.

Ich halte euch auf dem laufenden.

Gruß Micha

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Zeitarbeit2307
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ich weis das die beiträge etwas älter sind.

Aber ich habe auch ein schreiben von "Reiner Haas und Kollegen" bekommen über Forderung der Firma Quelle GmbH i.I

Forderung war 813,87 €

Quelle Forderung war 371.- €

Bezahlt werden 650.- €

Ich wollte unter 70% aber mit der summe kann ich auch leben da ich weis das keine Briefe oder Zwangsvollstreckungen mehr kommen.

und was das Finanzielle angeht verdienst liegt bei 1270.- Netto was die nicht einmal gefragt haben.

LG Illy

PS: Kann gerne kommentiert werden, würde mich interessieren ob mein Angebot Gut war oder ist das normal das 20% +/- nachgelassen wird ?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
würde mich interessieren ob mein Angebot Gut war oder ist das normal das 20% +/- nachgelassen wird ?


Vermutlich war es für dich schlecht, je nachdem was in der Forderung alles für Posten auftauchen, was davon tituliert war usw..
Müsste man sich mal genauer anschauen

0x Hilfreiche Antwort

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