Gutschein bei Amazon eingelöst, Konto gesperrt, guthaben nicht mehr verwendbar

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauSch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Gutschein bei Amazon eingelöst, Konto gesperrt, guthaben nicht mehr verwendbar

Wie gewünscht also ein neuer Beitrag dazu...

Ich habe zum Geburtstag einen Gutschein bekommen (75 euro) und habe diesen jetzt in meinem Konto eingegeben. Ich wollte auch etwas bestellen allerdings wird mir dann die bestellung sofort storniert weil ich angeblich einen offenen betrag habe (seit 2014?).

Ich weiß ganz genau, dass ich nichts offen habe. Im chat hat man mir gesagt es wurde an infoscore übergeben. Aber ich habe davon nie was gehört. Ich finde das schon eine unverschämtheit.
Habe dann gesagt sie sollen mir bitte ienen neuen Code für die 75 Euro machen und die 75 Euro aus meinem Kundenkonto ausbuchen damit ich den Gutschein dann verkaufen kann wenn ich schon nichts bestellen kann. Das hat man verneint. Das würde nicht gehen.
Ich fühle mich grade echt verarscht. Ich wusste nicht, dass mein Kundenkonto gesperrt ist. Ich weiß nichts von offenen rechnungen... wenn ich gewusst hätte, das ich nichts bestellen kann trotz guthaben dann hätte ich den gutschein sofort weiter gegebe oder verkauft. Aber das ist in meinen augen betrug. Ich habe jetzt weder die 75 euro (und bekomme die wie es aussieht auch nicht wieder, weil angeblich keine Beträge vom Kondenkonto abgebucht werden können...)- der Gutschein ist futsch?!

Wie ist da die rechtliche Lage? ich muss doch eine Möglichkeit haben auf meinen Gutschein zugreifen zu können oder diesen zumindest wieder auslösen zu können. Amazon kann doch nicht einfach mein geld einziehen obwohl ich nichts getan habe!

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Das Problem ist, dass nicht Amazon 75€ eingezogen hat, sondern dass Sie 75€ auf Ihr Amazon-Konto eingezahlt haben - in der Währung "Gutschein".

Wenn Sie tatsächlich noch offene Schulden bei Amazon hatten, dann durfte Ihre Einzahlung auch mit den Schulden verrechnet werden.

Sie sollten als allererstes klären, ob wirklich noch Schulden bei Amazon bestanden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von FrauSch):
und bekomme die wie es aussieht auch nicht wieder, weil angeblich keine Beträge vom Kondenkonto abgebucht werden können...

Wurden die 75 EUR zur Zahlung der Schulden verbraucht, sind die nicht mehr verfügbar.
Wenn da z.B. 100 EUR offen waren, dann kamen 75 EUR dazu, bleiben noch 25 EUR offen.



Zitat (von FrauSch):
Ich weiß ganz genau, dass ich nichts offen habe.

Nun, wenn der Verkäufer in solchenFällen das Geld einbehält, dann setze man ihm eine Frist nach Datum zur Auszahlung bzw. Übermittlung eines Gutscheines. Die Frist sollte 14 Tage betragen und per Einschreiben übermittelt werden.

Nach Fristablauf beauftragt man dann einen Anwalt bzw. klagt vor Gericht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FrauSch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Also der offene Betrag soll von 2014 sein. Das kann aber nicht sein.

Die 75€ werden mir auch ganz normal als verfügbares Guthaben angezeigt. Wenn ich etwas bestelle geht die Bestellung raus aber wird sofort wieder storniert. Es ist nirgends ersichtlich, dass das Kundenkonto gesperrt wäre außer durch die Benachrichtigung 2 min. Nach bestelleingang

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Also der offene Betrag soll von 2014 sein. Das kann aber nicht sein.

Dann versuchen Sie herauszubekommen, weshalb Amazon der Meinung ist, dass von 2014 noch ein Betrag offen sei. Sollte es ein Missverständnis sein, wird sich das ja aufklären lassen.

Man kann natürlich den Rechtsweg beschreiten. Da hat man nur das Risiko, dass man auf allen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt, wenn sich dann vor Gericht überraschend herausstellt, dass doch noch ein Betrag offen war, von dem Sie nichts wussten.

-- Editiert von drkabo am 05.03.2017 20:57

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FrauSch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

lustig ist, das die mir nichts dazu sagen können, nur das ich mich an infoscore wenden soll diesbezüglich...kein aktenzeichen nichts. und wenn die angebliche forderung von 2014 ist, hätte ich dann nicht schon längst etwas hören müssen von denen?

kann ich denn jetzt die herausgabe eines weiteren Gutscheincodes verlangen damit ich den gutschein weiter verkaufen kann?
Die 75 euro stehen als summe ja im Kundenkonto auch noch bereit. nirgendswo ist ersichtlich, dass und wieivel angeblich noch an forderungen offen sein sollen....ich finde das äußerst seltsam....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
kann ich denn jetzt die herausgabe eines weiteren Gutscheincodes verlangen

Verlangen kann man immer alles. Die Frage ist eher, ob einem das Verlangte auch zusteht. Und das hängt wieder an der Frage, ob die angebliche Forderung aus 2014 tatsächlich besteht, oder ob es ein Irrtum ist.

Zitat:
ich finde das äußerst seltsam

ich auch. Aber "seltsam" ist keine juristisch relevante Kategorie. Wenn aus 2014 tatsächlich noch was offen ist, dann haben Sie schlechte Karten - egal ob das nun seltsam ist oder nicht.

Es hilft alles nichts - wir drehen uns im Kreis, weil niemand weiß, ob die Forderung aus 2014 berechtigt ist oder nicht.
Wenn Sie das schon selbst nicht wissen, dann weiß es hier im Forum erst recht niemand.

Zitat:
nur das ich mich an infoscore wenden soll diesbezüglich

Das wäre Option 1 - wird aber sehr mühevoll sein.

Option 2 ist das, was in den Antworten #2 steht, mit dem Risiko von #4 verbunden ist, und hier nochmal der Übersicht halber zusammengefasst wird:
Zitat:
Nun, wenn der Verkäufer in solchenFällen das Geld einbehält, dann setze man ihm eine Frist nach Datum zur Auszahlung bzw. Übermittlung eines Gutscheines. Die Frist sollte 14 Tage betragen und per Einschreiben übermittelt werden.
Nach Fristablauf beauftragt man dann einen Anwalt bzw. klagt vor Gericht.

Zitat:
Da hat man nur das Risiko, dass man auf allen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt, wenn sich dann vor Gericht überraschend herausstellt, dass doch noch ein Betrag offen war, von dem Sie nichts wussten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

erstmal Danke für den neuen Thread (ich war es der das angeregt hatte).

Zitat:
Also der offene Betrag soll von 2014 sein. Das kann aber nicht sein.
Was heißt das den genau? Also warum kann das nicht sein?
Man kann bei Amazon ja auch alte Bestellungen anschauen, hast du das mal mit deinen Kontoauszügen verglichen? Dabei auch mal 2013 anschauen, vielleicht ist da was gegen Ende des Jahres in 2014 gerutscht (das wäre übrigens besonders blöd, denn eigentlich wäre das verjährt - hilft aber nichts wenn man freiwillig zahlt).

Auf welchem Weg zahlst du überhaupt für gewöhnlich?

Stefan


-- Editiert von reckoner am 05.03.2017 22:42

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#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Also, ich jedenfalls weiß das mit Sicherheit, ob ich noch irgendwo Schulden habe oder nicht. Warum glaubt man der TE nicht?
Und solche Firmen melden sich recht flott. Meine Mutter hatte mal aus Versehen bei esprit.de 6 Euro zu wenig überwiesen - war ein wenig verschwurbelt, Gutschein, ein Teil musste zurück, weil es nicht passte, sie hatte sich einfach verrechnet - , da kam aber sofort Nachricht.
Und wenn man seit 2014 bei Amazon tatsächlich Schulden hätte, dürfte das Kundenkonto doch längst gesperrt sein?
Vielleicht hat einfach ein Mitarbeiter - siehe letzte Woche - sich irgendwo vertippt?
Wenn ich das richtig verstehe, ist der Gutschein ja noch da, es wurde also nichts verrechnet mit irgendwelchen Schulden. Man kann ihn nur nicht einlösen, weil jede Bestellung mit Gutschein sofort storniert werden.
Was ist denn mit normalen Bestellungen? Oder haben Sie seit 2014 nicht mehr bei Amazon bestellt?
Müsste die Summe im Gutscheinkonto nicht auf Null stehen, wenn Amazon tatsächlich eine offene Rechnung damit verrechnet hätte? Aber die TE schreibt doch, sie hat Zugang zum Konto, da steht auch die Summe und sie kann nur nichts bestellen. Für mich klingt das nach einem merkwürdigen technischen Fehler.

-- Editiert von Yogi1 am 06.03.2017 03:52

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Yogi1,

Zitat:
Warum glaubt man der TE nicht?
Wer sagt denn, dass wir ihr nicht glauben?
Ich jedenfalls möchte nur warnen, juristische Schritte einzuleiten ohne 100%ig sicher zu sein.

Und es gibt auch Dinge die man einfach vergessen hat, oder welche wo man davon ausging, es sei erledigt (etwa aufgrund des übliche Satzes unter einem Schreiben "falls ich nichts mehr von ihnen höre gehe ich davon aus, dass sie meine Ansicht teilen und die Forderung nicht aufrecht erhalten").
Das Beispiel von deiner Mutter zeigt ja auch genau das, man kann sich mal irren. Und der Händler darf das wohl auch, sprich: er darf nicht sofort feststellen, dass etwas nicht stimmt. Die Regelverjährung, die für beide Seiten gilt, liegt jedenfalls bei 3 Jahren.

Zitat:
Und solche Firmen melden sich recht flott.
Richtig. Aber halt doch nicht immer, gerade Inkassofirmen trödeln da durchaus mal ein paar Jahre (ich hab' beispielsweise schon Mahnungen für eine - sowieso eindeutig unberechtigte - Forderung erhalten, und zwar nach der Verjährung)..

Zitat:
Für mich klingt das nach einem merkwürdigen technischen Fehler.
Volle Zustimmung.
Ich spekuliere mal: Vielleicht ist nicht das Konto das Problem, sondern der Gutschein ist gesperrt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Yogi1,

Zitat:
Warum glaubt man der TE nicht?
Wer sagt denn, dass wir ihr nicht glauben?
Ich jedenfalls möchte nur warnen, juristische Schritte einzuleiten ohne 100%ig sicher zu sein.

Und es gibt auch Dinge die man einfach vergessen hat, oder welche wo man davon ausging, es sei erledigt (etwa aufgrund des übliche Satzes unter einem Schreiben "falls ich nichts mehr von ihnen höre gehe ich davon aus, dass sie meine Ansicht teilen und die Forderung nicht aufrecht erhalten").
Das Beispiel von deiner Mutter zeigt ja auch genau das, man kann sich mal irren. Und der Händler darf das wohl auch, sprich: er darf nicht sofort feststellen, dass etwas nicht stimmt. Die Regelverjährung, die für beide Seiten gilt, liegt jedenfalls bei 3 Jahren.

Zitat:
Und solche Firmen melden sich recht flott.
Richtig. Aber halt doch nicht immer, gerade Inkassofirmen trödeln da durchaus mal ein paar Jahre (ich hab' beispielsweise schon Mahnungen für eine - sowieso eindeutig unberechtigte - Forderung erhalten, und zwar nach der Verjährung)..

Zitat:
Für mich klingt das nach einem merkwürdigen technischen Fehler.
Volle Zustimmung.
Ich spekuliere mal: Vielleicht ist nicht das Konto das Problem, sondern der Gutschein ist gesperrt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Yogi1,

Zitat:
Warum glaubt man der TE nicht?
Wer sagt denn, dass wir ihr nicht glauben?
Ich jedenfalls möchte nur warnen, juristische Schritte einzuleiten ohne 100%ig sicher zu sein.

Und es gibt auch Dinge die man einfach vergessen hat, oder welche wo man davon ausging, es sei erledigt (etwa aufgrund des übliche Satzes unter einem Schreiben "falls ich nichts mehr von ihnen höre gehe ich davon aus, dass sie meine Ansicht teilen und die Forderung nicht aufrecht erhalten").
Das Beispiel von deiner Mutter zeigt ja auch genau das, man kann sich mal irren. Und der Händler darf das wohl auch, sprich: er darf nicht sofort feststellen, dass etwas nicht stimmt. Die Regelverjährung, die für beide Seiten gilt, liegt jedenfalls bei 3 Jahren.

Zitat:
Und solche Firmen melden sich recht flott.
Richtig. Aber halt doch nicht immer, gerade Inkassofirmen trödeln da durchaus mal ein paar Jahre (ich hab' beispielsweise schon Mahnungen für eine - sowieso eindeutig unberechtigte - Forderung erhalten, und zwar nach der Verjährung)..

Zitat:
Für mich klingt das nach einem merkwürdigen technischen Fehler.
Volle Zustimmung.
Ich spekuliere mal: Vielleicht ist nicht das Konto das Problem, sondern der Gutschein ist gesperrt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Telath
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gerade das gleiche erlebt. Unser Konto wurde deaktiviert mit der Begründung, daß Zahlungsrückstände von insgesamt ca 20€ bestehen (von 2011-2013 insg. 4 Posten). Wir nutzen das Konto seit Jahren uneingeschränkt uns haben ebenso aktuell Guthaben aufgrund einer Rücknahme von 72,-€ für welches die Auszahlung aufgrund der Sperrung verweigert wurde.
Wir wurden ebenso an die Inkasso Infoscore verwiesen.
Bei der Inkasso sind nach unserer Anfrage inzwischen 76,- fällig. Wir können uns allerdings nicht mehr erinnern das diese Beträge noch fällig sind, da wir, sollte es zu Rückständen kommen, immer gleich bezahlen. Es lässt sich auch schwer nach verfolgen da ich aus dieser Zeit weder Kontoauszüge noch Mails im Messagecenter von Amazon habe. Wir haben auch nach Durchsicht meiner Unterlagen keine Mahnung oder Zahlungsaufforderung von Amazon und der Inkasso bekommen.
Die Inkasso hat den Betrag nun gestundet damit wir wieder auf das Konto zugreifen können.
Wie lässt sich das jetzt nach so vielen Jahren am besten klären ob tatsächlich Posten offen waren?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Forderungen von 2011 bis 2013 sind verjährt. Zudem sprechen zwischenzeitliche Bestellungen für eine Verwirkung.

Zitat:
Wie lässt sich das jetzt nach so vielen Jahren am besten klären ob tatsächlich Posten offen waren?

Braucht es ja gar nicht, wenn es verjährt ist. Wer etwas fordert, der muss es auch beweisen (vor allem die Lieferung), nicht umgekehrt.

Ich kenne persönlich einen Fall, der dann vorm Amtsgericht München verhandelt wurde. Exakt dasselbe. Angeblich offene Forderungen aus 2010, die nicht nachvollziehbar waren, und die Sperre eines Guthabens. Amazon und Infoscore haben außergerichtlich nicht mit sich reden lassen.
Vor Gericht sofort eingeknickt, das Konto freigeschaltet und die angebliche Forderung gestrichen. War teuer für Amazon wegen Gerichtskosten/Anwaltskosten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Arndti1988
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

Ich lese schon eine Weile hier mit und wollte mich einmal erkundigen ob bei jemanden schon was raus kam?
Mein Mann und ich haben seit letztes Jahr Oktober dieses Problem.
Konto mit einem Gutschein aufgeladen und plötzlich gesperrt.
Beim erkundigen bei Amazon hieß es wir sollen uns an Infoscore melden es wären Beträge von 2014 und 2015 offen.
Das haben wir dann getan und haben dann auch knapp 200€ gezahlt da das wohl noch offen war. Wir können uns nicht dran erinnern aber laut Unterlagen von Infoscore ist es so.
Tja und bis heute ist das Konto gesperrt, das Guthaben liegt da rum und Amazon verweist uns wieder auf Infoscore die meinen da ist dann noch mehr offen.
Wir warten jetzt auf genaue Schrieben von Amazon und gehen dann zum Anwalt damit.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
aber laut Unterlagen von Infoscore ist es so.

Einfach auf Zuruf ohne selbst zu prüfen hätte ich nichts bezahlt.
Ich hätte Amazon noch angedroht, dass man auf ihre Kosten einen Anwalt einschaltet, wenn nicht binnen 14 Tagen das Konto und der Gutschein freigegeben werden und dass man per Gericht die Kontofreigabe erzwingt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
junghamburger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe im September letzten Jahres bei Amazon selber gearbeitet, mir ein Kundenkonto erstellt damit ich den Mitarbeiterrabatt nutzen kann und da mein Bruder immer was haben wollte auch sein Bank Konto angegeben.

Es sind 3 Monate immer wieder Bestellung getätigt worden ohne Probleme, haben dann 184€ für ein Abo an Amazon Guthaben bekommen und den im Kundenkonto eingetragen, seit dem sind keine Bestellung möglich, per Mail bekomme ich immer nur die Antwort das angeblich noch Beträge offen sind was bei einem neu erstellten Kundenkonto ja nicht sein kann und erst recht nicht wenn man Monate bestellt und auf einmal das Kundenkonto gesperrt ist nach Eingabe des Gutscheins.

Scheint also Methode bei Amazon zu sein und an Deutsche Gesetzte halten sie sich auch kaum, ich habe ihnen letztmalig eine Frist gesetzt und wenn dies nichts Bringt ihnen drohen mit einer Anzeige und auch einen Anwalt zu Kontaktieren und Amazon die Kosten aufzuerlegen mal sehen ob sich dann etwas bewegt.

Amazon schließt auch in den AGB´s so gut wie alles aus, ob es eine Auszahlung ist, ein neuer Gutscheincode oder sonst was, würde mich mal interessieren was ein Anwalt bzw. Gericht dazu sagen würde den Gutscheine sind meiner Meinung nach wie Bargeld zu Handhaben.

Wenn ich angenommen bei Saturn/Media Markt schulden haben "würde" und im Markt was einkaufen will mit einem Gutschein dann können sie dies ja auch nicht verweigern und wenn doch sind sie meiner Meinung zur Auszahlung verpflichtet da man den Gutschein ja nicht nutzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie ich bereits schrieb: Sobald es vor ein Gericht geht, macht Amazon sofort einen Rückzieher, soweit meine Erfahrung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gutscheine sind meiner Meinung nach wie Bargeld zu Handhaben.
Nein, das siehst du falsch.
Insbesondere wird eine Barauszahlung fast überall ausgeschlossen, und das ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
junghamburger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja dann MUSS amazon aber dafür sorgen das man anderweitig an das Guthaben kommt, nach der Drohung ist das Kundenkonto wieder Frei aber eine Bestellung ohne Kreditkarte nicht möglich da eine Matratze bestellt werden sollte und 145€ noch übrig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Insbesondere wird eine Barauszahlung fast überall ausgeschlossen, und das ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Das kommt drauf an, was das für ein Gutschein ist. Bei einem Gutschein aus gewinnspielen oder anderen Dingen ist das auch völlig OK.
Bei einem Gutschein, den man tatsächlich gekauft hat, wo man also mit Geld in Vorleistung ging, darf das nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten würde sich der Anbieter unrechtmäßig bereichern.

Zitat:
da eine Matratze bestellt werden sollte und 145€ noch übrig sind.

Wenn man das unbedingt kaufen will, könnte man auch im Laden die fehlenden 145€ als Gutschein kaufen, aufladen und kaufen. Also als rein praktische Lösung meine ich. Rechtlich gesehen darf man meiner Meinung nach einen Gutschein, bei dem man in Vorleistung ging, nicht so sperren, dass man es nicht wieder ausgezahlt bekäme.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#21
 Von 
junghamburger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Insbesondere wird eine Barauszahlung fast überall ausgeschlossen, und das ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Das kommt drauf an, was das für ein Gutschein ist. Bei einem Gutschein aus gewinnspielen oder anderen Dingen ist das auch völlig OK.
Bei einem Gutschein, den man tatsächlich gekauft hat, wo man also mit Geld in Vorleistung ging, darf das nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten würde sich der Anbieter unrechtmäßig bereichern.

Die Gutscheine sind auf einem Zeitungsabo also auch so gesehen in Vorleistung getreten und aus einem Handyvertrag.

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