Fristlose Kündigung Mietvertrag durch den Mieter

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)
Fristlose Kündigung Mietvertrag durch den Mieter

Hallo zusammen,

wir haben momentan ziemlichen Ärger mit unserem Vermieter (ich hatte dazu schon ein paar Fragen gestellt). Mittlerweile sind die Punkte
-angebliche Mietrückstände
-Aquarium gefährdet die Bausubstanz
-es fehlt Kaution
zu unseren Gunsten geklärt.
Allerdings war die Reaktion unseres Vermieters absolut unterirdisch und die defekten Fenster werden auch nicht so ersetzt wie gewünscht. Jetzt haben wir eine neue Wohnung gefunden, in die wir zum 01.02.2017 einziehen werden, die Miete für die alte Wohnung können wir für den Zeitraum der Kündigungsfrist zahlen, ich möchte dieses aber wenn möglich verhindern.

Seit August 2016 weiß unser Vermieter, dass sämtliche Fenster in der Wohnung schadhaft sind, Schimmel, undicht, zugig.
Ich habe Ihm diese Mängel schriftlich mitgeteilt, er war vor Ort und es waren schon die Handwerker in der Wohnung zum vermessen. Im guten Glauben habe ich auf Fristsetzung verzichtet, da unser Vermieter versprochen hat, dieses schnellstmöglich zu erledigen
Seit September fragen ich monatlich an, was denn nun mit den Fenstern ist. Ich werde seit dem vertröstet, erst hatte der Fensterbauer Lieferschwierigkeiten, dann konnten die Handwerker auf Grund von Terminen die Arbeiten nicht ausführen. Auch hier war ich immer noch gutgläubig und wollte nicht streiten.

Im Januar habe ich dann nochmal mit unserem Vermieter gesprochen, er versprach wieder das die Arbeiten bis Ende Januar erledigt werden.

Zwei Tage später erhielt ich einen bitterbösen Brief, in dem er uns vorwarf, wir hätten von Mai bis November jeden Monat zu wenig Geld überwiesen und drohte mit der fristlosen Kündigung.
Da er im Juni das Haus übernommen hat, gab es gleichzeitig eine Mieterhöhung. Den Dauerauftrag der Miete habe ich nur angepasst, nicht die Miete erhöht, so dass für Juni und Juli tatsächlich anstatt 480€ nur 400€ bezahlt wurden. Meiner Frau ist dieses Ende Juli aufgefallen und der Dauerauftrag wurde angepasst. Auf Grund des Briefes wurden dann die fehlenden 160€ umgehend überwiesen, so dass keine Mietschulden mehr bestehen. Diesen Schuh ziehe ich mir auch an.
Ich versuchte darauf hin unseren Vermieter zu erreichen, um das Problem schnell aus der Welt zu schaffen, wurde aber am Telefon nur angeblafft, "ich würde nur fordern und solle erstmal meine Miete zahlen, bevor er überhaupt etwas machen lässt."
Ich habe ihm dann per Mail die Buchungsbelege zukommen lassen und er nahm Abstand von seiner Aussage, es würden über 400€ Miete fehlen.

Montag habe ich dann auch per Mail und Einschreiben (endlich) eine Fristsetzung zur Behebung der Mängel gesetzt.
Als Antwort kam, dass die "normalen Fenster" innerhalb von zwei Wochen ausgetauscht werden sollen, die Dachfenster Ende Januar, bzw. wenn es die******rung zu lässt.
Da wir seit Monaten für nichts heizen (jede Heizung in der Wohnung läuft auf Stufe vier, die Dachfenster werden nachts abgehangen, um die Zugluft etwas zu dämpfen und im Wohnzimmer, auch Dachfenster, tritt bei ungünstigem Wind Wasser ein) möchten wir diesen Zustand nicht mehr hinnehmen und ausziehen.

Lange Rede kurzer Sinn, kann ich dem Vermieter eine fristlose Kündigung zum 28.02.2017 zukommen lassen (einen Monat hätte ich noch gerne, um die Wohnung zu renovieren) behelfsmäßig drei Monate Frist, oder rechtfertigen die Mängel keine fristlose Kündigung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
oder rechtfertigen die Mängel keine fristlose Kündigung?


Nein, undichte Fenster rechtfertigen keine fristlose Kündigung.

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#2
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von fb399766-41):
oder rechtfertigen die Mängel keine fristlose Kündigung?


Nein, undichte Fenster rechtfertigen keine fristlose Kündigung.


auch nicht, wenn die Rahmen verschimmelt sind, das Badezimmerfenster aus der Führungsschiene gebrochen ist? Was ist denn mit unseren Heizkosten, die wir zum Fenster raus blasen? Ist Mietminderung (bzw. Zahlung unter Vorbehalt) wirklich das einzige Mittel, dass wir anwenden können? Vor allem wenn sich die Mängelbeseitigung seit 5 Monaten hinzieht?

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat:
Lange Rede kurzer Sinn, kann ich dem Vermieter eine fristlose Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) zum 28.02.2017 zukommen lassen (einen Monat hätte ich noch gerne, um die Wohnung zu renovieren)
Eine fristlose Kündigung mit einer Frist zu versehen - da versagt schon die Semantik.
Kurze Antwort zur kurzen Frage dementsprechend: Nein, das geht nicht.

Entweder ist die Kündigung fristlos (d.h. zu "sofort") oder sie ist es eben nicht. Für eine fristlose Kündigung muss laut BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar sein und diese Zumutung darf nicht durch den Kündigenden verursacht sein.
Dass du gerne weniger zahlen würdest, erfüllt diese Bedingung nicht ansatzweise.
Für die geschilderten Widrigkeiten gibt es die Mittel der Mietminderung, Fristsetzung, Ersatzvornahme, Rückbehaltungsrecht etc.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
zum 28.02.2017 zukommen lassen (einen Monat hätte ich noch gerne, um die Wohnung zu renovieren) behelfsmäßig drei Monate Frist


Nachdem was hier alles geschildert wird, ist der Vermieter vielleicht auch froh, den Mieter loszuwerden. Das Zauberwort heißt "Auflösungsvertrag". Da hilft nur verhandeln.

Man könnte dem Vermieter anbieten, die Wohnung früher (z.B. 28.02.) zu übergeben und einigt sich auf einen Betrag x (z.B. 1/2 - 1 weitere Nettokaltmiete). Oder man zahlt die Miete und erspart sich das Renovieren der Wohnung.

Dafür kann der Vermieter früher in die Wohnung, kann in Ruhe die Fenster austauschen etc.

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