Hallo liebe Forenmitglieder.
Wisst ihr, ob Feuerlöscher in einer Mietwohnung verpflichtend sind? Oder wer für die Kosten aufkommt, wenn man sich einen besorgt?
Ich würde mir gern einen kleinen Feuerlöscher in die Küche stellen.
Danke schon mal für eure Antworten.
Sind Feuerlöscher in einer Mietwohnung eigentlich Pflicht?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Feuerlöscher sind keine Pflicht, aber Rauchmelder in fast allen Bundesländern.
Zitat:Ich würde mir gern einen kleinen Feuerlöscher in die Küche stellen.
Gibt es für um 10 €.
.
ZitatOder wer für die Kosten aufkommt, wenn man sich einen besorgt? :
Wenn du keinen findest, der dir einen schenkt, im Zweifel du.
Oder denkst du da an den Vermieter?
gruß charly
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Lass dich besser von der Feuerwehr beraten, denn in der Küche dürfte eine Löschdecke wirkungsvoller sein, denn bei z.B. einem Ölbrand in Topf oder Pfanne verteilst du durch den Strahl des Löschers das brennende Öl in der gesamten Küche.
Zum einen: ja, ich dachte wirklich an den Vermieter. Aber könnte man diesen zum Beispiel (ist bei mir nicht der Fall, interessiert mich einfach) bei einem Altbau mit Gasherd oder altem Ofen dazu verpflichten?
Und zum anderen: Ein guter Tipp mit der Löschdecke.
Danke schon mal.
ZitatAber könnte man diesen zum Beispiel (ist bei mir nicht der Fall, interessiert mich einfach) bei einem Altbau mit Gasherd oder altem Ofen dazu verpflichten? :
Klar.
Mit der gleichen Methode mit der man die Rauchmelder eingeführt hat.
ZitatAber könnte man diesen zum Beispiel bei einem Altbau mit Gasherd oder altem Ofen dazu verpflichten? :
Nein, dass kann wenn nur der Gesetzgeber.
Und wenn dieser das gemacht hätte, wäre der Vermieter durch die Feuerstättenverordnung dazu verpflichtet.
Diese kann in jedem Bundesland unterschiedlich sein, aber mir ist nicht eine bekannt, die Feuerlöscher innerhalb der Wohnräume vorschreiben würde.
In Wohnhäusern fallen mir aktuell nur bestimmte Heizöltanks ein, bei denen die Vorhaltung von Feuerlöschern vorgeschrieben ist.
ZitatUnd wenn dieser das gemacht hätte, wäre der Vermieter durch die Feuerstättenverordnung dazu verpflichtet. :
Klar, dann muss der Vermieter dafür sorgen und er wird die Kosten dafür irgendwie an den Mieter weiterreichen. WIe bei den Feuermeldern. Wenn der Vermieter die kauft, kann er das nicht an den Mieter weitergeben. Deshalb werden die für ein Vielfaches von Wartungsfirmen gemietet. Und die Kosten dafür werden weitergereicht.
Lange Rede kurzer Sinn: Am Ende zahlt es eh der Mieter.
Ver, da hast du wohl recht.
Und danke an spatenklopper und Harry van Seil.
Ich finde, es wäre eine sinnvolle Ergänzung im Gesetz, wenn Feuerlöscher vorgeschrieben wären, also auch in privaten Haushalten.
Hat jemand zufällig einen Tipp, welcher Feuerlöscher ganz gut ist? Ich will nicht irgendeinen Kram kaufen.
Die Löschdecke ist auf jeden Fall eine Überlegung wert.
-- Editiert von JoMeier am 11.01.2017 12:46
ZitatHat jemand zufällig einen Tipp, welcher Feuerlöscher ganz gut ist? :
Die tun sich alle nichts, sofern sie nach DIN-Norm DIN EN 3 zugelassen sind.
Aber nochmal als Hinweis, in Wohnräumen entweder eine Löschdecke (Küche, ansonsten "versprüht" man z.B. brennendes Fett nur und facht das Feuer richtig an), oder einen Co2 Löscher.
Nimmst Du in Wohnräumen einen Pulverlöscher, kannst Du die Einrichtung danach ebenso wegschmeißen als wenn Du es brennen lässt.
Das Löschpulver bekommst Du nicht mehr aus der Bude.
-- Editiert von spatenklopper am 11.01.2017 13:55
Danke für den Hinweis und die schnelle Rückmeldung.
Ich werde mich mal umsehen.
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