Mündlicher Mietaufhebungsvertrag gültig?

28. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Barricada
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Mietaufhebungsvertrag gültig?

Guten Abend,

Ich hätte da eine Frage bezüglich eines Mietaufhebungsvertrags bzw. einer vorzeitigen Kündigung einer Wohnung.

Die Lage gestaltet sich im Detail wie folgt:
Meine Oma hat Mitte September 2016 ihre Wohnung gekündigt. Gemäß ordentlicher Kündigungsfrist also Mietende = 31.12.2016. Sie bat die Vermieterin allerdings darum, das Mietverhältnis schon zum 31.10. beenden zu können, wenn sie einen passenden Nachmieter findet. Dieser Bitte wurde stattgegeben.

Nach dem ein passender Nachmieter gefunden wurde, fand die Übergabe der Wohnung am 24.10. statt. Anwesend waren: Die Vermieterin, meine Oma inkl. Begleitung, die neuen Mieter. Es wurde ein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt und das Mietende 31.10. wurde seitens der Vermieterin bestätigt (leider nur mündlich). Die Schlüssel wurden übergeben. Es wurde vereinbart, dass die Kaution abzüglich 100 für mögliche Nebenkostennachzahlungen ausgezahlt wird.

Heute, am 28.11., erhält meine Oma nun einen Brief der Vermieterin, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass die Nachmieter die Wohnung nun doch erst zum 01.12. beziehen. Dementsprechend würde sie die Kation nun vermindert, abzüglich einer Warmmiete, auszahlen.

Ein Bekannter - derjenige, der auch schon bei der Übergabe anwesend war - ist nun heute zu dieser Wohnung gefahren. Das Klingelschild wies bereits die Namen der Nachmieter aus. Er klingelte und traf die neuen Mieter in einer bereits vollständig eingerichteten Wohnung an. Diese waren leider nicht sehr auskunftsfreudig und wollten weder preisgeben, wie lang sie schon dort wohnen, noch, ob sie für diesen Monat bereits Miete zahlen.

Die Frage lautet nun: Lohnt es sich in diesem Fall, rechtlich die Heurausgabe der Vollständigen Kaution einzuklagen? Oder gilt selbst in diesem Fall, dass man als Mieter halt in die Röhre schaut, wenn man die Wohnung vorzeitig übergibt und auf das Anfertigen eines schriftlichen Mietaufhebungsvertrags verzichtet?

Besten Dank im Voraus!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Barricada):
Es wurde ein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt und das Mietende 31.10. wurde seitens der Vermieterin bestätigt (leider nur mündlich).

Ein Mietaufhebungsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Einziges Problem ist die Beweisbarkeit. Wenn aber ein Zeuge dabei war, dann sollte man das ja eigentlich beweisen können.

Zitat (von Barricada):
Lohnt es sich in diesem Fall, rechtlich die Heurausgabe der Vollständigen Kaution einzuklagen?

Das hört sich nach einem starken Stück an. Meiner Meinung nach gibt es ausreichend Gründe, einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen. Vielleicht kann man vorher noch versuchen, dem ehemaligen Vermieter klarzumachen, dass auch mündliche Verträge einzuhalten sind und dass seine Aussagen zum Einzugstermin der Nachmieter strafrechtlich relevant sein könnten. Zumindest sollte er sich genau überlegen, ob er diese vor Gericht wiederholen möchte. Denn offenbar wird die Wohnung aktuell schon vom Nachmieter genutzt. Und sei es nur zum Renovieren. Denn auch das ist eine Nutzung.

Wenn der Ex-Vermieter auf stur stellt, so würde ich den Gang zum Anwalt empfehlen. Der kann die Sache besser einschätzen.



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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wesentlich einfacher: Vermieterin morgen früh auffordern, die Schlüssel herauszugeben, weil man ja schliesslich als Mieter das Besitzrecht hat. Man will da also für die letzte Nacht noch mal einziehen.
Wenn dann jemand anderes widerrechtlich (da man Bwsitzrecht hat) die eigene Wohnzng belegt, muss man wohl leider unverzüglich eine Räumungsklage erheben, da man ja schliessluch am 1.12. dem Vermieter die Wohnung geräumt zurückgeben muss. Zeugen mitnehmen zum Vermieter und zur Wohnung und dann mal sehen, wie der Vermieter erklären will, dass er die Wohnung vergeben hat.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wesentlich einfacher: Vermieterin morgen früh auffordern, die Schlüssel herauszugeben, weil man ja schliesslich als Mieter das Besitzrecht hat. Man will da also für die letzte Nacht noch mal einziehen.
Wenn dann jemand anderes widerrechtlich (da man Bwsitzrecht hat) die eigene Wohnzng belegt, muss man wohl leider unverzüglich eine Räumungsklage erheben, da man ja schliessluch am 1.12. dem Vermieter die Wohnung geräumt zurückgeben muss. Zeugen mitnehmen zum Vermieter und zur Wohnung und dann mal sehen, wie der Vermieter erklären will, dass er die Wohnung vergeben hat.

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Nein der nutzt ja nicht nur zum Renovieren/Herrichten:
"traf die neuen Mieter in einer bereits vollständig eingerichteten Wohnung an"
Na das ist ja wirklich ein starkes Stück!

Hinsichtlich der mündlichen vorzeitigen Mietvertragsaufhebung stellt sich halt das übliche Problem der Beweisbarkeit. Falls der neue Mieter einen Vorteil aus der Sache hatte oder sich nur sein Verhältnis zum Vermieter nicht verscherzen will, wird der sicher auch gern den Zeugen für einen ganz anderen Sachverhalt geben. Solche Dinge wegen des Beweisproblems immer besser schriftlich fixieren.

Ansonsten ist BGB § 537 dafür gemacht
Falls der Vermieter vom neue Mieter ebenfalls Miete verlangt:
(1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
ansonsten
(2) Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.


Der Vorschlag von quiddje kam mir auch gleich in den Sinn.
Dazu fällt mir noch das Einwohnermeldeamt ein. Eventuell hat sich der neue Mieter ja schon mit Mitwirkung des Vermieters ("Wohnungsgeberbescheinigung") in der Wohnung der Oma wohnhaft gemeldet.
Ich weiss nur nicht, ob das in diesem Fall nun wirklich bestehende "berechtigte Interesse" der Oma, zu erfahren, seit wann der neue Mieter dort wohnhaft gemeldet ist, auch dort für entsprechende Auskünfte gilt. Aber einen Versuch wäre es ja wert.
Und der Briefträger: seit wann stellt er dort Post für die Neuen zu?
Auch die Nachbarn: einfach mal freundlich fragen.
Alles am besten noch direkt vor dem morgigen dem Besuch bei Vermieter+Wohnung (mit eigenem Zeugen) dann könnte man bei Ausreden/Lügen gleich entsprechend kontern.

Anwalt/Einklagen des einbehaltenen Kautionsteilbetrags > das kann man erforderlichenfalls dann immer noch, falls die Forderung tatsächlich weiter aufrecht erhalten wird - das Sichern/Zusammentragen von Beweisen ist erst einmal wichtiger und das kann einem ein Anwalt i.d.R. auch nicht abnehmen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Beim durchlesen der anderen Antworten sind mir doch noch Zweifel gekommen. Nicht an den Antworten, die sind meiner Meinung nach korrekt. Wobei ich nicht erkennen kann, warum als Mietvertragsende 30.11. angenommen wird. Wenn der Vermieter den Auflösungsvertrag leugnet, dann endet der Mietvertrag erst am 31.12. . Das dürfte für den neuen Mieter noch deutlich problematischer sein.

Zweifel bekomme ich eher an dem Drumherum. Es ist möglich, dass Vermieter und neuer Mieter die alte Mieterin über den Tisch ziehen wollen. In dem Fall sollte man dem deutlich entgegentreten. Möglicherweise wurde die Wohnung aber von der Mieterin auch in einem Zustand übergeben, sodass ein neuer Mieter nicht ohne Renovierung einziehen konnte. Bei einem Auflösungsvertrag ist viel vereinbar, u.a. auch die Übergabe in einem frisch renovierten Zustand. Von daher ist es meiner Meinung nach nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Mieterin und Vermieter andere Vorstellungen von diesem Auflösungsvertrag hatten. Und dann stellt sich schon die Frage, ob überhaupt und wenn ja unter welchen Bedingungen ein Auflösungsvertrag geschlossen wurde.

Von daher noch eine Rückfrage:

Zitat (von Barricada):
Es wurde vereinbart, dass die Kaution abzüglich 100 für mögliche Nebenkostennachzahlungen ausgezahlt wird.
Wie wurde das vereinbart? Steht das so auf dem Übergabeprotokoll oder ist auch das eine mündliche Vereinbarung?

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)


HEUTE(!) vor unabhängigen (!) Zeugen die Schlüssel fordern, weil laut Auskunft des Vermieters der Mietvertrag ja erst morgen endet. Wenn der Vermieter die Schlüssel nicht rausrücken, bleibt festzustellen, dass der Vermieter schuldhaft die Herausgabe der Mietsache verweigert und somit auch keine Miete verlangen kann. Das stellt man am besten gleich, wenn der Vermieter die Schlüssel verweigert, lauthals und vor Zeugen fest.


Dass man den Aufhebungsvertrag an sich leugnet, halte ich für falsch. Der Mieter selbst hat darum gebeten, da dürfte etwas Schriftliches bestehen. Außerdem braucht man hier nicht zu lügen: Wenn man Miete zahlt, steht einem die Wohnung auch zu. Mit etwas Glück erhält man vom Vermieter die Aussage (vor den mitgebrachten Zeugen), dass er gegen Fallenlassen der Forderung "ich will in die von mir gemietete Wohnung!" auf die Novembermiete verzichtet. Das wäre für alle Beteiligten das nervenschonendste.

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#7
 Von 
Barricada
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Gern erläutere ich weitere Details, wenn es hilft, denn Fall besser einzuschätzen.

Zitat (von cauchy):
Wie wurde das vereinbart? Steht das so auf dem Übergabeprotokoll oder ist auch das eine mündliche Vereinbarung?


Auch dies ist leider nur eine mündliche Vereinbarung.

Zitat (von cauchy):
Möglicherweise wurde die Wohnung aber von der Mieterin auch in einem Zustand übergeben, sodass ein neuer Mieter nicht ohne Renovierung einziehen konnte. Bei einem Auflösungsvertrag ist viel vereinbar, u.a. auch die Übergabe in einem frisch renovierten Zustand. Von daher ist es meiner Meinung nach nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Mieterin und Vermieter andere Vorstellungen von diesem Auflösungsvertrag hatten. Und dann stellt sich schon die Frage, ob überhaupt und wenn ja unter welchen Bedingungen ein Auflösungsvertrag geschlossen wurde.


Diese Dinge wurden detailliert im Rahmen der Übergabe am 24.10. besprochen: Zwischen Vermieterin, den alten sowie den neuen Mietern. Es wurde u.a. festgehalten, das Bohrlöcher nicht beseitigt werden müssen und einige Blumenkästen auf dem Balkon verbleiben können, weil die neuen Mieter diese weiternutzen möchten.

Das Ende der Mietzeit zum 31.10. und die Übernahme der Wohnung zum 01.11.durch die neuen Mieter wurde explizit thematisiert - leider, wie bereits erwähnt, nur mündlich. Von daher würde ich ein Missverständnis an dieser Stelle ausschließen.

Wenn ich mal VERMUTEN darf, so sehe ich aktuell den (zumindest moralisch) Hauptschuldigen für diese missliche Lage in den neuen Mietern, und zwar aus folgenden Gründen:

In der Woche vor dem 24.10. schauten sich die späteren neuen Mieter die Wohnung erstmals an. Sie wirkten sehr sympathisch und betonten auch dort schon, dass eine Übernahme zum 01.11. kein Problem darstellt. Darüber hinaus erklären sie sich bereit, eine Duschvorrichtung, die meine Oma für mehrere hundert Euro hatte einbauen lassen, für eine Zahlung von 300 Euro zu übernehmen.

Dann kam die Wohnungsübergabe am 24.10. und - wie bereits oben erwähnt - nochmals die Zusage der Übernahme am 01.11. durch die neuen Mieter. Auch wurde die Zusage, die Duschvorrichtung für 300 Euro zu übernehmen, nochmals erneuert.

Einige Tage nach der Übergabe versuchte meine Oma dann telefonisch Kontakt zu den neuen Mietern aufzunehmen, um ihre Kontodaten für die Überweisung der 300 Euro durchzugeben. Es hatte im Vorfeld der Wohnungsübergabe schon telefonischer Kontakt stattgefunden zwecks Terminabsprache. Nun ging aber niemand mehr an´s Telefon - auch in den Tagen und Wochen danach nicht. Man gewann schon den Eindruck, dass die Anrufe absichtlich nicht entgegen genommen wurden.

Gestern, als mein Bekannter die neuen Mieter (wie bereits im Eingangsbeitrag erwähnt) in der neuen Wohnung antraf, hat er sie natürlich auch mit dieser Sache konfrontiert. Die neuen Mieter reagierten äußerst ungehalten, betonten, diese Kosten nicht zu übernehmen und leugneten, jemals der Übernahme der Duschvorrichtung zugestimmt zu haben.

Ich möchte damit verdeutlichen: Offensichtlich erzählen und versprechen diese Leute viel, halten sich dann aber nicht an ihre Zusagen.

Ich kann mir daher durchaus vorstellen, dass die neuen Mieter auch die Vermieterin gelinkt haben - indem sie bei Vertragsunterzeichnung nichts mehr von einer Übernahme am 01.11. wissen wollten und stattdessen auf den 01.12. beharrten. Da die Vermieterin Ende Oktober natürlich auch niemanden mehr findet, der stattdessen die Wohnung am 01.11 bezieht, hat sie dem Wunsch der neuen Mieter möglicherwiese nachgegeben und ist nun der Meinung, den Zahlungsausfall einfach an den Vormieter weiterreichen zu können.

Das ist nur eine Vermutung meinerseits. Und ich kann überhaupt nicht verstehen, warum man als neuer Mieter gleich die Konfrontation mit Vormieter und Vermieter sucht - wegen ein paar hundert Euro. Aber so macht es aus meiner Sicht Sinn.

Bleiben letztlich folgende offene Fragen, wenn ich die Antworten korrekt interpretiere:

1. Ist ein mündlicher Mietaufhebungsvertrag geschlossen worden? Tendenz: Ja?. Beweisbarkeit: Ungewiss?
2. Darf die Vermieterin - im Glauben, der Vormieter muss diesen Monat ja ohnehin noch Miete zahlen - den neuen Mieter einfach früher in die Wohnung lassen? Wenn ja: Wieviele Tage früher? 2 Tage? 10 Tage? 30 Tage?
3. Wie verhält sich das mit den Nebenkosten? Es kann ja eigentlich nicht angehen, dass meine Oma die Heizkosten der jetzt schon dort wohnenden und heizenden Mieter zahlen muss. Schließlich behält die Vermieterin eine komplette Warmmiete ein.

Vielen Dank!

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
HEUTE(!) vor unabhängigen (!) Zeugen die Schlüssel fordern, weil laut Auskunft des Vermieters der Mietvertrag ja erst morgen endet. Wenn der Vermieter die Schlüssel nicht rausrücken, bleibt festzustellen, dass der Vermieter schuldhaft die Herausgabe der Mietsache verweigert und somit auch keine Miete verlangen kann.

Das wird so meiner Meinung nach nichts. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, jederzeit nach dem Willen des Mieters zu springen. Klar, der Mieter hat während der Laufzeit des Mietvertrages das Recht, die Wohnung zu nutzen. Und er kann auch nach Abgabe des Schlüssels diesen wieder zurückverlangen. Aber zumindest eine kurze Frist wird man dem Vermieter zur Reaktion geben müssen. Und wenn man das macht, ist man ja schon im Dezember.

Mal abgesehen davon das es dem Mieter nichts bringt, wenn er beweisen kann, dass der Vermieter die Wohnung am 29.11. nicht zur Verfügung stellen konnte. Da reden wir dann maximal von 2/30 der Miete.

Zitat (von quiddje):
Dass man den Aufhebungsvertrag an sich leugnet, halte ich für falsch.

Keine Ahnung, wer wie argumentieren will. Einzig feststehend ist die Kündigung zum 31.12. . Die Mieterin hat offenbar einen Aufhebungsvertrag zum Ende Oktober (d.h. mit eigenem Auszug) angeboten. Sie ist auch davon ausgegangen, dass der Vermieter dem zugestimmt hat. Wenn der Vermieter der Auffassung ist, dieses Angebot nicht angenommen zu haben, dann mag das so sein. Ich kann bisher aber nicht erkennen, dass die Mieterin dem Vermieter eine Blanko-Vollmacht erteilt hat, den Mietvertrag zu jedem ihm beliebigen Termin zu beenden. Man könnte das Schreiben des Vermieters also allenfalls als ein Angebot von ihm zum Abschluss einen Auflösungsvertrages ansehen. Und das muss die Mieterin nicht annehmen. Und dann wird Vermieter wie neuer Mieter blöd schauen, wenn die Mieterin tatsächlich die Wohnung bis 2.1.2017 zurückverlangt.

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#9
 Von 
Barricada
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute hat nochmals der Versuch eines klärenden Telefonats mit der Vermieterin stattgefunden.
Ihr Standpunkt:

Ja, sie hat den neuen Mietern frühzeitig die Schlüssel überreicht zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten. Und ja, auch sie hätte bereits Mitte des Monats durch Zufall mitbekommen, dass die neuen Mieter schon vollständig eingezogen sind. Damit war sie nicht einverstanden - aber nun wären sie ja nun mal drin.

Sie sieht jedenfalls nicht ein, nun ihrerseits von den neuen Mietern eine Monatsmiete für den strittigen Monat einzufordern. Wir sollten doch froh sein, dass wir nicht noch bis Ende Dezember zahlen müssten. Wir könnten uns diesbezüglich ja gern selbst mit den neuen Mietern herumärgern und überdies wäre dies das letzte Telefonat, dass sie mit uns in dieser Sache führen würde.

Da fällt einem doch nichts mehr zu ein.

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#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Leider wieder nur mündlich.
und völlig ohne Zeugen.

Wenn der Vermieter Renovuerungsarbeiten durchführt oder durchführen lässt, durch wen auch immer, dann darf die Miete angemessen gemindert werden. Dazu muss man siese "Renovierung" allerdings beweisen.

Aber zu "der Vermieter muss nicht springen": ihr braucht doch jetzt dringend die Schlüssel! Schliesslich müsst ihr für eine ordentlichr Räumung der Wohnungnoch die Duschvorrichtung ausbauen, das wird der Vermieter wohl einsehen. Oder ihr geht hin, klingelt und eenn geöffnet wird "wir wollen gar nicht beim Renovierrn stören, holen nur unsere Duschvorrichtung" und reingehen. Was sollen die Nachmieter denn dagegrn tun, dass ihr euch in eurer (auch morgen ist November) Wohnung ausbreitet? Polizei holen? Dann werden die bei der Polizei auch angeben müssen, wie lange sie denn hier schon wohnen. Das wird interessant ....

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#11
 Von 
Barricada
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@quiddje: Du hast natürlich reicht. Das wäre die Methode "Eskalation" - auf die würde wir aber schon allein aus Gründen der verfügbaren Ressourcen so kurzfristig gern verzichten.

Ich bin ja immer noch der Meinung, das ein gültiger Mietaufhebungsvertrag zum 31.10. geschlossen wurde. Die Beweislast ist dabei aber natürlich unbestritten der Knackpunkt. Allerdings sehe ich auch nicht - und da halte ich auch den Hinweis von Cauchy für sehr hilfreich - das unsererseits einem Mietaufhebungsvertrag zum 30.11. zugestimmt wurde. Insofern könnte man natürlich auch eine Eskalation provozieren, in dem man die Schlüssel zur Weiternutzung der Wohnung bis zum 31.12. verlangt.

Ich denke aber, wir werden nun zunächst einmal schriftlich die vollständige Auszahlung der Kation mit einer zweiwöchigen Frist fordern. Das ist bezgl. der späteren Inanspruchnahme eines Anwalts sicher hilfreich.

-- Editiert von Barricada am 29.11.2016 21:15

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Es wohnen doch gewiss noch andere Leute in dem Haus. Ältere Menschen haben oft Kontakt zu den Nachbarn, einfach mal da nachfragen, wann die Nachmieter eingezogen sind, dann entscheiden, ob und wenn, wie es weiter gehen soll.

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Barricada):
Ja, sie hat den neuen Mietern frühzeitig die Schlüssel überreicht zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten.

Auch das ist eine Nutzung der Wohnung. Und die steht während der Mietzeit nur dem Mieter zu. Wenn sie behauptet, dass die Oma Mieterin im November war, dann hat sie die Oma entsprechend zu entschädigen.

Zitat (von Barricada):
Sie sieht jedenfalls nicht ein, nun ihrerseits von den neuen Mietern eine Monatsmiete für den strittigen Monat einzufordern. Wir sollten doch froh sein, dass wir nicht noch bis Ende Dezember zahlen müssten. Wir könnten uns diesbezüglich ja gern selbst mit den neuen Mietern herumärgern und überdies wäre dies das letzte Telefonat, dass sie mit uns in dieser Sache führen würde.

Es ist das Problem der Vermieterin, wie sie mit den neuen Mietern fertig wird. Euch gegenüber muss sie sich an den mündlichen Auflösungsvertag halten. Ich seh es nur schon kommen: Am Ende wir es darauf hinauslaufen, dass die Vermieterin behauptet, dass das alles doch ganz anders abgemacht war. Die neuen Mieter werden nichts dagegen haben und dann ist die Verwirrung groß. Da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht.

Zitat (von Barricada):
Darüber hinaus erklären sie sich bereit, eine Duschvorrichtung, die meine Oma für mehrere hundert Euro hatte einbauen lassen, für eine Zahlung von 300 Euro zu übernehmen.

Dazu würde ich empfehlen, die Nachmieter nachweisbar aufzufordern, bis zum (Datum+14Tage) zu erklären, ob sie die Duschvorrichtung für 300 Euro erwerben möchten und wenn ja diese Zahlung bis zum Ablauf der Frist zu leisten. Andernfalls sollen bitte 3 Termine innerhalb einer Woche nach Ablauf der Frist genannt werden, an der die Duschvorrichtung vom Eigentümer abgebaut werden darf. Wenn dies nicht gestattet würde, würde ohne weitere Mahnung ein Anwalt mit der Klage auf Herausgabe der Duschvorrichtung beauftragt.

Zitat (von Barricada):
Ich denke aber, wir werden nun zunächst einmal schriftlich die vollständige Auszahlung der Kation mit einer zweiwöchigen Frist fordern. Das ist bezgl. der späteren Inanspruchnahme eines Anwalts sicher hilfreich.

Ist die Kaution denn überhaupt schon zur Auszahlung fällig? Normalerweise hat ein Vermieter damit bis zu 6 Monate Zeit. Wenn die Kaution noch nicht fällig ist, so wäre die gesetzte Frist nutzlos. Dann würde ich eher empfehlen, die Vermieterin innerhalb der Frist zu einer Erklärung aufzufordern, warum sie sich an dem mündlich geschlossenen Aufhebungsvertrag zum 31.10. nicht gebunden fühlt. Zudem würde ich eine Erklärung verlangen, wann die neuen Mieter die Schlüssel erhalten haben.

PS: Es könnte Sinn machen, zu versuchen, in den nächsten 1-2 Tagen Zugang zur Wohnung oder mindestens zum Haus zu bekommen. Dann könnte man nämlich die Zählerstände ablesen. Anhand der Differenz zu den Zählerständen beim Auszug der Oma sollte sich eigentlich feststellen lassen, ob dort jemand im November gewohnt hat.

-- Editiert von cauchy am 29.11.2016 22:05

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#14
 Von 
Barricada
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

Dazu würde ich empfehlen, die Nachmieter nachweisbar aufzufordern, bis zum (Datum+14Tage) zu erklären, ob sie die Duschvorrichtung für 300 Euro erwerben möchten und wenn ja diese Zahlung bis zum Ablauf der Frist zu leisten. Andernfalls sollen bitte 3 Termine innerhalb einer Woche nach Ablauf der Frist genannt werden, an der die Duschvorrichtung vom Eigentümer abgebaut werden darf. Wenn dies nicht gestattet würde, würde ohne weitere Mahnung ein Anwalt mit der Klage auf Herausgabe der Duschvorrichtung beauftragt.


Die Geschichte mit der Duschvorrichtung hat sich weitestgehend geklärt. Nachdem mein Bekannter vorgestern ja persönlich mit den Nachmietern sprechen konnte, haben sich diese einen Tag später telefonisch bei meiner Oma gemeldet und erklärt, dass sie diese nicht übernehmen möchten. Am Samstag soll diese nun ausgebaut werden. Wir haben zwar eigentlich keine Verwendung mehr dafür - unter diesen Voraussetzungen sieht aber auch niemand ein, diese zu verschenken.

Zitat (von cauchy):

Ist die Kaution denn überhaupt schon zur Auszahlung fällig? Normalerweise hat ein Vermieter damit bis zu 6 Monate Zeit. Wenn die Kaution noch nicht fällig ist, so wäre die gesetzte Frist nutzlos. Dann würde ich eher empfehlen, die Vermieterin innerhalb der Frist zu einer Erklärung aufzufordern, warum sie sich an dem mündlich geschlossenen Aufhebungsvertrag zum 31.10. nicht gebunden fühlt. Zudem würde ich eine Erklärung verlangen, wann die neuen Mieter die Schlüssel erhalten haben.


Die Kautionsabrechnung hat meine Oma ja bereits am 28.11. bekommen. Einen Tag später ist auch das Geld auf ihrem Konto eingegangen - abzüglich einer Warmmiete, abzüglich 100 Euro für eventuell anfallende Nebenkostennachzahlungen.

Mehrere Schreiber haben her ja nun schon den Tipp gegeben, man solle doch mal herausfinden, wie lang die neuen Mieter schon in der Wohnung sind. Meine Gegenfrage wäre: Ist das wirklich so wichtig bzw. entscheidend?

Ich vermute, dass die neuen Mieter schon seit dem 01.11 über die Schlüssel verfügen. Das lässt sich genauer sicherlich über die Nachbarschaft herausfinden. Dass die neuen Mieter schon seit mindestens Mitte des Monats in der neuen Wohnung sind, hat die Vernieterin ja selbst bereits zugegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Barricada):
Meine Gegenfrage wäre: Ist das wirklich so wichtig bzw. entscheidend?

Momentan sieht es doch so aus, als ob die Vermieterin den Rest der Kaution nicht freiwillig zahlen will. Dann kann die ehemalige Mieterin entweder darauf verzichten, oder sie wird klagen müssen. Und dann entscheidet ein Richter.

Der muss dann erst herausfinden, ob ein mündlicher Auflösungsvertrag zum 31.10. geschlossen wurde. Das wird er wohl anhand der Aussagen der Beteiligten machen. Möglicherweise lässt er sich aber auch von der vorgezogenen Nutzung durch die Nachmieter beeindrucken.

Sollte der Richter der Meinung sein, dass das Mietverhältnis erst zum 30.11. beendet wurde, dann wird die Nutzung durch die Nachmieter möglicherweise dazu führen, dass die Vermieterin für genau diesen Zeitraum dennoch dennoch die Miete zurückzahlen muss (§ 537 (2) BGB ). Und dann ist es natürlich wichtig zu wissen, ab wann die Nachmieter die Schlüssel zur Wohnung hatten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Barricada
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

Noch mal eine Rüdkmeldung von mir - vielleicht ist das ja für andere einmal hilfreich:

Nachdem wir die Vermieterin schriftlich um die Rückzahlung der einbehaltenden Warmmiete gebeten haben, hat diese unsere Forderung erneut zurückgewiesen und den Standpunkt vertreten, eine Vermietung zum 01.11. hätte nie zur Diskussion gestanden. Nun, das stimmt so (laut Aussagen meiner Oma und des Schwiegervaters) sicher nicht - aber sie behauptet es nun mal.

Schließlich habe ich mit unserem Anliegen eine Anwalt aufgesucht und ihn die Sache einschätzen lassen. Dieser kam zu dem Schluss, dass weitere Maßnahmen wenig erfolgversprechend sind - außer den mündlichen Aussagen von Oma und Schwiegervater haben wir nämlich nichts in der Hand. Da Oma auch nicht Rechtsschutzversichert ist und der Streitwert relativ gering ausfällt, werden wir es nun dabei belassen.

Man muss es als Lehrgeld verbuchen und beim nächsten mal solche Details in irgendeiner Weise schriftlich festhalten. Egal, wie gut das Verhältnis zu Vermietern oder Nachmietern zu sein scheint.

Trotzdem danke an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben!

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