Frage zu 2 Verträgen

26. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)
Frage zu 2 Verträgen

Guten Abend zusammen,

aktuell habe ich 2 Probleme mit Handyverträgen und benötige Hilfe dazu. Ich weiß selber nicht mehr, was ich noch machen kann.

1. Vertrag 1 - der "ungewollte" Vertrag:

Im August habe ich bei "Sparhandy" einen O2-Vertrag abgeschlossen. Auf Grund von Fehlern habe ich diesen am Folgetag widerrufen. Dieser Widerruf wurde mir von Sparhandy bestätigt.

Am 1. Oktober ist mir dann aufgefallen, dass die O2 Rechnung ungewohnt hoch war. O2 hat diesen Vertrag abgebucht.
Sparhandy hat mir versichert, mein Widerruf sei fristgerecht eingetroffen, ich müsse mir keine Sorgen machen, da ein Widerruf schon mal 8 Wochen benötigt, bis er bei O2 bearbeitet wird. So weit so gut. Anfang November: Wieder eine Abbuchung von o2.
Wieder bestätigte Sparhandy mir, alles sein in Ordnung. Von o2 gibt es hier keinerlei Hilfe. Man könne nichts machen als zu warten. Worauf? Was kann ich mir machen, um an mein Geld zu kommen? Anscheinend möchte keiner der beiden (weder Sparhandy noch o2), dass hier eine Lösung gefunden wird.

2. Vertrag - der "gewollte" Vertrag

Dieser Vertrag wurde bei einem anderen Reseller "Handytick" abgeschlossen. Das Gerät der Wahl war ein Note 7.
Leider ist der Traum vom Note 7 quasi in Luft aufgegangen.
Also musste ich ein neues Gerät aussuchen und habe das iPhone 7 Plus gewählt. Natürlich sind die Lieferzeiten bei diesem Gerät sehr lang (wobei viele in meiner Bekannt- und Verwandschaft später bestellt haben und ihr Gerät bereits haben), aber auch diesen Vertrag zahle ich seit nun mehr 3 Monaten (immerhin einen 50€ (netto) Vertrag) und kann diesen gewählten Vertrag nicht nutzen (Altgerät verkauft ohne die Probleme mit dem Note 7 zu ahnen). Aktuell ist die Karte in einem Uralt-Handy. Auch eine Anzahlung wurde hier geleistet.

__________________________________________________________

Meine Frage ist nun, was kann ich bei den jeweiligen Verträgen machen?

Vertrag 1 sieht für mich hoffnungslos aus, wahrscheinlich zahle ich volle 2 Jahre ohne Ausblick darauf, jemals mein Geld wieder zu sehen.
Vertrag 2 würde ich gerne widerrufen, dann bleibt aber die Angst, dass o2 auch hier weiterhin abbucht und ich auch hier mein Geld nie wieder sehe (die 150€ Geräte-Anzahlung nicht zu vergessen).

Mittlerweile habe ich eingesehen, dass es nicht wert ist, wegen 250€ Ersparnis zu einem Reseller zu gehen.
Das wird wohl der letzte Vertrag sein den ich mit einem Gerät zusammen abschließe, aber hier war die Rechnung Vertrag inkl. Gerät über 2 Jahre günstiger als meine sonst immer genutzte Lösung: Handy ohne Vertrag kaufen und externen Vertrag nutzen. Ich könnt mir selber in den A**** beißen, aber für Einsicht ist es wohl zu spät.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und jemand ist hier, der mehr Ahnung vom Vertragswesen hat, als ich.

Grüße und schönes Restadventswochenende,

A-B-C

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33 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

zu 1) Die Widerrufsbestätigung gut aufheben. Bei O2 zurück buchen und den zu hohen Teilbetrag abziehen, den Rest überweisen. Schriftlich klar stellen (Einschreiben): "Werte O2. Mir ist egal, was für einen Unfug sie behaupten. Es gab einen Widerruf und der war fristgerecht. Sie haben trotz Reklamation weiter falsch abgebucht. Ich habe nun zurück gebucht und nur den korrekten teil überwiesen. Ich warte auch nicht weiter auf irgendetwas."

Widerruf ist Widerruf und wenn die das nicht gebacken bekommen, das abzuarbeiten (oder es nicht wollen) ist das vollkommen egal. Die hatten genug Zeit meiner Meinung nach. Wichtig ist nur, dass die den Widerruf behalten haben. Du hast eine Bestätigung, also ist alles in Ordnung aus deiner Sicht.

zu 2)

Zitat:
Aktuell ist die Karte in einem Uralt-Handy

Und damit kannst du den Vertrag ja irgendwie schon nutzen?!?
Wo liegt dein Problem? Außer dass du gerne das neue Handy sofort hättest...

Man könnte ggf. hier eine Frist setzen (Einschreiben) und ankündigen, dass man sich das Gerät gerne woanders besorgt und O2 den etwaigen Schaden in Rechnung stellt als Schadensersatz.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Man könnte ggf. hier eine Frist setzen (Einschreiben) und ankündigen, dass man sich das Gerät gerne woanders besorgt und O2 den etwaigen Schaden in Rechnung stellt als Schadensersatz.

Die Frage ist, ob hier O² der Vertragsparten für das Gerät wäre oder der Reseller. Sollte man vorab prüfen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Leider ist der Reseller dafür zuständig. Wenn ich also widerrufe kann ich wohl nur meine Geräteanzahlung zurück verlangen und die 150€ Gründgebühr waren für die Katz?
Mit einem N73 hat mir die 10GB flat leider nichts gebracht. Hab mein altes Gerät nach Abschluss des Vertrags verkauft, im Wissen, dass mein Note 7 bald kommt. Konnte ja keiner Ahnen was Samsung da fabriziert hat.

Werde dann Montag einen letzten Kontaktversuch wagen.
Wie lange rückwirkend kann ich die Lastschrift zurückbuchen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von A-B-C):
Leider ist der Reseller dafür zuständig.

Dann an den Reseller richten.
Frist nach Datum setzen (14 Tage mindestens) und per Einschreiben.



Zitat (von A-B-C):
Wie lange rückwirkend kann ich die Lastschrift zurückbuchen?

SEPA-Basislastschriften können 8 Wochen zurückgerufen werden wenn man ein SEPA-Mandat erteilt hat.
Falls man kein SEPA-Mandat erteilt hat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate.



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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man könnte ggf. vom Reseller Schadensersatz verlangen, wenn der Vertrag unbrauchbar ist (bzw. anteilig, wenn er nahezu unbrauchbar ist).

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei Fall 1 fehlt mir noch eine Anmerkung was mit der SIM ist. Ohne SIM und ohne Handy hat nie ein Vertrag begonnen und Sparhandy oder O2 müßten den Versand nachweisen können um eine Dienstleistung abzurechnen. Mit dieser Argumentation kann man ggf. auch O2 überzeugen, wenn die SIM nie ausgeliefert wurde wegen dem Widerruf.

Bei Fall 2 wird ja die Dienstleistung erbracht und die Verzögerung einfach eine Folge der Billiganbieterwahl. Hier kommt es auch auf verbindliche Zusicherungen des Händlers an.

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#7
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von A-B-C):
Wie lange rückwirkend kann ich die Lastschrift zurückbuchen?

SEPA-Basislastschriften können 8 Wochen zurückgerufen werden wenn man ein SEPA-Mandat erteilt hat.
Falls man kein SEPA-Mandat erteilt hat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate.


Das ist so nicht ganz richtig. Auch bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat kann man nicht autorisierte und fehlerhafte Zahlungen innerhalb von 13 Monaten von der Bank zurückfordern (siehe Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr, Abschnitt B, Punkt 2.6.5 Absatz 2). Natürlich wird die Bank eine solche Forderung nach Ablauf der 8 Wochen mit Verweis auf diese ablehnen. Mit entsprechendem Nachdruck und einem kleinen Wink mit dem Zaunpfahl (= BaFin) sollte das Problem aber zu lösen sein.

Davon abgesehen interessiert mich die Sache mit der SIM zum 1. Vertrag ebenfalls.

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#8
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Guten Morgen und danke schon einmal für die Hilfe bis hierhin, ich bin überwältigt und sehe mich gleich in einer besseren Position.

zu 1) Da direkt am Tag nach Bestellung Widerrufen wurde, konnte Sparhandy jeglichen Versand von Sim-Karten usw. stoppen.
Hier kam nie etwas der gleichen zu Vertrag 1 an.
Das habe ich o2 auch mehrfach mitgeteilt, interessiert hat das jedoch keinen

zu 2) Falls möglich, in welcher Höhe kann ich einen Teil-Schadenersatz fordern? Der Vertrag beinhaltet:
Flat ins deutsche Festnetz
Flat in alle deutschen Mobilfunknetze
SMS-Flat in alle deutschen Mobilfunknetze
2 Multicards kostenlos

Preis: 49,99€ netto

Wirklich nutzen konnte ich nur Teleon- und SMS-Flat.


Meine To-Do Liste:

1) Brief an o2 und Sparhandy ""Widerruf war fristgerecht, RL erfolgt, Überweisung der autorisierten Beträge erfolgt ebenfalls"" (Anhang: Widerruf, Widerrufbestätigung, Rechnungen, ?Aufstellung d. Gebühren?)

2) Brief an Handytick mit Widerruf (und falls möglich Teil-Schadenersatzforderung)



Grüße

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von A-B-C):
Der Vertrag beinhaltet:
Flat ins deutsche Festnetz
Flat in alle deutschen Mobilfunknetze
SMS-Flat in alle deutschen Mobilfunknetze
2 Multicards kostenlos


Und wo taucht hier das noch fehlende Handy auf?

Zitat (von A-B-C):
Wirklich nutzen konnte ich nur Telefon- und SMS-Flat.


Das entspricht aber der obigen Vertragsinhaltsbeschreibung.

Zitat (von A-B-C):
Preis: 49,99€ netto


Falls der reguläre Preis ohne Handy günstiger ist - als Beispiel 29,99 €, wäre der Schadenersatz bei Nichtlieferung mindestens 20 € (die Preisdifferenz), kann aber bei teurerer Ersatzbeschaffung höher ausfallen.
Bei verspäteter Lieferung deutlich niedriger, da ja die Leistungen genutzt werden.

Berry

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
siehe Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr, Abschnitt B, Punkt 2.6.5 Absatz 2

Offenbar beziehst du dich auf die Standard.-AGB der VR-Banken. Nicht jede VR-Bank nutzt diese und Banken außerhalb des VR-Bundes auch nicht.
Per Gesetz gibt es die 13 Monate nur bei nicht erteiltem Mandat.
Außerdem bezieht sich von dir angegebene Passus auf generelle Haftungs-Ausschlüsse. Absatz 2.5 bezieht sich auf Lastschriften und sagt was anderes bzw. das, was sich auch aus dem Gesetz ergibt.

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#11
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich habe mich auf die AGB der VR-Banken bezogen, weil die bei der Suche die meisten Treffer ergeben hat. Viele andere Banken, vor allem Sparkassen, habe ähnliche oder gleiche AGB, allerdings wiederum mit anderer Nummerierung.

Wobei ich mich vertan habe und daher die 13 Monate nicht greifen, ist dass ich von einer fehlerhaften Zahlung ausgegangen bin. Die Haftung der Bank gilt aber nur bei einer fehlerhaft ausgeführten Zahlung, also wenn sie einen Fehler gemacht hat.

Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen. Es gelten somit tatsächlich die 8 Wochen bei einem vorliegenden Mandat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen

Deswegen sind wir ja hier, um uns ggf. als Laien gegenseitig zu korrigieren :-)
Hätt auch alternativ sein können, dass es Banken gibt, die tatsächlich mehr versprechen als der Gesetzgeber vorsieht. Ist ja nicht verboten.

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#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

1.: Ich würde die Bestätigung des Widerrufs an O2 als Kopie mitsenden.

2.: An Alle: Wenn ich ein Handy bestelle, bei dem klar ist, dass die Lieferfristen eben lang sind, dann hilft doch eine Fristsetzung doch auch nichts?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
An Alle: Wenn ich ein Handy bestelle, bei dem klar ist, dass die Lieferfristen eben lang sind, dann hilft doch eine Fristsetzung doch auch nichts?

Kommt darauf an.

Zum einen wie der Lieferant gegenüber dem Verbraucher die Lieferzeiten kommuniziert hat.
Zum anderen auch was das Ziel des Verbrauchers ist (vom Vertrag lösen, Ersatzkauf, Schadenersatz)


Wie sagte mir mal ein Anwalt: "Besser eine Frist zu viel gesetzt als eine zu wenig".



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#15
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Guten Abend zusammen,

Es geht nochmal um Vertrag 2. Ich habe nochmal meine Möglichkeiten überdacht und bin zu dem Entschluss gekommen den Vertrag wohl zu behalten. Grund dafür ist u.a., dass ich eine Rufnummer mitgenommen habe. Diese ganze Rückabwicklung möchte ich mir ersparen.

Als klar wurde, dass das Note nicht lieferbar sei, hat man mir ein Ersatzgerät oder einen Geldbetrag geboten.
Dieser Betrug 650€. Ist der Händler da an nichts gebunden? Das Note hatte immerhin eine UVP von 849€. Das iPhone 7 Plus sogar von 1009€.

Meint ihr ich kann eine Anpassung der Ersatzleistung fordern?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von A-B-C):
Als klar wurde, dass das Note nicht lieferbar sei, hat man mir ein Ersatzgerät oder einen Geldbetrag geboten.
Dieser Betrug 650€. Ist der Händler da an nichts gebunden? Das Note hatte immerhin eine UVP von 849€. Das iPhone 7 Plus sogar von 1009€.

Meint ihr ich kann eine Anpassung der Ersatzleistung fordern?


Kann ich mir nicht vorstellen. Die 650€ kommen wohl daher, dass der Händler die Geräte zu (fast) diesem Preis vom Hersteller/Großhändler beziehen kann (Stichwort Mengenrabatt). Du willst doch weiterhin das iPhone 7 Plus schnellstmöglich haben und kein Geld? Die dafür notwendige Vorgehensweise wurde dir bereits geschildert:

Zitat (von mepeisen):
Wo liegt dein Problem? Außer dass du gerne das neue Handy sofort hättest...

Man könnte ggf. hier eine Frist setzen (Einschreiben) und ankündigen, dass man sich das Gerät gerne woanders besorgt und O2 den etwaigen Schaden in Rechnung stellt als Schadensersatz.


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von A-B-C):
Leider ist der Reseller dafür zuständig.

Dann an den Reseller richten.
Frist nach Datum setzen (14 Tage mindestens) und per Einschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Guten Abend,

heute haben sich die Ereignisse überschlagen. Chronologischer Ablauf der letzten Tage:

Mittwoch:
- Unterlagen gingen raus an o2 (Einschreiben Rückschein)
- Lastschrift zurückgeholt, Beträge für Vertrag 2 direkt wieder überwiesen

Samstag morgen:
- SMS von o2 mit ungefährem Wortlaut "Wir konnten Beiträge nicht einziehen zahlen Sie heute Betrag X (X= Betrag für V1 den ich zurückgehalten habe) in einem o2 Shop ein sonst sperren wir Internet"

Samstag Nachmittag:
- mobiles Internet zeigt keine Funktion mehr



Habe dann o2 Hotline angerufen. In der Hotline für "Normalos" kommt man nicht durch, die Business Hotline sagt "Wir sind Mo-Sa bis 22 Uhr für Sie erreichbar" - "Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an" ?!!?

Es reicht mir mittlerweile mit diesem Dr***laden...
Ich habe die Sim von V2 jetzt aus allen Geräten entfernt und gleich den Händler kontaktiert um den Widerruf zu veranlassen, ich mach das so nicht mehr mit.

Muss ich die Grundgebühr für V2 für Dezember auch komplett zahlen? Ich habe 10MB Datenvolumen verbraucht.
Ich werde Montag gleich zum Anwalt gehen und um weitere Hilfe bitten.

Wollte euch nur ein kleines Update geben.

Schönen Abend


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Übersteigt der von dir zurückgeholte Fehlbetrag eigentlich 75€?
Wenn nicht, könnte man ein Ende mit Schrecken wählen. Fristlose Kündigung an O2 aussprechen wegen unberechtigter Sperre und Verstoßes gegen das TKG.

Signatur:

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#19
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von A-B-C):
Ich habe die Sim von V2 jetzt aus allen Geräten entfernt und gleich den Händler kontaktiert um den Widerruf zu veranlassen, ich mach das so nicht mehr mit.


Die Widerrufsfrist ist möglicherweise bereits abgelaufen. Der Widerruf ist somit höchstwahrscheinlich nicht mehr möglich.

Ich würde daher dem Vorschlag von mepeisen folgen und die fristlose Kündigung aussprechen. Auf die 75€ kommt es meiner Meinung nach nicht an, da fristgerecht und schlüssig begründet beanstandete Forderungen nicht mitgerechnet werden dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Es ging um 2x 49,99€.
Beide Verträge liegen bei dem Preis (V2 wg Rufnummermitnahmerabatt ca. 5€ drunter pro Monat).

V2 müsste noch widerrufbar sein, da ich bis heute kein Smartphone zu dem Vertrag bekommen habe. Zmd. habe ich das so in den früheren Antworten verstanden.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
die Business Hotline sagt
Ups - gewerblicher Kunde? Dann würde der Verbraucher-Welpenschutz nicht greifen!

Im Falle eines gerechtfertigten Widerrufes werden die Verträge komplett rückabgewickelt und der Wertersatz für verbrauchte Leistungen wird fast nie eingefordert. Wird auch nicht unkompliziert.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich melde mich mal wieder zu der Sache!

HEUTE! kam endlich nach 3 weiteren Einschreiben ein Brief von o2 - nach über 4 Monaten!

Darin steht das man meine Probleme mit dem Vertriebspartner entschuldigt, aber mein Widerruf könnte nicht greifen, da er nach der Frist von 14 Tagen (nach Abschluss geschehen ist) und das Gerät kein Bestandteil des Vertrages ist.

Ich habe damals den Worten des Händlers vertraut der mir gesagt hat das Gerät ist nicht lieferbar, gerne können Sie widerrufen.

Ich soll jetzt also eine Rechnung von ~300€ zahlen, den Vetrag muss ich behalten? Einen Vertrag, zu dem ich bis heute kein Endgerät (Bestandteil des Vertrages bei Abschluss) erhalten habe und auch keine SIM-Karte mehr habe? (Karten sind schon im Dezember zurück an o2 gesendet worden).


Muss ich mir das wirklich gefallen lassen? Bzw. kann ich dagegen irgendwie vorgehen?

Grüße

-- Editiert von A-B-C am 20.04.2017 15:15

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Muss ich mir das wirklich gefallen lassen?

Nö. Am Ende des Tages würde ich mich auf einen verbundenen Vertrag berufen. Der Vertrag gibt nur in der Kombination Sinn, nicht als Einzelbestandteil. Und ist es unmöglich, das Gerät zu liefern, ist der Rest halt nicht nutzbar.

Zitat:
aber mein Widerruf könnte nicht greifen, da er nach der Frist von 14 Tagen (nach Abschluss geschehen ist)

Irrelevant. Das Gerät wurde nie geliefert. Das ist eine völlig andere Argumentationsgrundlage.

Zitat:
Bzw. kann ich dagegen irgendwie vorgehen?

Wieso solltest du? Ich würde halt einfach nicht bezahlen. ich würde denen folgendes schreiben:
"Werte O2. Es interessiert mich nicht, was für absurde und falsche Ansichten sie hier haben. Die SIM-Karte bringt mir ohne Gerät exakt nichts. Essen kann ich die schließlich auch nicht. Ich habe auch nur einen Vertrag bzw. einen verbundenen Vertrag abgeschlossen und der wesentliche Teil, das Handy, um jemals den Vertrag zu nutzen, wurde nie geliefert.
Inkassos oder Anwälten werde ich grundsätzlich nicht antworten. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Sie sollten den Fall direkt einem Anwalt übergeben, der für das hier zuständige Amtsgericht ABC eine Klage formuliert, wenn sie etwas von mir wollen. Weitere Äußerungen gibt es von mir nur vor Gericht oder (je nach Drohkulisse) bei meiner Strafanzeige wegen Nötigung bei der Polizei."

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von A-B-C):
... aber mein Widerruf könnte nicht greifen, da er nach der Frist von 14 Tagen (nach Abschluss geschehen ist) und das Gerät kein Bestandteil des Vertrages ist.

Kann eigentlich nicht sein, denn
1. Du hast eine Widerrufsbestätigung (wurde die an O2 geschickt?)
2. kannst Du sicher ein mit Handy gebundeltes Angebot des Händlers nachweisen (und auch O2 ist haftbar für seine Erfüllungsgehilfen)
3. beginnt die Widerrufsfrist erst mit Lieferung der Hardware :grins:
Insofern ist die Argumentation von O2 nicht mal sauber durchdacht und man kann die harte Tour durchziehen, denn auf Vernunftbasis kommt man nicht weiter. Aber nicht mit dem 2. Vertrag argumentieren, sonst wird der dann auch (rechtswidrig) gesperrt.

-- Editiert von Mr.Cool am 20.04.2017 23:05

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#25
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Guten Tag,

jetzt sind einige Monate ins Land gegangen und das ganze nahm weiterhin seinen Lauf. Andauernd irgendwelche Inkassoanrufe und Briefe.

Letzte Woche kam dann der Mahnbescheid.

Habe das dem Vertragshändler geschrieben, aber die sagen wieder nur "wir leiten das an eine höhere Stelle o2 weiter". Also quasi das gleiche Blabla wie immer. Ich bat darum, endlich den Vertrag zu erfüllen und mir das Handy oder die vereinbarte Summe zu übermitteln (als Ersatz für das Handy). Keine Antwort...

Wie soll ich jetzt weiter verfahren?

Widersprechen und Anwalt nehmen?

Zahlen (480€)? Wäre das nicht ein Schuldgeständnis meinerseits? Ich hätte dann sicher keine Chance mehr, das Geld jemals wiederzusehen, oder?

O2 hat ja sicherlich den Vertrag mit der Abgabe an den Inkassohändler "beendet"?! Kann ich jetzt vom Vetragshändler trotzdem erwarten, ein Smartphone zu erhalten?

Wie gesagt, bis heute habe ich keinerlei Smartphone vom Vertragshändler bekommen.

Alles ein bischen durcheinander, aber ich bin auch ziemlich am Ende... Habe riesen Respekt vor dem Mahnbescheid und den möglichen Folgen...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Keine Bange! Bis zum Mahnbescheid schaut sich das keiner genau an. Erst nach Widerspruch klärt sich das dann meist.
Du musst nur das gebündelte Angebot (s.o. 2.) nachweisen können und die Widerrufsbestätigung vom Händler vorlegen.
Das ist alles Säbelrasseln!

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Guten Tag,

vielen Dank für deine Antwort.

Sollte ich also zuerst einmal dem Mahnbescheid widersprechen?
An wen sende ich dann die Unterlagen?

Der Vertrag lautet wie oben erwähnt auf Ende August 2016. Die Stornobenachrichtigung die ich damals unbedingt schriftlich wollte, lautet auf den 06.12. . In beiden wird auch das Gerät erwähnt, dass ich nie erhalten habe.

Dementsprechend ist doch meinerseits alles in Ordnung wenn es so sein sollte, dass die Widerrufsfrist erst nach Erhalt des Gerätes beginnt, oder?

Vertrag
Storno

Grüße


-- Editiert von A-B-C am 19.01.2018 07:03

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Vollständig widersprechen ohne zusätzliche Kommentare oder allenfalls "wegen bestätigem Widerruf unberechtigte Forderung"!

Zitat (von A-B-C):
An wen sende ich dann die Unterlagen?
Das steht im Mahnbescheid.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

OK, dann sende ich den morgen gleich per Einschreiben Einwurf los. Danke schon mal so weit.

Schönen Abend, schönes Wochenende :)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Um das nochmal erwähnt zu haben. Der andere Vertrag hat sich schnell geklärt. Sparhandy hatte verpennt mich zu kontaktieren aber damit gab es keine Probleme mehr. Nur der mit Handytick den ich in den letzten Beiträgen erwähnt habe, macht diese Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

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