Ich habe gestern einen Unfall mit einem Fahrradfahrer gehabt.
Kurze Schilderung des Problem.
Ich wollte ausparken, 2 Autos weiter stand ein Fahrzeug was meinen Parkplatz haben wollte.
Ich setzte an, schaute nach links raus und sah einen Fahrradfahrer den Wartenden Fahrer überholen.
Ich blieb stehen!
Ich stand ca. einen halben Meter schräg aus der Parklücke.
Der Fahrradfahrer regte sich über den wartenden auf und fuhr aus der dritten Spur in die Zweite. Schaute dabei den Wartenden an
Ich stand immer noch
Fahrradfahrer hat mich gesehen und jetzt kommt das Kuriose fuhr sehr langsam immer weiter
Ich stand immer noch.
Die Straße war leer, der wartende wartete weiter, der Fahrradfahrer schaute mich an
Fuhr weiter
Ich stand immer noch
nach ca. 5 Sek. fuhr der Fahrradfahrer mir vorne gegen das Auto und verletzte sich.
Also ich hatte drei Möglichkeiten, schnell losfahren, wenn der Fahrradfahrer aber gas gegeben hätte, hätte ich Ihn wahrscheinlich mit dem Ar.. erwischt. zu gefährlich. Weil ich den Fahrradfahrer beobachtet habe, war das wieder einparken nicht möglich, da ich nicht sicher sein konnte das niemand hinter meinem Auto langläuft und ich diesen um Kachel. Da der Fahrradfahrer mich aber gesehen hat und genügend Zeit zum bremsen, ausweichen oder ähnliches hatte, war es mir das sicherste stehen zu bleiben. Habe mich bei der ganzen Aktion keinen mm bewegt.
Ich habe die Polizei gerufen und die sagte ich habe Schuld. Da der Fahrradfahrer verletzt ist steht noch die Fahrlässige Körperverletzung im Raum. Ich bin ehrlichgesagt sprachlos.
Laut der Polizei habe ich beim Ausparken eine besondere Aufmerksamkeitspflicht. Der bin ich meiner Meinung nach nachgekommen, da ich alles beobachtet habe und stehen geblieben bin. Wieso bin ich dann auf einmal an allem Schuld?
Ich werde dagegen Rechtlich vorgehen
Vielen dank schon mal für eure Antworten
-- Editier von Stefan_N. am 10.05.2016 16:52
Hallo zusammen, Unfall Auto mit dem Fahrradfahrer
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
die Polizei kann den Unfall nur aufnehmen, evtl können die dir auch noch sagen, was sie davon bzw darüber denken, wer deren Meinung nach Schuld hätte, das wars dann aber auch schon, eine Schuld an sich können sie keinem zuweisen, dies kann dann nur ein Richter in einem eventuellen Verfahren machen...
ZitatDie Straße war leer, der wartende wartete weiter, der Fahrradfahrer schaute mich an :
Fuhr weiter
Ich stand immer noch
nach ca. 5 Sek. fuhr der Fahrradfahrer mir vorne gegen das Auto und verletzte sich.
Das wird der wartende Fahrer doch sicherlich so ausgesagt haben?
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Zitat:Weil ich den Fahrradfahrer beobachtet habe, war das wieder einparken nicht möglich, da ich nicht sicher sein konnte das niemand hinter meinem Auto langläuft
Ziemlich schlechtes Argument...
Aufgrund der mehr als konfusen Schilderung ist, so denke ich, keine qualifizierte Aussage hinsichtlich irgendeiner Schuld machbar. Das sie jedoch standen und dafür Zeugen haben spricht für sie.
Das Verfahren wurde gegen mich eingestellt mich Trifft keine Schuld. Wollte ich nur zum Abschluss hier nochmal kundtuen. Vielen Dank
Danke für die Rückmeldung (ist leider nicht immer selbstverständlich).
Nur aus Neugier:
Hattest du einen Schaden am Auto? Hat der Fahrradfahrer oder seine Privathaftpflicht den begleichen müssen?
Gruß
Uwe
nur ein Kratzer, konnte ich wegpolieren. Da die Dame selber nichts unternommen hat um mir eins "reinzuwürgen" habe ich davon abgesehen irgendetwas zu unternehmen.
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