Garage vermieten

24. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Garage vermieten

Hallo,

ich musste bisher keine Steuererklärung machen. Möchte aber eine Garage vermieten.
Kann man sagen, wie viel ich dabei an Steuern zahlen müsste? Kann man das bereits in % sagen oder kommt das wie so oft auf den Einzelfall an?

Vg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Kann man das bereits in % sagen Nein, das kann man nicht. In D haben wir keine Einheitssteuersätze, und daher ist von 0 bis 45 % alles drin.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Ok. Gibt es eine Möglichkeit schon vor dem vermieten herauszubekommen, was an Steuern fällig werden würde?

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Man könnte in einem kostenlosen Programm wie ElsterFormular Vergleichsberechnungen machen...schließlich geht es hier um zwei-, wenn nicht gar dreistellige Beträge.

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#5
 Von 
mwl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

anbei noch eine ergänzende Frage.
Das die Einnahmen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden muss ist klar. Ich habe aber gelesen das auch noch Umsatzsteuer abzuführen ist. (19%?).
Wie und wo ist diese abzuführen. Es geht ja um verhältnismäßig geringe Beträge. Muss dies auch in der jährlichen Steuererklärung erfolgen.

-- Editiert von mwl am 22.01.2018 10:09

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#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Die Vermietung von Garagen ist in der Tat umsatzsteuerpflichtig. Es gibt allerdings eine sog. "Kleinunternehmerregelung", nach der bei Umsätzen bis 17.500 EUR keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Falls die Garage neu errichtet wird, kann es Sinn machen, auf diese Regelung zu verzichten und sich dafür die Vorsteuer aus den Herstellungskosten erstatten zu lassen.

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#7
 Von 
mwl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Neu ist die Garage nicht. Muss ich die Befreiung irgendwie vorher beantragen? Falls ich sie entrichten muss, dann muss ich dies ja auch in den Mietvertrag übernehmen. Also sollte ich darüber vorher sicher sein.
Würde dann heißen das ich keine einziehen und keine abführen muss? Was wäre dann aber wenn ich dies irgendwann müsste? Dann muss ja der Mietvertrag wieder geändert werden. Geht das dann überhaupt?

-- Editiert von mwl am 22.01.2018 10:56

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