Höhe der Verfahrenskosten?

19. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Gerd123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe der Verfahrenskosten?

Hallo Leute,
Dauer der Verhandlung: 45 Minuten
Forderung des Staatsanwalts: 400,00€ Strafe
Urteil: 400,00€ Strafe
Zeugen: keine
Ich hatte keinen Anwalt und die Gegenseite war der Staat.

Was glaubt ihr wie hoch die Verfahrenskosten sein werden?


MfG
Gerd

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Bezahlbar.

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#2
 Von 
Gerd123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, bezahlbar bestimmt. Nur wie hoch etwa, das ist die Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

laut Gerichtskostenverzeichnis Nr. 7110 - 7112 betagen die Verfahrenskosten 10% der verhängten Geldstrafe.

(Strafbefehl 5 % - Verfahren mit Hauptverhandlung 5 %)

Gruß
Daniel Scholdei

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerd123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ D. Scholdei
Aber dann müsste ich ja nur 40,00€ zahlen (zusätzlich zur Strafe). Ist das denn überhaupt reell!? Das erscheint mir sehr wenig.

MfG
Gerd

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