Hallo Leute,
Dauer der Verhandlung: 45 Minuten
Forderung des Staatsanwalts: 400,00€ Strafe
Urteil: 400,00€ Strafe
Zeugen: keine
Ich hatte keinen Anwalt und die Gegenseite war der Staat.
Was glaubt ihr wie hoch die Verfahrenskosten sein werden?
MfG
Gerd
Höhe der Verfahrenskosten?
19. Dezember 2002
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Frage vom 19. Dezember 2002 | 08:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe der Verfahrenskosten?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2002 | 09:11
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Bezahlbar.
#2
Antwort vom 19. Dezember 2002 | 10:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hmm, bezahlbar bestimmt. Nur wie hoch etwa, das ist die Frage.
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#3
Antwort vom 19. Dezember 2002 | 15:14
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 16x hilfreich)
Hallo,
laut Gerichtskostenverzeichnis Nr. 7110 - 7112 betagen die Verfahrenskosten 10% der verhängten Geldstrafe.
(Strafbefehl 5 % - Verfahren mit Hauptverhandlung 5 %)
Gruß
Daniel Scholdei
#4
Antwort vom 19. Dezember 2002 | 19:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
@ D. Scholdei
Aber dann müsste ich ja nur 40,00€ zahlen (zusätzlich zur Strafe). Ist das denn überhaupt reell!? Das erscheint mir sehr wenig.
MfG
Gerd
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